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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Verhinderungspflege auszahlen lassen — wie läuft die Erstattung ab?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 21. Mai 2026 um 04:15

Wie lasse ich mir die Verhinderungspflege auszahlen?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 8 Std.

Die Verhinderungspflege wird nicht pauschal "ausgezahlt", sondern als Erstattung tatsächlich entstandener Kosten gewährt. Ein Antrag auf Vorschuss vorab ist möglich, der Regelweg ist aber die nachträgliche Abrechnung. So gehst du vor: 1. Vertretungsperson organisieren — das kann ein ambulanter Pflegedienst, eine Nachbarin, Freundin oder ein Angehöriger sein. 2. Antragsformular bei der Pflegekasse anfordern (oft auch online verfügbar). Stichwort: "Antrag auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI". 3. Belege sammeln: Rechnung des Pflegedienstes oder Quittung/Honorarvereinbarung mit der Privatperson, mit Datum, Stundenzahl, Betrag, Unterschrift beider Seiten. 4. Antrag plus Belege an die Pflegekasse schicken. Die Erstattung erfolgt auf dein Konto, meist innerhalb weniger Wochen. Wichtige Eckpunkte: - Voraussetzung: Pflegegrad 2 oder höher, Pflegeperson muss seit mindestens 6 Monaten pflegen. - Budget 2026: 3.539 € gemeinsam mit Kurzzeitpflege pro Jahr. - Bei Vertretung durch nahe Angehörige (bis 2. Grad) oder Haushaltsmitglieder ist die Erstattung auf das 1,5-fache des Pflegegeldes pro Jahr begrenzt — Fahrtkosten und nachweisbarer Verdienstausfall können zusätzlich geltend gemacht werden. - Pflegegeld läuft weiter, außer bei ganztägiger Verhinderungspflege über 8 Stunden (dann halbes Pflegegeld für diesen Tag). - Neue Frist seit 01.01.2026: Belege bis Ende des Folgejahres einreichen, sonst verfallen die Ansprüche. Bei Unklarheiten zur Abrechnung im Einzelfall hilft die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI weiter — sie prüft auch fertige Anträge vor dem Versand.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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