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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Wie trage ich die Verhinderungspflege bis 3.539 Euro ins Formular ein?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 02. Mai 2026 um 07:16

Wie Rechne ich das auf dem Formular ? Endsumme 3539 ?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Std.

TITEL: Verhinderungspflege-Antrag: Wie trage ich die 3.539 Euro ins Formular ein? ANTWORT: Die 3.539 € sind das gemeinsame Jahresbudget aus Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI). Du musst diese Summe nicht selbst ausrechnen, sondern nur die tatsächlich angefallenen Kosten eintragen, bis das Budget aufgebraucht ist. So füllst du das Formular üblicherweise aus: 1. Zeitraum eintragen: von welchem bis zu welchem Tag die Ersatzpflege stattgefunden hat (Datum von/bis). 2. Art der Ersatzpflege: durch nahe Angehörige (bis 2. Grad oder Haushaltsmitglied) oder durch eine andere Person bzw. Pflegedienst. Das entscheidet über die Höhe der Erstattung. 3. Kosten der Ersatzpflege: Stundensatz oder Pauschale mal geleistete Stunden bzw. Tage. 4. Falls relevant: nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall der Ersatzperson, diese werden zusätzlich erstattet. 5. Belege beifügen: Rechnung des Pflegedienstes oder Quittung der Privatperson sowie Kontoverbindung für die Erstattung. Zu den Obergrenzen: Bei nahen Angehörigen ist die reine Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt, also etwa PG 2 = 520,50 €, PG 3 = 898,50 €, PG 4 = 1.200 €, PG 5 = 1.485 €. Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen extra obendrauf, insgesamt bis zur Grenze von 3.539 €. Bei einer fremden Pflegekraft oder einem Pflegedienst stehen die vollen 3.539 € direkt zur Verfügung. Beachte ausserdem die seit 01.01.2026 geltende verkürzte Frist: Belege müssen bis zum Ende des Folgejahres bei der Kasse sein, sonst verfällt der Anspruch. Welcher Pflegegrad liegt vor, und wer hat die Vertretung übernommen? Damit lässt sich der konkrete Höchstbetrag für deinen Fall sauber bestimmen. Bei Unsicherheit zur Formulierung im Antrag hilft die kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI deiner Pflegekasse.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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