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Pflegekompass
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Wann steht mir ein Treppenlift über die Pflegekasse zu?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 21. Mai 2026 um 04:15

Wann steht mir ein Treppenlift zu? Für die Förderung gibt es eine wesentliche Bedingung: Es muss ein entsprechender Pflegegrad von 1 bis 5 gemäß Pflegestärkungsgesetz 2 vorliegen. Ist dieser Pflegegrad vorhanden, können Sie für den Treppenlift-Kauf einen Pflegekostenzuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person beantragen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 8 Std.

Der Zuschuss für einen Treppenlift läuft als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Bis zu 4.180 € pro Maßnahme, ab Pflegegrad 1 — also schon der niedrigste Pflegegrad reicht aus. Voraussetzungen, damit die Pflegekasse zahlt: - anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) - die Maßnahme ermöglicht die häusliche Pflege, erleichtert sie erheblich oder stellt eine selbständigere Lebensführung wieder her - der Antrag wird VOR der Auftragsvergabe gestellt — wer den Lift erst einbauen lässt und dann beantragt, geht meist leer aus Wenn mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt leben (z. B. Ehepaar mit jeweils Pflegegrad), kann der Zuschuss pro Person zusammengelegt werden — maximal 16.720 € pro Maßnahme bei vier Berechtigten. Die 4.180 € gelten "pro Maßnahme", nicht einmal im Leben. Verändert sich die Pflegesituation wesentlich (z. B. Pflegegrad wird erhöht, Treppenlift reicht nicht mehr aus und es muss umgebaut werden), kann erneut beantragt werden. So gehst du praktisch vor: 1. Kostenvoranschlag von einem oder zwei Treppenlift-Anbietern einholen 2. Formlosen Antrag bei deiner Pflegekasse stellen, Kostenvoranschlag und kurze Begründung beilegen (welche Treppe, wer ist betroffen, warum geht es ohne Lift nicht mehr) 3. Bewilligung abwarten — meist kommt die Pflegekasse innerhalb weniger Wochen mit einer Entscheidung, manchmal mit Rückfrage durch den MD 4. Erst dann Auftrag erteilen Ein Tipp aus der Praxis: Wenn die Pflegekasse zögert, hilft eine kurze ärztliche Bescheinigung, dass die Treppe ohne Hilfsmittel nicht mehr sicher bewältigt werden kann. Das beschleunigt die Bewilligung deutlich. Die 4.180 € reichen für einen geraden Treppenlift oft komplett aus, bei kurvigen Treppen (8.000–12.000 € Anschaffung) bleibt eine Restzahlung. Für die Differenz lohnt sich der Blick auf ergänzende Förderprogramme der KfW oder Landeszuschüsse — die aktuellen Konditionen erfragst du am besten beim Pflegestützpunkt oder direkt bei der KfW.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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