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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Welchen Stundenlohn zahle ich bei Verhinderungspflege?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 20. Mai 2026 um 04:15

Welchen Stundenlohn bei Verhinderungspflege?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 16 Std.

Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Stundenlohn für Verhinderungspflege. Die Pflegekasse erstattet Kosten bis zum Jahresbudget von 3.539 € (gemeinsam mit Kurzzeitpflege), unabhängig vom konkreten Stundensatz. Üblich und unauffällig gegenüber der Kasse sind: - 10 bis 15 €/Stunde bei Nachbarn, Freunden oder Bekannten - 12,82 €/Stunde als Untergrenze, falls offiziell angestellt (gesetzlicher Mindestlohn 2026) - 25 bis 40 €/Stunde bei ambulanten Pflegediensten (deren reguläre Tarife) Wichtig ist die Plausibilität. Bei sehr hohen Stundensätzen unter Privatpersonen (etwa 25 € für stundenweises Aufpassen) fragt die Kasse erfahrungsgemäß nach. Branchenüblich für Laien-Vertretung sind 10 bis 15 €. Sonderfall nahe Angehörige (bis 2. Grad) oder Haushaltsmitglieder: Hier ist die Erstattung nicht auf einen Stundenlohn bezogen, sondern pauschal auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes gedeckelt: - PG 2: 520,50 €/Jahr - PG 3: 898,50 €/Jahr - PG 4: 1.200 €/Jahr - PG 5: 1.485 €/Jahr Zusätzlich können Fahrtkosten und nachgewiesener Verdienstausfall extra abgerechnet werden, bis zum Gesamtbudget von 3.539 €. Für den Nachweis reicht eine formlose Quittung mit Datum, Stundenzahl, Stundensatz, Summe und Unterschrift der Vertretungsperson. Vorlagen gibt es bei jeder Pflegekasse. Seit 01.01.2026 müssen Belege bis Ende des Folgejahres eingereicht werden — die alte Vierjahresfrist ist gestrichen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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