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Pflegekompass
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Wann zahlt die Pflegekasse einen Treppenlift?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 21. Mai 2026 um 04:15

Wann zahlt die Pflegekasse einen Treppenlift? Die Pflegekasse der Krankenkasse gewährt pflegebedürftigen Personen einen Zuschuss, allerdings werden die Kosten nicht zur Gänze übernommen. Wann bezahlt die Krankenkasse einen Treppenlift? Einen finanziellen Zuschuss erhalten Sie nur dann, wenn Ihnen bereits ein Pflegegrad anerkannt wurde.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 8 Std.

Die Pflegekasse zahlt einen Treppenlift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI — der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Voraussetzungen: - Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 (ohne Pflegegrad keine Förderung über die Pflegekasse) - Die Maßnahme ermöglicht oder erleichtert die häusliche Pflege spürbar oder stellt eine möglichst selbständige Lebensführung wieder her - Antrag muss VOR Auftragsvergabe gestellt werden — wer den Lift erst kauft und dann beantragt, geht in der Regel leer aus Wichtig zur Höhe: Die 4.180 € sind ein Pauschalbetrag, kein Bruchteil der Kosten. Auch wenn der Lift 9.000 € kostet, gibt es maximal 4.180 € — bei niedrigeren Kosten entsprechend weniger. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt (Wohngruppenkonstellation nach § 38a SGB XI) erhöht sich der Zuschuss auf maximal 16.720 € pro Maßnahme. Der Zuschuss wird pro Maßnahme gewährt. Verändert sich später die Pflegesituation wesentlich (z. B. neuer Pflegegrad, zusätzliche Einschränkung), kann ein erneuter Antrag für eine weitere Maßnahme gestellt werden — etwa zuerst Treppenlift, später barrierefreies Bad. Ablauf in der Praxis: 1. Pflegegrad muss vorliegen (oder zumindest beantragt sein) 2. Kostenvoranschlag von einer Fachfirma einholen 3. Antrag bei der Pflegekasse stellen mit Begründung, warum der Lift die Pflege erleichtert 4. Bewilligung abwarten 5. Erst dann den Auftrag erteilen Tipp: Die Begründung sollte konkret beschreiben, warum das Treppensteigen nicht mehr oder nur unter erheblicher Belastung möglich ist — Sturzgefahr, Kreislaufprobleme, fehlende Kraft, Schmerzen. Je nachvollziehbarer der Bezug zur Pflegesituation, desto reibungsloser die Bewilligung. Was die Pflegekasse nicht zahlt: laufende Wartungskosten oder spätere Reparaturen. Auch ein gebrauchter Lift oder eine Mietlösung sind förderfähig — manchmal ist die Miete günstiger als der Kauf, vor allem bei kurzer absehbarer Nutzungsdauer. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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