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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Welcher Stundenlohn ist bei der Verhinderungspflege üblich?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Mai 2026 um 07:16

Wieviel Euro Stundenlohn berechnet man für die Verhinderungspflege Person???

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Std.

TITEL: Verhinderungspflege: Welcher Stundenlohn ist üblich? ANTWORT: Einen gesetzlich festgelegten Stundenlohn gibt es nicht. Die Pflegekasse erstattet bei der Verhinderungspflege die tatsächlich entstandenen Kosten bis zum Jahresbudget von 3.539 € (gemeinsam mit Kurzzeitpflege). Bei nicht-verwandten Helfern (Nachbarn, Bekannte, Pflegedienst auf Stundenbasis) sind Sätze zwischen 12 und 18 € pro Stunde üblich und werden von den Kassen in der Regel nicht beanstandet. Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 12,82 €/Stunde — darunter sollte man nicht gehen, wenn die Person nicht ehrenamtlich tätig ist. Es kommt darauf an, wer die Vertretung übernimmt: - Nahe Angehörige bis 2. Grades oder Personen aus dem Haushalt: Die Erstattung ist auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt (PG 2: 520,50 €, PG 3: 898,50 €, PG 4: 1.200 €, PG 5: 1.485 €). Ein "Stundenlohn" ist hier eher symbolisch — das Pauschalbudget ist die Obergrenze. Zusätzlich nachweisbar: Fahrtkosten und Verdienstausfall. - Nicht-Angehörige: Hier zählt der vereinbarte Stundensatz mal geleisteter Stunden, bis das Jahresbudget erschöpft ist. Praktischer Tipp: Eine kurze schriftliche Vereinbarung mit Datum, Stunden und Stundensatz aufsetzen und gemeinsam unterschreiben. Quittungen oder Auszahlungsbelege aufbewahren. Seit 01.01.2026 müssen Belege bis Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht sein, sonst verfällt der Anspruch. Bei Detailfragen zur Vertragsgestaltung kann Tobias aus der Pflegerecht-Rubrik weiterhelfen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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