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Pflegekompass
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Wie lange darf eine polnische Pflegekraft in Deutschland arbeiten?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 25. Mai 2026 um 04:15

Wie lange darf eine ausländische Pflegekraft in Deutschland bleiben? Seit dem Beitritt von Polen und anderer osteuropäischer Länder zur EU, sowie dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes, dürfen die entsendeten polnischen Pflegekräfte rechtlich gesehen bis zu 24 Monate in Deutschland arbeiten.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 4 Std.

Die Aussage stimmt im Grundsatz, aber sie betrifft nur das Entsendemodell – und auch dort ist die 24-Monats-Grenze keine Aufenthalts-, sondern eine sozialversicherungsrechtliche Frist. Worum es geht: Wird die Pflegekraft von einem polnischen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt, bleibt sie nach EU-Verordnung 883/2004 für maximal 24 Monate im polnischen Sozialversicherungssystem (nachgewiesen per A1-Bescheinigung). Danach müsste sie eigentlich ins deutsche System wechseln – was die Kosten deutlich erhöht. Deshalb tauschen Agenturen die Kräfte üblicherweise alle 2 bis 3 Monate. Aufenthaltsrechtlich gilt etwas anderes: Als EU-Bürgerin darf eine polnische Pflegekraft dank Freizügigkeitsgesetz/EU unbefristet in Deutschland leben und arbeiten. Die 24 Monate sind keine Obergrenze für den Aufenthalt, sondern nur für die Entsendung im engeren Sinn. Die drei legalen Modelle im Überblick: - Entsendung: polnischer Arbeitgeber, A1-Bescheinigung, max. 24 Monate im polnischen System - Selbständigkeit: Pflegekraft mit deutschem Gewerbeschein, eigenverantwortlich - Direktanstellung: Familie wird selbst Arbeitgeber im Haushalt (Minijob oder sozialversicherungspflichtig) In allen Modellen gilt der deutsche Mindestlohn von 12,82 €/Stunde brutto, und seit dem BAG-Urteil vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20) zählen auch Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit. Realistische Kosten für eine seriös vermittelte Betreuungskraft liegen bei 2.500 bis 3.500 € im Monat. Bei vertraglichen Detailfragen – Entsendevertrag, Arbeitszeitnachweise, Haftung – lohnt eine Rückfrage bei Tobias aus unserer Pflegerecht-Sprechstunde.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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