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Pflegekompass
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Verhinderungspflege: Muss ich eine feste Pflegeperson namentlich angeben?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Mai 2026 um 07:16

vielen Dank für die tollen Videos👍muss ich bei der Verhinderungspflege eine feste Pflegeperson namentlich angeben?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Std.

Nein, eine feste Vertretungsperson musst du im Vorfeld nicht namentlich benennen. Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist flexibel — du reichst die Belege erst nach der Leistung bei der Pflegekasse ein, dann mit Namen, Zeitraum und Höhe der Aufwendungen. In der Praxis heißt das: - Du kannst pro Jahr verschiedene Personen einsetzen (Nachbarin, Schwester, Pflegedienst, Freundin) und alle einzeln abrechnen. - Spontaner Einsatz ist möglich — also auch wenn der eigentliche Vertreter ausfällt und kurzfristig jemand anders einspringt. - Manche Kassen bieten ein Vorab-Antragsformular an, das ist aber kein Muss. Ein formloser Antrag oder die Einreichung im Nachhinein reicht. Was du aufbewahren solltest: Quittung oder einfache Bestätigung mit Name, Zeitraum, Stundenzahl und (bei Angehörigen) Verwandtschaftsverhältnis. Bei nahen Angehörigen bis zum 2. Grad oder Personen aus deinem Haushalt ist die Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt — Fahrtkosten und Verdienstausfall können zusätzlich nachgewiesen werden. Eine Sache, die seit 01.01.2026 neu ist: Belege müssen jetzt bis Ende des Folgejahres eingereicht werden. Verhinderungspflege aus 2024 ist also nur noch bis 31.12.2025 abrechenbar gewesen — die alte 4-Jahres-Frist gilt nicht mehr. Wenn du im Detail klären willst, wie deine Kasse die Belege haben möchte (Formular versus formlos), ruf dort kurz an oder nutz die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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