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Wie hoch ist die Strafe bei Schwarzarbeit in der Pflege?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 25. Mai 2026 um 04:15

Wie hoch ist die Strafe bei Schwarzarbeit? Bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung drohen vielfältige Sanktionen. Je nach Lage des Einzelfalls kommen hierbei in Betracht: Bußgelder (bis zu 500.000 Euro) Freiheitsstrafen (bis zu zehn Jahren)

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 4 Std.

Die Sanktionen sind erheblich und treffen vor allem die Familie als Arbeitgeber, weniger die Betreuungskraft selbst. Mögliche Folgen bei illegaler Beschäftigung einer Pflege- oder Betreuungskraft: - Bußgeld bis zu 500.000 Euro bei vorsätzlicher Nichtanmeldung zur Sozialversicherung (§ 8 SchwarzArbG) - Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren in besonders schweren Fällen (§ 266a StGB, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen) - Nachzahlung sämtlicher Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend bis 4 Jahre (bei Vorsatz bis 30 Jahre) - Steuernachzahlung plus Hinterziehungszinsen (6 % pro Jahr) - Wegfall des Versicherungsschutzes: Bei Unfall der Betreuungskraft im Haushalt haftet die Familie privat in voller Höhe - Für die Betreuungskraft: Verlust des Aufenthaltsrechts, Wiedereinreisesperre, eigene Steuer- und Beitragsschuld Speziell in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung wird die Zollverwaltung (FKS — Finanzkontrolle Schwarzarbeit) zunehmend aktiv. Geprüft wird auch, ob bei Entsendemodellen tatsächlich der Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde inklusive Bereitschaftszeiten gezahlt wird — das BAG-Urteil vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20) hat hier klare Maßstäbe gesetzt. Drei legale Alternativen zur Schwarzarbeit: 1. Entsendung über eine seriöse Agentur mit A1-Bescheinigung 2. Selbständige Betreuungskraft mit Gewerbeschein im Heimatland 3. Direktanstellung im Privathaushalt (Familie meldet als Arbeitgeber bei Minijobzentrale oder regulär an) Realistische Kosten liegen bei 2.500 bis 3.500 Euro pro Monat. Bei konkretem Verdacht oder Prüfungsdruck sollte Tobias aus unserer Pflegerechts-Rubrik kontaktiert werden — die strafrechtliche Komponente erfordert anwaltliche Begleitung.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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