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Pflegekompass
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Wie lange darf eine polnische Pflegekraft in Deutschland arbeiten?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 25. Mai 2026 um 04:15

Wie lange darf eine Polin in Deutschland arbeiten? Seit dem Beitritt von Polen und anderer osteuropäischer Länder zur EU, sowie dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes, dürfen die entsendeten polnischen Pflegekräfte rechtlich gesehen bis zu 24 Monate in Deutschland arbeiten.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 4 Std.

Die genannten 24 Monate beziehen sich nicht auf eine Arbeitserlaubnis, sondern auf die sozialversicherungsrechtliche Entsendung. Hier muss man unterscheiden: Aufenthalt und Arbeitserlaubnis: Polnische Staatsangehörige genießen volle EU-Freizügigkeit (seit 01.05.2011 uneingeschränkt). Sie dürfen unbegrenzt in Deutschland leben und arbeiten — eine zeitliche Obergrenze gibt es nicht. Entsendung mit A1-Bescheinigung: Wenn die Pflegekraft bei einem polnischen Unternehmen angestellt bleibt und nach Deutschland entsandt wird, gilt sie weiter im polnischen Sozialversicherungssystem. Die A1-Bescheinigung wird in der Regel für bis zu 24 Monate ausgestellt (Art. 12 VO (EG) 883/2004). Danach muss entweder gewechselt werden ins deutsche System oder eine Ausnahmevereinbarung nach Art. 16 beantragt werden, die in Einzelfällen verlängert. Praxis im 24h-Modell: Damit eine Betreuung dauerhaft funktioniert, rotieren seriöse Vermittlungen meist mehrere Kräfte im 2- bis 3-Monats-Rhythmus. Jede mit eigener A1. So bleibt jede einzelne Kraft deutlich unter 24 Monaten am Stück. Wichtig zur Rechtssicherheit: - A1-Bescheinigung muss vor Arbeitsantritt vorliegen - Mindestlohn von 12,82 €/Stunde gilt auch in der Entsendung — inklusive Bereitschaftszeiten (BAG, Az. 5 AZR 505/20) - Realistische Monatskosten liegen bei 2.500–3.500 € Bei selbständigen Pflegekräften mit Gewerbeschein oder bei Direktanstellung im Haushalt gelten ganz andere Regeln. Für die konkrete Vertragsprüfung lohnt ein Blick zu Tobias aus unserer Pflegerechts-Rubrik.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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