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Verhinderungspflege im EU-Ausland — geht das bei Wohnsitz Tschechien?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 11. Mai 2026 um 04:15

Habt Dank für das tolle Video. Wie kann ich die Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege abschöpfen, wenn der Pflegefall in einer Einrichtung des betreuten Wohnen z.B. in Tschechien wohnt?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

TITEL: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei Pflege in Tschechien möglich? ANTWORT: Knifflige Konstellation, weil Pflegegeld und Sachleistungen im Ausland unterschiedlich behandelt werden. Pflegegeld bei dauerhaftem Wohnsitz in einem EU-Staat: Das fließt grundsätzlich weiter, wenn die Person in der deutschen Pflegeversicherung versichert bleibt (etwa als Rentner mit deutscher Rente). Der EuGH hat Pflegegeld als exportierbare Geldleistung anerkannt (Rechtssache Molenaar), Tschechien ist EU-Mitglied. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind dagegen Sachleistungen nach § 39 bzw. § 42 SGB XI. Hier wird es eng: - Kurzzeitpflege ist an nach § 72 SGB XI zugelassene Einrichtungen gebunden. Eine tschechische Einrichtung hat diese deutsche Zulassung in aller Regel nicht — die Kasse erstattet dann nicht. - Verhinderungspflege durch eine Privatperson (Nachbar, Angehöriger, Bekannte) ist nicht an zugelassene Dienste gebunden. In dieser Variante kommt eine Erstattung im EU-Ausland durchaus in Betracht, denn das Gesetz fordert keinen Leistungsort Deutschland. Einige Kassen erstatten gegen Quittung, andere blockieren — Einzelfallentscheidung. - Verhinderungspflege durch einen ambulanten Dienst vor Ort scheitert in der Praxis wieder an der fehlenden Zulassung. Praktischer Weg: vor jeder Buchung schriftlich bei der Pflegekasse anfragen, ob und in welcher Form sie erstattet — mit Verweis auf die EuGH-Linie zur Exportierbarkeit. Bei Ablehnung ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats erfolgversprechend, weil die Rechtslage strittig ist. Weil das Detail-Pflegerecht mit EU-Bezug ist, lohnt sich eine Frage an Tobias aus unserer Pflegerecht-Sprechstunde — er hat solche grenzüberschreitenden Fälle schon mehrfach durchgefochten.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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