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Pflegekompass
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Verhinderungspflege abrechnen — welches Formular und reicht eine Quittung?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 08. Mai 2026 um 16:16

HALLO: benötige ich für die zeitweise Verhinderungspflege ein FORMULAR? Reicht eine einfache QUITTUNG? bitte um ein Musterformular ! mfg [entfernt]

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 11 Std.

Für die Abrechnung der Verhinderungspflege gibt es kein bundeseinheitliches Formular. Jede Pflegekasse hat ein eigenes Antragsformular, das du dir direkt dort holen solltest — meist heißt es "Antrag auf Verhinderungspflege" oder "Antrag auf Erstattung nach § 39 SGB XI". Online auf der Webseite deiner Pflegekasse herunterladbar oder telefonisch anfordern. Eine einfache Quittung reicht für sich allein nicht. Die Pflegekasse will in der Regel sehen: - Wer hat vertreten? (Name, Anschrift, Verhältnis zum Pflegebedürftigen) - An welchen Tagen und wie viele Stunden? - Welcher Betrag wurde gezahlt? - Unterschrift der Vertretungsperson und des Pflegebedürftigen bzw. der Pflegeperson Das alles steht im Kassenformular drin. Wenn du eine private Person beauftragst (Nachbarin, Freundin, entferntere Verwandte), legst du zusätzlich eine quittierte Zahlung bei — Überweisungsbeleg ist sauberer als Bargeldquittung. Bei nahen Angehörigen bis 2. Grad gilt die Begrenzung auf das 1,5-fache des Pflegegeldes pro Jahr. Fahrtkosten und Verdienstausfall kannst du obendrauf abrechnen, brauchst aber Belege (Tankquittungen, Lohnabrechnung). Wichtige Frist seit 01.01.2026: Belege musst du bis Ende des Folgejahres einreichen. Verhinderungspflege aus 2024 oder früher ist seit Jahresanfang verfallen. Ein generisches Musterformular nützt dir nichts, weil deine Kasse genau ihr eigenes sehen will. Ruf kurz dort an — die schicken es dir per Post oder Mail zu.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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