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Pflegekompass
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Verhinderungspflege in der Steuererklärung angeben — pflichtig oder nicht?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Mai 2026 um 07:16

Muß ich das geld für verhinderungspflege bei der Steuererklärung angeben?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Std.

Nein, in den allermeisten Fällen musst du Erstattungen aus der Verhinderungspflege nicht versteuern. Die Pflegekasse erstattet dir Aufwendungen nach § 39 SGB XI — das ist eine zweckgebundene Sozialleistung, kein Einkommen. Sie ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, genau wie Pflegegeld. Anders sieht es bei der Person aus, die die Vertretungspflege übernimmt: - Naher Angehöriger (bis 2. Grad) oder Haushaltsmitglied, der aus sittlicher Verpflichtung pflegt: Die Erstattung bleibt bis zur Höhe des Pflegegeldes der entsprechenden Stufe steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG). Beim 1,5-fachen-Limit liegt der erstattete Betrag faktisch immer in diesem Rahmen. - Erstattete Fahrtkosten und Verdienstausfall an den Angehörigen sind ebenfalls steuerfrei, solange tatsächlich nachgewiesen. - Externer Pflegedienst oder fremde Einzelperson, die das gewerblich/selbständig macht: Die muss ihre Einnahmen selbst versteuern — das geht dich aber als pflegebedürftige Person bzw. Hauptpflegeperson nichts an. Was du in der Steuererklärung dagegen schon angeben kannst: - Eigenanteile, die nicht erstattet wurden, lassen sich teils als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) oder über den Pflege-Pauschbetrag (§ 33b EStG, 600 € bis 1.800 €/Jahr je nach Pflegegrad) absetzen. - Wer Pflegegeld zur Anerkennung an einen pflegenden Angehörigen weiterreicht, schließt den Pauschbetrag allerdings aus. Bei deiner konkreten Konstellation — wer pflegt, wer bekommt das Geld — lohnt eine Rückfrage bei Tobias aus unserem Pflegerecht-Bereich oder beim Lohnsteuerhilfeverein. Das ist der Punkt, an dem es im Detail kniffelig wird.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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