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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Kann meine Ex-Frau Verhinderungspflege machen und ich die vollen 3.539 Euro abrechnen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Mai 2026 um 07:16

Hallo, Ist es möglich, dass meine Exfrau bei mir die Verhinderungspflege übernimmt, sodass ich den gesamten Betrag von 3.539 Euro erhalte?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Std.

Das hängt davon ab, ob deine Ex-Frau als "nahe Angehörige" oder als Haushaltsmitglied gilt — und genau das ist bei Ex-Partnern der Knackpunkt. So liest sich § 39 Abs. 3 SGB XI: - Pflegt eine Person, die mit dir bis zum zweiten Grad verwandt/verschwägert ist oder mit dir in häuslicher Gemeinschaft lebt, ist die Erstattung auf das 1,5-fache deines monatlichen Pflegegeldes pro Jahr gedeckelt. - Pflegt eine "fremde" Person (Nachbarin, Bekannte, ambulanter Dienst, Einzelpflegekraft), kannst du das volle Budget von 3.539 Euro im Jahr ausschöpfen. Bei der Ex-Frau gilt: 1. Verwandtschaft im Sinne des Gesetzes besteht zwischen Ehegatten ohnehin nicht (das ist Schwägerschaft) — und mit der rechtskräftigen Scheidung endet die Schwägerschaft formal nicht, wird aber sozialrechtlich überwiegend nicht mehr als "naher Angehöriger" gewertet. 2. Entscheidend wird dann der zweite Punkt: häusliche Gemeinschaft. Lebt sie nicht mehr mit dir zusammen, spricht vieles für die Behandlung als fremde Pflegeperson — also volles Budget. 3. Wohnt sie noch oder wieder bei dir, greift die 1,5-fach-Grenze unabhängig vom Scheidungspapier. Pflegekassen handhaben das unterschiedlich, manche verlangen einen Nachweis getrennter Haushalte (Meldebescheinigung, getrennte Mietverträge). Lass dir die Verhinderungspflege vorab schriftlich von deiner Kasse genehmigen, damit es bei der Abrechnung keine Überraschung gibt. Bei der konkreten Auslegung in deinem Fall lohnt eine Rückfrage bei Tobias aus unserer Pflegerecht-Sprechstunde — er hat genau diese Konstellation schon mehrfach geprüft.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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