Kurzantwort:Ohne Pflegegrad kostet ein Hausnotruf 25 bis 50 Euro monatlich plus einmalig 10 bis 49 Euro Anschlussgebühr — vollständig selbst zu tragen. Mit Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse 25,50 Euro pro Monat. Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte den Antrag prüfen — er lohnt sich in vielen Fällen.
- Ohne Pflegegrad:25–50 €/Monat selbst + 10–49 € Anschluss einmalig
- Mit Sturzsensor/GPS:35–75 €/Monat gesamt
- Pflegegrad 1:Pflegekasse zahlt 25,50 €/Monat — Eigenanteil oft 0 €
- PG1-Antrag: 4–8 Wochen Bearbeitungsdauer, häufig anerkannt bei Sturzrisiko, Mobilitätseinschränkung oder beginnender Demenz
Was Hausnotruf ohne Pflegegrad wirklich kostet
Ohne Pflegegrad entfällt jeder Kassenzuschuss. Die monatliche Grundgebühr und die einmalige Anschlussgebühr trägt man vollständig selbst. Die folgende Übersicht zeigt die Preisspanne der gängigen Anbieter:
| Anbieter | Grundpreis/Monat | Anschluss (einmalig) | mit Sturzsensor |
|---|---|---|---|
| DRK | ca. 25–30 € | ca. 10–25 € | +10–15 €/Monat |
| Malteser | ca. 25–32 € | ca. 0–25 € | +10–15 €/Monat |
| Johanniter | ca. 28–35 € | ca. 25–35 € | +12–18 €/Monat |
| ASB | ca. 28–35 € | ca. 20–30 € | +10–15 €/Monat |
| Caritas | ca. 25–30 € | ca. 10–20 € | +10–15 €/Monat |
| Vitakt | ca. 30–40 € | ca. 35–49 € | +12–20 €/Monat |
| Libify | ca. 35–50 € | ca. 0–49 € | inklusive |
Alle Preise Richtwerte Stand April 2026. Individuelle Angebote können abweichen — direktes Anfragen bei den Anbietern empfohlen.
Wichtig beim Vergleich:Nicht nur den Monatspreis vergleichen. Mindestlaufzeiten von 12 oder 24 Monaten und automatische Verlängerungsklauseln können teuer werden, wenn man wechseln oder kündigen möchte.
Spar-Tipps für Selbstzahler
Wohlfahrtsverbände statt private Anbieter
DRK, Malteser, Johanniter, ASB und Caritas liegen bei der Grundgebühr meist unter 30 Euro. Private Anbieter werben mit modernerer Technik und Apps — für die eigentliche Notrufffunktion macht das keinen Unterschied. Wer keinen GPS-Notruf und keinen täglichen Kontrollruf braucht, fährt mit einem Wohlfahrtsverband am günstigsten.
Kürzere Vertragslaufzeit aushandeln
Viele Anbieter bieten neben 24-Monats-Verträgen auch 12-Monats-Verträge an — manchmal sogar monatlich kündbare Tarife, die etwas teurer sind, aber mehr Flexibilität bieten. Wer gerade einen Pflegegrad beantragt, profitiert von einem Kurzzeit-Vertrag: Nach Anerkennung kann man zum günstigen Pflegekassen-Anbieter wechseln.
Sturzsensor weglassen, wenn nicht nötig
Ein automatischer Sturzsensor erkennt Stürze ohne Knopfdruck — sinnvoll bei hohem Sturzrisiko oder Bewusstlosigkeitsphasen. Wer keine dieser Risiken hat, spart 10 bis 15 Euro monatlich, indem er auf den Sensor verzichtet. Das klassische Armband mit Knopf reicht für die meisten Situationen aus.
Tipp:Wenn ein Pflegegrad-Antrag gestellt wird, erst einen günstigen Kurzzeit-Vertrag abschließen. Nach PG-Anerkennung zum Pflegekassen-Anbieter wechseln — dann zahlt die Kasse 25,50 €/Monat direkt.
Wann sich ein Pflegegrad-Antrag lohnt
Pflegegrad 1 reicht für 25,50 €/Monat Erstattung
Der Hausnotruf-Zuschuss greift schon bei Pflegegrad 1 — der niedrigsten Stufe. Das ist eine der wenigen Pflegekassenleistungen, die bereits bei PG1 vollständig verfügbar sind. Die Pflegekasse zahlt nach § 40 SGB XI:
- 25,50 € monatlich — direkt an den Anbieter
- 10,49 € einmalig — für die Installation
- Eigenanteil 0 € — bei Anbietern im Hilfsmittelverzeichnis
Das sind 306 Euro pro Jahr, die die Pflegekasse spart. Wer ohne Pflegegrad 30 Euro pro Monat zahlt, zahlt mit PG1 und dem richtigen Anbieter 0 Euro.
Der Pflegegrad-Antrag in 4 Schritten
- Antrag stellen — Formlos bei der eigenen Pflegekasse, telefonisch oder schriftlich. Ab diesem Datum zählt der Anspruch.
- Begutachtung vereinbaren — MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (privat) kommt nach Hause. Termin wird schriftlich angekündigt.
- Gutachtertermin vorbereiten — Einschränkungen konkret benennen: Was geht schlechter als früher? Wie lange dauert Anziehen, Waschen, Gehen? Pflegetagebuch hilft.
- Bescheid abwarten — Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit. In der Praxis: 4–8 Wochen gesamt.
Wer Anspruch auf PG1 haben kann
Pflegegrad 1 setzt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit voraus (12,5 bis unter 27 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment, NBA). Sowohl körperliche als auch kognitive Einschränkungen zählen:
- Eingeschränkte Mobilität (Gehen, Treppensteigen, Aufstehen)
- Allgemeine körperliche Schwäche, Erschöpfung, Schwindel
- Beginnende kognitive Einschränkungen, leichte Orientierungsschwäche
- Chronische Erkrankungen mit Einfluss auf den Alltag
- Zustand nach Schlaganfall, Herzinfarkt oder größerer Operation
Mehr zum Antragsprozess erklärt unser Ratgeber Pflegegrad beantragen, zur Einstufung hilft Pflegegrad berechnen.
Pflegegrad-Antrag: 5 typische Fälle, wo PG1 anerkannt wird
In der Praxis führen diese fünf Konstellationen häufig zur Anerkennung von Pflegegrad 1 — und damit zum Hausnotruf-Zuschuss:
1. Sturzrisiko und Mobilitätseinschränkung
Wer in den letzten 12 Monaten gestürzt ist, Schwindel hat oder unsicher geht, hat beim Gutachter gute Chancen. Mobilitätseinschränkungen sind im NBA stark gewichtet. Wichtig: Konkret schildern, wie lange Aufstehen, Gehen oder Treppensteigen dauert — und ob Hilfsmittel (Gehstock, Rollator) genutzt werden.
2. Beginnende Demenz und Sturzgefahr
Kognitive Einschränkungen — Vergesslichkeit, zeitliche Desorientierung, Schwierigkeiten beim Planen — zählen im NBA als eigenständige Kategorie. Schon leichte Symptome, kombiniert mit Sturzrisiko, können für PG1 ausreichen. Eine ärztliche Diagnose unterstützt den Antrag.
3. Schwerhörigkeit mit Notrufbedarf
Wer aufgrund starker Schwerhörigkeit einen Notruf nicht mehr hören oder absetzen kann, hat einen nachvollziehbaren Bedarf. Die Pflegekasse berücksichtigt Sinnesbeeinträchtigungen im NBA — relevant sind Auswirkungen auf die Alltagskompetenz, nicht die Diagnose allein.
4. Chronische Erkrankung mit Schwächeanfällen
Herzrhythmusstörungen, Diabetes mit Unterzuckerungsrisiko, Epilepsie oder andere Erkrankungen mit unvorhersehbaren Schwächephasen begründen Pflegebedarf — auch wenn der Alltag sonst gut bewältigbar ist. Der Gutachter bewertet das Risiko, hilflos zu sein.
5. Zustand nach Schlaganfall (auch mit gutem Heilungsverlauf)
Nach einem Schlaganfall bleibt oft eine Restsymptomatik — leichte Halbseitenlähmung, Sprach- oder Schluckstörungen, reduzierte Belastbarkeit. Auch wenn der Heilungsverlauf gut war: Wenn Einschränkungen im Alltag bestehen, lohnt der Antrag. Viele Post-Schlaganfall-Patienten erhalten PG1 oder höher.
Hinweis:Pflegegrad 1 ist bewusst niedrigschwellig angelegt — die Reform von 2017 sollte mehr Menschen früh einbeziehen. Wer unsicher ist, ob er Anspruch hat, kann beim Pflegestützpunkt kostenfrei beraten werden (keine Pflegekasse nötig).
Krankenkasse statt Pflegekasse — geht das?
Eine häufige Frage: Kann die Krankenkasse den Hausnotruf zahlen, wenn keine Pflegekasse zuständig ist?
Kurze Antwort: In den meisten Fällen nein. Der Hausnotruf ist nach der gesetzlichen Systematik ein Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI), kein Hilfsmittel der Krankenversicherung (§ 33 SGB V). Im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen (GKV-HMV) ist der Hausnotruf nicht als erstattungsfähiges Hilfsmittel gelistet.
Ausnahme: bestimmte medizinische Indikationen
In seltenen Einzelfällen erstatten Krankenkassen einen Hausnotruf, wenn eine konkrete medizinische Indikation vorliegt — zum Beispiel bei schwerer Herzinsuffizienz mit regelmäßigen Dekompensationsphasen oder bei einem Apnoe-Risiko mit ärztlich dokumentiertem Notfallbedarf. Das ist eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Krankenkasse und kein Rechtsanspruch.
Vorgehen: Ärztliche Verordnung mit medizinischer Begründung einreichen und vorab bei der Krankenkasse anfragen. Ablehnung ist der Regelfall — und sollte den Pflegegrad-Antrag nicht ersetzen.
In den meisten Fällen: Pflegekasse oder selbst zahlen
Wer keinen Pflegegrad hat und keinen medizinischen Sonderfall hat, zahlt selbst. Der einzige reguläre Weg zur Kassenerstattung führt über den Pflegegrad-Antrag. Dieser Antrag kostet nichts und hat keine negativen Konsequenzen bei Ablehnung.
Mehr Details zum Zuschuss erklärt unser Ratgeber Hausnotruf Zuschuss Pflegekasse 2026.
FAQ — Häufige Fragen zum Hausnotruf ohne Pflegegrad
Was kostet ein Hausnotruf ohne Pflegegrad monatlich?
25 bis 50 Euro monatlich, plus einmalig 10 bis 49 Euro Anschlussgebühr. Wohlfahrtsverbände (DRK, Malteser, Caritas) liegen meist am unteren Ende.
Reicht Pflegegrad 1 für den Hausnotruf?
Ja. PG1 reicht für den vollen Zuschuss von 25,50 €/Monat nach § 40 SGB XI. Bei einem Anbieter im Hilfsmittelverzeichnis bleibt der Eigenanteil 0 €. Mehr dazu im Ratgeber Hausnotruf bei Pflegegrad 1.
Wie lange dauert der Pflegegrad-Antrag?
4 bis 8 Wochen in der Praxis. Die Pflegekasse hat gesetzlich 25 Arbeitstage Zeit. Antrag stellen lohnt sich: Der Anspruch läuft ab Antragseingang, nicht ab Bescheid.
Zahlt die Krankenkasse den Hausnotruf?
Nein, in der Regel nicht. Der Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel (SGB XI), kein Krankenkassen-Hilfsmittel (SGB V). Ausnahmen bei medizinischer Indikation sind möglich, aber selten und keine Rechtsansprüche.
Was tun, wenn der Pflegegrad-Antrag abgelehnt wurde?
Innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kostet nichts. Wurden beim Gutachtertermin nicht alle Einschränkungen benannt, ist die Erfolgsquote im Widerspruch oft gut. Bei deutlicher Verschlechterung: jederzeit Neuantrag möglich.
Zusammenfassung
Ohne Pflegegrad kostet ein Hausnotruf 25 bis 50 Euro monatlich — vollständig selbst zu tragen. Mit Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse 25,50 Euro pro Monat. Das sind 306 Euro im Jahr, die gespart werden können.
Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte den Antrag nicht scheuen: PG1 ist bewusst niedrigschwellig. Sturzrisiko, Mobilitätseinschränkung, beginnende Demenz oder eine chronische Erkrankung können reichen. Der Antrag ist kostenlos, dauert 4 bis 8 Wochen und hat keine negativen Folgen bei Ablehnung.
Für Selbstzahler gilt: Wohlfahrtsverbände statt Premium-Anbieter, Kurzzeit-Vertrag bis zur PG-Anerkennung, Sturzsensor nur bei echtem Bedarf.
Quellen und Hinweise
- § 40 SGB XI — Technische Pflegehilfsmittel
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, Produktgruppe 52 — Notrufsysteme
- § 18 SGB XI — Begutachtungsverfahren (Fristen)
- Neues Begutachtungsassessment (NBA) — Begutachtungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands
- § 40 SGB XI — Gesetzestext
- GKV-Spitzenverband — Hilfsmittelverzeichnis
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Preise und gesetzliche Regelungen können sich ändern. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
