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Pflegekompass
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Muss ich Pflegegeld als pflegende Angehörige versteuern?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Mai 2026 um 07:16

Muss die Person, die das Geld für die Pflege bekommt, es versteuern?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Std.

TITEL: Muss ich das Pflegegeld als pflegender Angehöriger versteuern? ANTWORT: Nein, in der Regel nicht. Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist beim Pflegebedürftigen selbst steuerfrei. Wird es an eine pflegende Person weitergeleitet, bleibt es auch dort steuerfrei – nach § 3 Nr. 36 EStG, aber nur unter zwei Bedingungen: 1. Die pflegende Person ist nahe Angehörige oder sittlich verpflichtet (enge Freundin, Nachbarin mit jahrelanger Bindung). 2. Die Zahlung übersteigt nicht den gesetzlichen Pflegegeld-Satz für den jeweiligen Pflegegrad. Solange du also als Tochter, Sohn, Ehepartner oder Schwiegerkind pflegst und höchstens den Pflegegeld-Betrag bekommst (PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €), ist das steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung als Einkommen angegeben werden. Anders sieht es aus, wenn: - eine fremde Pflegekraft oder ein gewerblicher Dienst das Geld bekommt – dann Einkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit - mehr gezahlt wird als der gesetzliche Pflegegeld-Satz – der übersteigende Teil kann steuerpflichtig sein - zusätzlich zum Pflegegeld ein Stundenlohn fließt – dann entsteht ein Arbeitsverhältnis (Minijob oder sozialversicherungspflichtig) Pflegende Angehörige sind während der Pflege übrigens rentenversichert (§ 44 SGB XI), wenn mindestens 10 Stunden pro Woche verteilt auf mindestens 2 Tage gepflegt wird – das läuft separat über die Pflegekasse und kostet dich nichts. Wer den Pflegebedürftigen unentgeltlich pflegt und kein Pflegegeld weitergeleitet bekommt, kann zusätzlich den Pflege-Pauschbetrag nach § 33b EStG geltend machen (gestaffelt nach Pflegegrad, bis 1.800 € bei PG 4/5). Bei steuerlichen Detailfragen – außergewöhnliche Belastungen, Zusammentreffen mit Pflege-Pauschbetrag, mehrere Pflegepersonen – lohnt der Gang zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Für rechtliche Fragen zur Weiterleitung selbst kann auch Tobias aus der Pflegerecht-Sprechstunde weiterhelfen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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