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Pflegekompass
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Verhinderungspflege Mai bis Juli 2025 — gilt schon der 3.539-Euro-Topf?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 08. Mai 2026 um 16:15

Habe meine Neffe Mai , Juni und Juli mit gepflegt. Greifen da schon die 3.539€? Oder ist das noch der Altbetrag von 2.418 €? Da es ja noch vor Juli mit war.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 11 Std.

TITEL: Verhinderungspflege Mai bis Juli 2025 — gilt schon der neue Topf von 3.539 €? ANTWORT: Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € (§ 42a SGB XI) gilt seit dem 01.07.2025. Vorher galten getrennte Budgets: Verhinderungspflege 1.612 €/Jahr, mit Übertragung aus der Kurzzeitpflege bis insgesamt 2.418 €. Für dein Pflegejahr 2025 heißt das: - Mai- und Juni-Tage fallen rechtlich noch unter das alte Recht (max. 1.612 €, bzw. mit KZP-Übertrag bis 2.418 €). - Tage ab 01.07.2025 fallen unter den neuen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Praktisch wenden die Pflegekassen das so an, dass ab 01.07.2025 für das laufende Jahr 2025 der volle gemeinsame Topf von 3.539 € zur Verfügung steht — abzüglich dessen, was vor dem 01.07. schon aus dem alten VP-Budget verbraucht wurde. Was im Mai/Juni schon abgerechnet wurde, wird angerechnet, der Rest steht bis Jahresende offen. Zur Verwandtschaft: Du hast deinen Neffen gepflegt. Onkel/Tante zu Neffe/Nichte ist Verwandtschaft 3. Grades. Die 1,5-fach-Pflegegeld-Deckelung nach § 39 Abs. 3 SGB XI greift nur bis zum 2. Grad (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel) oder bei gemeinsamem Haushalt mit dem Pflegebedürftigen. Wenn ihr nicht zusammenwohnt, ist der volle Jahresbetrag also nicht durch die 1,5-fach-Grenze gekappt — nur durch das Budget selbst. Wichtig zur Frist: Belege aus 2025 musst du seit der Reform bis Ende 2026 einreichen, sonst verfallen sie. Wie deine Kasse die Mai/Juni-Tage konkret zuordnet, würde ich direkt erfragen — die Übergangsregelung wird je nach Kasse leicht unterschiedlich gehandhabt. Bei Streit über die Anrechnung kann Tobias aus unserem Pflegerecht-Bereich draufschauen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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