Kurzantwort: Die Pflegekasse zahlt eine polnische Pflegekraft (24-Stunden-Pflege) nicht direkt. Aber vier Bausteine sind parallel nutzbar und refinanzieren typischerweise 40-50 % der Kosten:
- Pflegegeld nach § 37 SGB XI: 347 € (PG 2) bis 990 € (PG 5) pro Monat — wird ausgezahlt, wenn die Pflege durch eine private Pflegeperson erfolgt.
- Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € pro Monat zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
- Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: bis zu 1.685 € pro Jahr — anteilig nutzbar bei Pflegekraftwechsel oder Urlaub.
- Pflegehilfsmittel-Pauschale nach § 40 Abs. 2 SGB XI: 42 € pro Monat für Verbrauchsprodukte (Pflegebox).
Wichtig: Bei legal beschäftigter Pflegekraft kommen zusätzlich Steuervorteile dazu — § 35a EStG erlaubt 20 % der Kosten als direkten Steuerabzug (maximal 4.000 € pro Jahr). Plus Anrechnung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG, je nach Einkommen.
Wenn 4.500 Euro Monatskosten unbezahlbar wirken
Sie haben eine polnische Pflegekraft im Blick, weil Pflege rund um die Uhr zu Hause nötig ist. Die Agentur nennt 2.500-3.500 Euro pro Monat. Sie rechnen: Das sind 30.000 bis 42.000 Euro im Jahr. Geht das überhaupt?
Die kurze Antwort: Es geht nicht ohne Eigenanteil. Aber die Lücke zwischen „unbezahlbar" und „machbar" ist kleiner, als viele Familien glauben. Wer die Pflegekassen-Leistungen konsequent ausschöpft und die Steuer mitnimmt, refinanziert oft die Hälfte der Kosten.
Dieser Ratgeber zeigt, welche vier Bausteine konkret kombinierbar sind, wie Sie sie beantragen und wie die Rechnung bei Pflegegrad 3 und Pflegegrad 5 aussieht.
Warum zahlt die Pflegekasse die polnische Pflegekraft nicht direkt?
Die Pflegekasse zahlt nach SGB XI nur für anerkannte Pflegeleistungen. Das bedeutet: zugelassene Pflegedienste nach § 72 SGB XI oder Pflege durch private Pflegepersonen (meistens Angehörige). Eine polnische Pflegekraft fällt in keine dieser Kategorien direkt — sie ist weder ein zugelassener Pflegedienst noch eine pflegende Angehörige.
Konsequenz: Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld 2026 an die pflegebedürftige Person (oder bevollmächtigte Familienangehörige). Was Sie mit dem Geld machen — selbst pflegen, Pflegekraft engagieren, Angehörige bezahlen — ist Ihre Entscheidung. Es gibt keinen Sonder-Zuschuss „polnische Pflegekraft".
Die 4 Bausteine im Detail

1. Pflegegeld — der Hauptbaustein
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist der Hauptbaustein. Voraussetzung: Sie pflegen zu Hause und es ist kein zugelassener Pflegedienst beauftragt (sonst wird daraus Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI).
- Pflegegrad 2: 347 € pro Monat
- Pflegegrad 3: 599 € pro Monat
- Pflegegrad 4: 800 € pro Monat
- Pflegegrad 5: 990 € pro Monat
Das Geld geht steuerfrei an die pflegebedürftige Person. Es kann ohne Nachweis weitergegeben werden — zum Beispiel an die polnische Agentur als Teilzahlung der Monatspauschale.
2. Entlastungsbetrag — zweckgebunden
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 € pro Monat (Stand 2026, Erhöhung gegenüber 2024). Er ist zweckgebunden für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Einsetzbar für die polnische Pflegekraft, wenn:
- Die Agentur ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter ist (Liste bei der Pflegekasse).
- Eine Rechnung über Betreuung oder hauswirtschaftliche Hilfe ausgestellt wird.
Nicht jede Agentur ist anerkannt. Wenn die konkrete Agentur nicht zugelassen ist, kann der Entlastungsbetrag alternativ über einen anerkannten Pflegedienst oder eine Alltagsbegleitung abgerechnet werden, der ergänzend einmal pro Woche kommt.
Mehr dazu im Ratgeber Entlastungsbetrag 2026.
3. Verhinderungspflege — Urlaub und Ausfall
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: bis zu 1.685 € pro Jahr, wenn eine private Pflegeperson kurzfristig ausfällt (Urlaub, Krankheit). Voraussetzung: Die Pflegeperson hat seit mindestens 6 Monaten gepflegt.
Bei polnischer Pflegekraft schwierig zu beantragen: Die Pflegekasse argumentiert oft, dass keine private Pflegeperson vertreten wird — die polnische Pflegekraft ist dauerhaft anwesend. In Kombi-Pflege funktioniert es aber gut: Wenn die Pflegekraft alle 8 Wochen wechselt und Sie für die 1-2 Tage Zwischenzeit einen Pflegedienst buchen, ist das klassische Verhinderungspflege.
Mehr dazu im Ratgeber Verhinderungspflege 2026.
4. Pflegehilfsmittel-Pauschale — 42 € pro Monat
Nach § 40 Abs. 2 SGB XI: 42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Das deckt die monatliche Pflegebox-Lieferung — Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion, Mundschutz.
Bezogen werden kann das Budget über jeden anerkannten Anbieter. Mehr im Ratgeber Pflegebox beantragen.
Beispielrechnung: Pflegegrad 3 vs. Pflegegrad 5
Wie viel kommt in der Praxis pro Monat zusammen? Zwei konkrete Rechnungen:
| Baustein | Rechtsgrundlage | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 5 | Antrag nötig? |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | § 37 SGB XI | 599 € | 990 € | Ja (Pflegegrad-Antrag) |
| Entlastungsbetrag | § 45b SGB XI | 131 € | 131 € | Ja (Rechnung einreichen) |
| Verhinderungspflege (anteilig) | § 39 SGB XI | bis 140 € | bis 140 € | Ja (auf Antrag) |
| Pflegehilfsmittel-Pauschale | § 40 Abs. 2 SGB XI | 42 € | 42 € | Ja (Anbieter wählen) |
| Summe Pflegekasse | 912 € | 1.303 € | ||
| Steuer § 35a EStG (20 %, gedeckelt 333 €/Monat) | § 35a EStG | 333 € | 333 € | Ja (Steuererklärung) |
| Gesamt-Refinanzierung | ~1.245 € | ~1.636 € |
Bei Monatskosten von 2.500-3.500 € für die polnische Pflegekraft refinanzieren Sie bei Pflegegrad 5 rund 45-65 % der Kosten. Der reine Eigenanteil sinkt damit auf 1.000-2.000 € pro Monat — vergleichbar mit dem Eigenanteil im Pflegeheim 2026.
Was bringt die Steuer zusätzlich?
Pflegekosten sind steuerlich auf zwei Wegen absetzbar — und beide Wege können kombiniert werden.
§ 33 EStG — außergewöhnliche Belastung
Pflegekosten oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung gelten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Die zumutbare Eigenbelastung beträgt — je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl — zwischen 1 und 7 % des Bruttoeinkommens. Alles oberhalb wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Beispiel: 30.000 € Jahreskosten polnische Pflegekraft, zumutbare Eigenbelastung 2.500 € — dann sind 27.500 € als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
§ 35a EStG — haushaltsnahe Dienstleistung
Parallel: 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden — maximal 4.000 € pro Jahr.
Voraussetzung: Es gibt eine Rechnung und die Zahlung erfolgt per Überweisung (nicht bar). Bei legalem Entsendemodell mit polnischer Agentur ist das problemlos. Bei Schwarzarbeit verfällt der Steuervorteil komplett — und zusätzlich drohen Strafen.
Mehr zum legalen Modell im Ratgeber Polnische Pflegekraft legal beschäftigen.
So beantragen Sie die Bausteine — Schritt für Schritt
- Pflegegrad prüfen lassen: Antrag bei der Pflegekasse, MD-Begutachtung abwarten. Ohne Pflegegrad kein Pflegegeld.
- Pflegegeld läuft automatisch: Mit Pflegegrad wird das Pflegegeld monatlich auf das angegebene Konto überwiesen.
- Pflegehilfsmittel-Anbieter wählen: Den Pflegebox-Anbieter Ihrer Wahl beauftragen — der zieht die 42 €/Monat direkt mit der Pflegekasse ab.
- Entlastungsbetrag aktiv abrufen: Rechnung des anerkannten Anbieters bei der Pflegekasse einreichen. Erstattung erfolgt rückwirkend.
- Verhinderungspflege bei Pflegekraft-Urlaub beantragen: Pflegedienst beauftragen, Rechnung bei der Pflegekasse einreichen mit Hinweis „Verhinderungspflege".
- Steuer am Jahresende: Alle Belege sammeln (Pflegekraft-Vertrag, monatliche Rechnungen, Überweisungen), in der Steuererklärung Anlage Außergewöhnliche Belastungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen.
Was läuft NICHT — drei häufige Fehler
Fehler 1: Pflegegeld an die Agentur statt an die pflegebedürftige Person. Das Pflegegeld muss formal auf das Konto der pflegebedürftigen Person (oder eines Bevollmächtigten) gehen. Eine Direkt-Überweisung an die Agentur ist nicht zulässig.
Fehler 2: Sachleistungsbudget für Pflegekraft beantragen. Das Pflegesachleistungsbudget nach § 36 SGB XI ist nur für zugelassene Pflegedienste. Eine polnische Pflegekraft kann darüber nicht abgerechnet werden, auch nicht über die polnische Agentur.
Fehler 3: Steuervorteil bei Schwarzarbeit. Wer schwarz beschäftigt, hat keinen Anspruch auf § 35a EStG — keine Rechnung, keine Überweisung, kein Abzug. Plus Strafen wegen Schwarzarbeit (Sozialversicherungsbetrug, Mindestlohnverstoß).
Häufige Fragen
Wie viel Pflegekasse-Geld bekomme ich bei Pflegegrad 5 für eine polnische Pflegekraft?
Bei Pflegegrad 5: 990 € Pflegegeld + 131 € Entlastungsbetrag + 42 € Pflegehilfsmittel-Pauschale = 1.163 € pro Monat, anteilig bis zu 140 € Verhinderungspflege. Plus 20 % Steuerabzug nach § 35a EStG (max. 333 €/Monat).
Kann ich Verhinderungspflege für eine polnische Pflegekraft nutzen?
Nur indirekt: Wenn die polnische Pflegekraft Urlaub hat oder gewechselt wird und ein Pflegedienst die Pflege übernimmt, können Sie dafür Verhinderungspflege beantragen — bis zu 1.685 € pro Jahr.
Ist der Entlastungsbetrag für die polnische Pflegekraft einsetzbar?
Ja, wenn die polnische Agentur nach Landesrecht anerkannt ist. Sonst alternativ über einen anerkannten Pflegedienst oder Alltagsbegleitung-Service abrechnen.
Lohnt sich Kombinationspflege?
Ja, wenn ein Pflegedienst parallel Behandlungspflege übernimmt. Dann kombinieren Sie anteiliges Pflegegeld mit Pflegesachleistung nach § 38 SGB XI.
Was ändert sich 2026 gegenüber 2024?
Die Pflegeleistungen sind 2024 und 2025 um insgesamt rund 4,5 % erhöht worden (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz). Pflegegeld, Sachleistungsbudget und Entlastungsbetrag liegen 2026 höher als vor der Reform.
Muss ich die Pflegekraft bei der Pflegekasse melden?
Sie müssen der Pflegekasse mitteilen, wie die Pflege organisiert ist — wer pflegt, ob ein Pflegedienst eingebunden ist. Eine polnische Pflegekraft löst die Pflegegeld-Zahlung nicht aus, beendet sie aber auch nicht. Wichtig: Wahrheits- gemäße Angaben machen, sonst droht Rückforderung.
Zusammenfassung
Die Pflegekasse zahlt eine polnische Pflegekraft nicht direkt. Vier Bausteine lassen sich aber kombinieren: Pflegegeld (347-990 €), Entlastungsbetrag (131 €), Verhinderungspflege (anteilig bis 140 €/Monat), Pflegehilfsmittel-Pauschale (42 €). In Summe sind das 912-1.303 € Pflegekassen-Geld pro Monat — plus Steuerabzug über § 35a EStG (bis 333 €/Monat). Insgesamt refinanzieren Sie bei Pflegegrad 5 rund 45-65 % der Pflegekraft-Kosten.
Wichtig: Die Pflegekraft muss legal beschäftigt sein, sonst fallen Steuervorteile weg und Sie riskieren Strafen. Wie das geht, steht im Ratgeber Polnische Pflegekraft legal beschäftigen.
Weiterführend: Polnische Pflegekraft Kosten 2026, 24-Stunden-Pflege Kosten 2026, 24-Stunden-Pflege zu Hause 2026, 24-Stunden-Pflege Kostenübernahme Krankenkasse, Pflegegeld 2026, Verhinderungspflege 2026, Pflegegrad-Tabelle 2026, Zimmer für die Pflegekraft.
Quellen und Hinweise
- § 36 SGB XI — Pflegesachleistungen
- § 37 SGB XI — Pflegegeld bei häuslicher Pflege
- § 38 SGB XI — Kombinationsleistung
- § 39 SGB XI — Verhinderungspflege
- § 40 Abs. 2 SGB XI — Pflegehilfsmittel-Pauschale
- § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag
- § 33 EStG — Außergewöhnliche Belastung
- § 35a EStG — Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Bundesgesundheitsministerium — Pflegeleistungen
- SGB XI — Soziale Pflegeversicherung
Stand: Mai 2026. Die genannten Beträge gelten ab 2026 nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Sozialberatung.
