
Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege
Geantwortet vor 2 Tagen
Hallo,
der Wohnumfeld-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI deckt alle Maßnahmen ab, die die häusliche Pflege erst ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellen. Ab Pflegegrad 1 sind bis zu 4.180 € pro Maßnahme drin.
Klassiker, die regelmäßig bewilligt werden:
- Bodengleiche Dusche, Wanne raus / Dusche rein, rutschfeste Beläge
- Haltegriffe in Bad und WC, erhöhter Toilettensitz, unterfahrbares Waschbecken
- Treppenlift (Sitz- oder Plattformlift), Hublift, Rampe für Rollator/Rollstuhl
- Türverbreiterung, Beseitigung von Türschwellen, Schiebetüren
- Umbau in eine ebenerdige Wohnung im Haus (z. B. Schlafzimmer ins Erdgeschoss verlegen)
- Anpassung der Möbelhöhe (Pflegebett-tauglicher Stellplatz), Lichtschalter und Steckdosen in erreichbare Höhe
- Smart-Home-Komponenten, wenn pflegerelevant (z. B. automatische Rollläden bei eingeschränkter Mobilität)
- Im Außenbereich: Rampe, Handlauf, Sitzlift am Hauseingang
Was nicht zählt: rein wertsteigernde Modernisierung (neue Küche, schönere Fliesen ohne Bezug zur Pflege), Reparaturen, Inventar wie Möbel oder Pflegehilfsmittel — letztere laufen über § 40 Abs. 1 SGB XI.
Wichtige Mechanik:
1. Der Zuschuss gilt pro Maßnahme, nicht pro Jahr. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Pflegesituation kann später erneut beantragt werden — typisch: erst Haltegriffe + Duschumbau, Jahre später Treppenlift.
2. Antrag IMMER vor Auftragsvergabe. Wer den Handwerker erst kommen lässt und dann einreicht, geht meist leer aus. Die Kasse will vorher prüfen, ob die Maßnahme pflegebedingt ist.
3. Kostenvoranschlag, kurze pflegerische Begründung (warum erleichtert das die Pflege konkret?), ggf. Foto der Ist-Situation beilegen.
4. In Pflege-WGs mit mehreren Anspruchsberechtigten: bis 16.720 € pro Maßnahme (§ 38a Konstellation).
Mein Tipp aus der Praxis: Wenn der MD ohnehin zur Begutachtung kommt, lass den Gutachter die Notwendigkeit der Maßnahme direkt im Bericht vermerken. Das beschleunigt die Bewilligung enorm. Und bei größeren Umbauten lohnt sich die kostenlose Wohnberatung der Kommune oder über den Pflegestützpunkt — die kennen die örtlichen Handwerker, die das ohne Vorkasse abwickeln.
Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege. —
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