Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
0 Ansichten

Wie hoch darf der Stundenlohn für eine Pflegekraft oder Verhinderungspflege sein?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Mai 2026 um 07:16

Wie hoch darf den der Stundenlohn maximal sein?Sollte das nicht den Mindeststundenlohn übertreffen?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Std.

Eine gesetzliche Obergrenze für den Stundenlohn gibt es nicht. Nach unten gilt aber der Mindestlohn von 12,82 € brutto pro Stunde (Stand 2026) — darunter darf niemand bezahlt werden, auch nicht in der häuslichen Betreuung. Wichtig ist die Unterscheidung, worum es geht: - Reguläres Arbeitsverhältnis (Direktanstellung im Haushalt, ambulanter Dienst): Hier gilt Mindestlohn als Untergrenze, nach oben ist der Stundenlohn frei verhandelbar. Marktüblich sind je nach Qualifikation 15–35 €/Std. - Verhinderungspflege durch Bekannte oder Nachbarn (§ 39 SGB XI): Die Pflegekasse erstattet, was angemessen ist. Üblich akzeptiert werden 10–15 €/Std, manche Kassen auch mehr. Über etwa 25 €/Std wird es ohne Begründung schwierig. - Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (bis 2. Grad oder im Haushalt lebend): Hier zählt nicht der Stundensatz, sondern die feste Jahresobergrenze des 1,5-fachen Pflegegelds (z. B. PG 3: 898,50 €/Jahr), zusätzlich nachweisbare Fahrtkosten und Verdienstausfall. - Selbständige Betreuungskräfte: Setzen ihren Stundensatz selbst — typisch 25–45 €/Std, weil Steuern, Sozialversicherung und Ausfallrisiko enthalten sind. Wenn du einen konkreten Vertrag aufsetzen willst (Angehörigenpflege, Minijob, selbständige Kraft), lass dich vorher beraten — die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen unterscheiden sich erheblich. Tobias aus unserer Pflegerecht-Rubrik kann dir bei der Vertragsgestaltung weiterhelfen, alternativ die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI über deine Pflegekasse.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.