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Kann meine Tochter die Verhinderungspflege übernehmen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 20. Mai 2026 um 04:15

Kann meine Tochter die Verhinderungspflege übernehmen? Auch nahe Angehörige oder im selben Haushalt lebende Personen können die Verhinderungspflege übernehmen. Als nahe Angehörige gelten Personen, die mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, zum Beispiel Eltern, Kinder oder Geschwister.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 16 Std.

TITEL: Kann meine Tochter die Verhinderungspflege übernehmen? ANTWORT: Ja, das geht — Töchter, Söhne, Eltern, Geschwister und andere Verwandte bis zum 2. Grad dürfen die Verhinderungspflege übernehmen. Auch Personen, die im selben Haushalt leben, sind erlaubt. Allerdings gelten dann andere Erstattungsregeln als bei einer fremden Vertretung. Bei nahen Angehörigen oder Haushaltsmitgliedern ist die Erstattung gedeckelt auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr (§ 39 Abs. 3 SGB XI): - Pflegegrad 2: 520,50 € pro Jahr - Pflegegrad 3: 898,50 € pro Jahr - Pflegegrad 4: 1.200 € pro Jahr - Pflegegrad 5: 1.485 € pro Jahr Zusätzlich kann Ihre Tochter nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall geltend machen — diese Posten zählen extra und können das Budget bis zum Gesamtrahmen von 3.539 € pro Jahr (gemeinsam mit Kurzzeitpflege) auffüllen. Hier lohnt es sich, Fahrtenbuch und Lohnabrechnung sauber zu dokumentieren. Zur Pflegegeld-Kürzung: Übernimmt Ihre Tochter die Pflege ganztägig über mehr als 8 Stunden, wird das Pflegegeld an diesen Tagen halbiert. Erster und letzter Tag der Verhinderung werden voll gezahlt. Bei stundenweiser Vertretung unter 8 Stunden am Tag läuft das Pflegegeld komplett weiter. Praktisch heißt das: Wenn Ihre Tochter regelmäßig für ein paar Stunden einspringt, etwa um Sie zu entlasten, ist das stundenweise Verhinderungspflege ohne Pflegegeld-Kürzung — abgerechnet wird die Zeit, die sie tatsächlich pflegt. Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse, am besten vor dem Einsatz. Belege (Quittung mit Datum, Stundenzahl, Unterschrift Ihrer Tochter, ggf. Fahrtenbuch und Verdienstausfall-Nachweis) müssen seit 01.01.2026 bis Ende des Folgejahres eingereicht werden — danach verfällt der Anspruch.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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