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Welche Vollmachten brauche ich bei schwerer Krankheit?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 18. Mai 2026 um 04:15

Welche Vollmachten bei schwerer Krankheit? Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine andere Person, als Vertreter:in in Ihrem Interesse zu handeln und Entscheidungen zu treffen, falls Sie selbst dazu vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind. Dies kann zum Beispiel nach einem Unfall oder während einer schweren Erkrankung der Fall sein.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

Bei schwerer Krankheit greifen drei Dokumente ineinander — sie regeln unterschiedliche Bereiche und sollten zusammen erstellt werden: - Vorsorgevollmacht: Du benennst eine Vertrauensperson, die für dich entscheidet, wenn du es selbst nicht mehr kannst. Sie kann je nach Umfang Gesundheits-, Vermögens-, Aufenthalts- und Behördenangelegenheiten regeln. Ohne diese Vollmacht entscheidet niemand automatisch für dich — auch der Ehepartner nicht uneingeschränkt (das Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB gilt nur für 6 Monate und nur in Gesundheitsfragen). - Patientenverfügung (§ 1827 BGB): Hier legst du konkret fest, welche medizinischen Maßnahmen du in bestimmten Situationen willst oder ablehnst — etwa künstliche Beatmung, Wiederbelebung, künstliche Ernährung. Sie muss schriftlich und konkret formuliert sein. Pauschalsätze wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen" reichen laut Rechtsprechung nicht aus. - Betreuungsverfügung: Greift hilfsweise, falls trotz Vollmacht ein gerichtlicher Betreuer bestellt wird. Du kannst hier vorschlagen, wer das sein soll und wer auf keinen Fall. Form und Praxis: - Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung müssen nur schriftlich sein. Für Immobiliengeschäfte und Bankgeschäfte verlangen Banken oft eine notarielle oder bankeigene Vollmacht — kläre das vorab mit der Hausbank. - Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ca. 20 €) — Betreuungsgerichte fragen dort automatisch an. - Vordrucke gibt es kostenlos beim Bundesministerium der Justiz (bmj.de) und bei vielen Betreuungsvereinen vor Ort. Wichtig speziell für pflegende Angehörige: Eine Vorsorgevollmacht ist die Grundlage dafür, dass du bei der Pflegekasse, dem MD-Gutachter oder im Krankenhaus überhaupt rechtsverbindlich für den Pflegebedürftigen sprechen darfst. Ohne sie wird jede Auskunft schwierig. Wer sich unsicher ist, was im konkreten Fall passt, kann sich kostenlos bei einem Betreuungsverein oder dem örtlichen Betreuungsgericht beraten lassen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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