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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Welche Förderungen gibt es für Badumbau zusätzlich zur Pflegekasse?

K
KristinEingereichte Frage

Gefragt 20. Mai 2026 um 21:59

Ich habe seit 2024 einen Pflegegrad 2.. Nun ist der Umbau unseres Badezimmers notwendig.... Welche Förderungen, außer des Zuschusses der Pflegekasse kann ich beantragen? Wir haben uns bereits Angebote für den Umbau eingeholt, jedoch liegen diese weit über den 4180 € welche die Pflegekasse übernehmen würde. Ehrlich gesagt ist uns der Umbau aufgrund der Höhe der Kosten so nicht möglich

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 6 Std.

Hallo Kristin, die 4.180 € der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI sind der größte Einzelbaustein, aber nicht der einzige. Mehrere Quellen lassen sich kombinieren: - KfW-Zuschuss 455-B "Altersgerecht Umbauen": bis 6,25 % der Kosten, maximal 2.500 € pro Wohneinheit, für Einzelmaßnahmen wie ein barrierefreies Bad. Der Topf ist regelmäßig ausgeschöpft — vor Antrag unter kfw.de prüfen, ob er gerade verfügbar ist. - KfW-Kredit 159: zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € für altersgerechten Umbau, auch parallel zum Pflegekassen-Zuschuss möglich. - Landesförderungen: Mehrere Bundesländer haben eigene Programme (NRW über die NRW.BANK, Bayern über die BayernLabo, Baden-Württemberg über die L-Bank). Welche bei dir greifen, hängt vom Wohnort ab — direkt bei der Förderbank deines Bundeslandes anfragen. - Krankenkasse: Einzelne Posten wie Duschsitz, Haltegriffe oder Duschhocker können als Hilfsmittel nach § 33 SGB V laufen — getrennt vom Pflegekassen-Zuschuss und damit nicht aus den 4.180 € zu finanzieren. - Steuerliche Absetzbarkeit: Was nach allen Zuschüssen aus eigener Tasche bleibt, ist als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzbar. Voraussetzung: medizinische Notwendigkeit, idealerweise durch ärztliches Attest oder amtsärztliches Gutachten VOR Beginn dokumentiert. - Stiftungen: Bei finanzieller Notlage als Ergänzung denkbar (z. B. Deutsches Hilfswerk, lokale Bürgerstiftungen) — nicht als Hauptfinanzierung. Ein wichtiger Punkt zur Reihenfolge: Stelle alle Anträge VOR Auftragsvergabe. Sowohl Pflegekasse als auch KfW lehnen rückwirkende Anträge konsequent ab. Und: Der 4.180-Euro-Zuschuss gilt pro Maßnahme, nicht einmalig im Leben. Wenn sich die Pflegesituation später wesentlich ändert (z. B. Treppenlift kommt dazu), kann erneut beantragt werden. Für die konkrete Kombination in deiner Region lohnt sich ein Termin beim Pflegestützpunkt — dort sind die aktuell laufenden Landesprogramme bekannt. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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