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Pflegekompass
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Wohnumfeld-Zuschuss: Wann bekomme ich bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 21. Mai 2026 um 04:15

Wann bekommt man 4000 Euro von der Pflegekasse? Ihre Pflegekasse oder Versicherungsunternehmen unterstützt Sie finanziell bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und Jahr, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 8 Std.

Die 4.000-Euro-Summe, die immer wieder genannt wird, ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Aktuell liegt der Höchstbetrag sogar bei 4.180 Euro pro Maßnahme — der Wert von 4.000 Euro stammt aus älteren Quellen. Voraussetzungen: - mindestens Pflegegrad 1 - die Maßnahme ermöglicht oder erleichtert die häusliche Pflege erheblich, oder stellt eine selbständigere Lebensführung wieder her - Antrag wird VOR Auftragsvergabe gestellt — wer erst baut und dann beantragt, geht leer aus Klassische bezuschusste Maßnahmen: - bodengleiche Dusche oder Umbau Bad - Treppenlift - Rampe oder Türverbreiterung für Rollstuhl - Haltegriffe, abgesenkte Arbeitsflächen - Umbau zur Pflege-Etage im Erdgeschoss Wichtig zur Logik des Zuschusses: Der Betrag gilt pro Maßnahme, nicht pro Jahr und nicht pro Leben. Wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert — etwa Höherstufung des Pflegegrades, neue Erkrankung, Wechsel vom Rollator zum Rollstuhl — kann ein neuer Antrag für eine weitere Maßnahme gestellt werden. Mehrere kleinere Umbauten zur gleichen Zeit (Bad + Rampe + Haltegriffe) werden in der Regel als eine Maßnahme zusammengefasst. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt (z. B. Ehepaar, Wohngruppe), summiert sich der Zuschuss bis maximal 16.720 Euro pro Maßnahme. So läuft der Antrag praktisch ab: 1. Kostenvoranschlag eines Handwerkers einholen 2. Antrag bei der Pflegekasse stellen, gerne mit kurzer Begründung warum die Maßnahme die Pflege erleichtert (Foto der aktuellen Situation hilft) 3. Bewilligung abwarten — meist 3 bis 6 Wochen 4. Nach Bewilligung Auftrag erteilen, Umbau durchführen, Rechnung einreichen Die Pflegekasse zahlt dann direkt auf das Konto, in der Regel an dich, nicht an den Handwerker. Was du nicht verwechseln solltest: Diese 4.180 Euro haben nichts zu tun mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (42 Euro/Monat) oder dem Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat). Das sind drei separate Töpfe, die parallel laufen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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