Kurzantwort:Tagespflege kostet in Deutschland durchschnittlich 50 bis 80 Euro pro Tag. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten nach § 41 SGB XI mit einem eigenen Budget für Tages- und Nachtpflege.
- Kosten pro Tag:50–80 € je nach Region und Einrichtung (Großstädte teurer)
- Kassenleistung:PG 2 = 724 €, PG 3 = 1.363 €, PG 4 = 1.693 €, PG 5 = 2.095 € monatlich
- Eigenanteil:Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten zahlen Sie privat (ca. 15–25 €/Tag)
- Pflegegeld bleibt: Tagespflege wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen angerechnet
Jeden Morgen der gleiche Ablauf: Sie versorgen Ihre Mutter, frühstücken zusammen, geben die Medikamente. Dann fahren Sie zur Arbeit – und hoffen, dass nichts passiert. So leben Millionen pflegender Angehöriger in Deutschland. Tagespflege kann genau diese Lücke schließen: professionelle Betreuung tagsüber, abends wieder zu Hause.
Doch viele Familien scheuen die Kosten. Zu Unrecht – denn die Pflegekasse zahlt einen Großteil, und das Pflegegeld bleibt trotzdem erhalten. Wie genau das funktioniert, zeigt dieser Ratgeber.
Was ist Tagespflege?
Tagespflege ist eine teilstationäre Pflegeleistung nach § 41 SGB XI. Pflegebedürftige verbringen den Tag in einer spezialisierten Einrichtung und kehren abends nach Hause zurück. Die Einrichtung bietet Betreuung, Aktivierung, Mahlzeiten und pflegerische Versorgung.
Tagespflege ist keine Konkurrenz zur häuslichen Pflege, sondern eine Ergänzung. Sie entlastet pflegende Angehörige und bietet Pflegebedürftigen soziale Kontakte, Struktur und Förderung – besonders bei Demenz ein entscheidender Faktor.
Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro für Tagespflege eingesetzt werden – das Budget nach § 41 gibt es aber erst ab Pflegegrad 2.
Was kostet Tagespflege pro Tag?
Die Gesamtkosten eines Tagespflege-Platzes setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen:
- Pflegebedingte Kosten: abhängig vom Pflegegrad, werden von der Pflegekasse übernommen
- Unterkunft und Verpflegung:ca. 15–25 € pro Tag, privat zu zahlen
- Investitionskosten:Anteil an Gebäude- und Ausstattungskosten, ca. 5–15 € pro Tag, privat zu zahlen (in manchen Bundesländern teilweise vom Sozialhilfeträger)
In Summe liegen die Gesamtkosten bei 50 bis 80 Euro pro Tag, in Ballungsräumen wie München oder Hamburg auch über 100 Euro. Da die Pflegekasse nur den pflegebedingten Anteil trägt, bleibt ein Eigenanteil von etwa 20 bis 40 Euro pro Tag.
Tipp: Fragen Sie bei der Einrichtung nach einer detaillierten Kostenaufstellung. So sehen Sie genau, was die Kasse zahlt und was Sie privat tragen.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für Tagespflege?
Die Pflegekasse stellt für Tages- und Nachtpflege ein eigenes monatliches Budget bereit. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind 2026 unverändert.
| Pflegegrad | Budget Tagespflege/Monat | Ca. Tage/Monat (bei 60 €/Tag) |
|---|---|---|
| PG 1 | kein Anspruch (nur 131 € Entlastungsbetrag) | ca. 2 Tage |
| PG 2 | 724 € | ca. 12 Tage |
| PG 3 | 1.363 € | ca. 22 Tage |
| PG 4 | 1.693 € | ca. 28 Tage |
| PG 5 | 2.095 € | ca. 34 Tage (Vollzeit) |
Die Spalte „Tage/Monat" ist ein Richtwert und bezieht sich nur auf den pflegebedingten Kostenanteil bei einem durchschnittlichen Tagessatz. Unterkunft und Verpflegung kommen als Eigenanteil hinzu.
Einen vollständigen Überblick aller Pflegeleistungen finden Sie in der Pflegegeld-Tabelle 2026.
Tagespflege und Pflegegeld: Beides gleichzeitig möglich
Hier liegt der größte finanzielle Vorteil der Tagespflege: Seit der Pflegereform 2015 wird das Budget für Tages- und Nachtpflege nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet. Das bedeutet: Sie erhalten beides in voller Höhe.
Rechenbeispiel: Pflegegrad 3
| Leistung | Betrag/Monat |
|---|---|
| Pflegegeld (§ 37 SGB XI) | 599 € |
| Tagespflege-Budget (§ 41 SGB XI) | 1.363 € |
| Gesamt | 1.962 € |
Das Pflegegeld wird auch nicht gekürzt, wenn Sie die Tagespflege an fünf Tagen pro Woche nutzen. Es bleibt in voller Höhe erhalten – solange die Pflege zu Hause weiterhin durch Angehörige sichergestellt ist.
Tagespflege und Pflegesachleistungen kombinieren
Auch die Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) werden nicht durch Tagespflege gekürzt. Sie können also alle drei Leistungen gleichzeitig beziehen:
- Tagespflege tagsüber (§ 41 SGB XI)
- Pflegedienst morgens und abends (§ 36 SGB XI)
- Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige (§ 37 SGB XI)
Wenn Sie Pflegedienst und Pflegegeld kombinieren, greift die Kombinationsleistung. Das Tagespflege-Budget bleibt davon unberührt und kommt zusätzlich obendrauf.
Wichtig: Tagespflege, Pflegegeld und Sachleistungen sind drei getrennte Töpfe. Die Pflegekasse rechnet sie nicht gegeneinander auf. Nutzen Sie alle drei, wenn Ihre Situation es erfordert.
Welchen Eigenanteil zahle ich bei der Tagespflege?
Die Pflegekasse übernimmt nur die pflegebedingten Kosten. Den Rest zahlen Sie selbst:
- Unterkunft und Verpflegung:Mittagessen, Getränke, Nutzung der Räume – ca. 15–25 €/Tag
- Investitionskosten:Anteil an Gebäudekosten der Einrichtung – ca. 5–15 €/Tag
- Fahrtkosten:Viele Tagespflegen bieten einen Fahrdienst an. Die Kosten (ca. 5–15 €/Tag) sind meist privat, können aber teilweise über den Entlastungsbetrag finanziert werden
Bei fünf Tagen Tagespflege pro Woche rechnen Sie mit einem privaten Eigenanteil von 400 bis 800 Euro monatlich. Wichtig: Wenn Sie den Eigenanteil nicht tragen können, prüfen Sie einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt – das ist keine Schande, sondern Ihr Recht.
Tagespflege oder Nachtpflege: Was ist der Unterschied?
Tagespflege und Nachtpflege sind beides teilstationäre Leistungen nach § 41 SGB XI. Sie teilen sich das gleiche Budget, werden aber zu unterschiedlichen Zeiten genutzt:
| Merkmal | Tagespflege | Nachtpflege |
|---|---|---|
| Zeiten | ca. 8–16 Uhr | ca. 18–8 Uhr |
| Häufigste Zielgruppe | Demenzerkrankte, alleinlebende Senioren | Menschen mit nächtlicher Unruhe, Weglauftendenz |
| Verfügbarkeit | Weit verbreitet (ca. 5.000 Einrichtungen) | Selten (wenige hundert Einrichtungen) |
| Kassenbudget | Gleiches Budget nach § 41 SGB XI | |
In der Praxis ist Nachtpflege deutlich seltener verfügbar. Wenn Sie eine Nachtpflege-Einrichtung in Ihrer Nähe suchen, hilft Ihnen unsere Expertensuche.
So finden Sie einen Tagespflege-Platz
Gute Tagespflege-Plätze sind in vielen Regionen knapp. Diese Schritte helfen bei der Suche:
- Pflegekasse kontaktieren: Ihre Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine Versorgungsliste mit zugelassenen Tagespflege-Einrichtungen zu schicken
- Pflegestützpunkt nutzen: Kostenlose, unabhängige Beratung mit Überblick über das lokale Angebot
- Probebesuche machen: Die meisten Einrichtungen bieten kostenlose Schnuppertage an
- Auf die Details achten: Betreuungsschlüssel, Konzept für Demenzbetreuung, Fahrdienst, Flexibilität bei Buchungstagen
Tipp: Melden Sie sich frühzeitig an – Wartelisten von drei bis sechs Monaten sind keine Seltenheit. Nutzen Sie in der Zwischenzeit die Verhinderungspflege für stundenweise Entlastung.
Häufige Fragen zu Tagespflege Kosten
Was kostet Tagespflege pro Tag?
Tagespflege kostet in Deutschland durchschnittlich 50 bis 80 Euro pro Tag. Der Preis variiert je nach Region, Einrichtung und Pflegegrad. In Großstädten liegen die Kosten oft höher als im ländlichen Raum.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Tagespflege?
Ja, die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten der Tagespflege nach § 41 SGB XI. Ab Pflegegrad 2 stehen monatlich 724 € (PG 2) bis 2.095 € (PG 5) zur Verfügung. Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten müssen privat gezahlt werden.
Kann man Tagespflege und Pflegegeld gleichzeitig beziehen?
Ja, seit 2015 können Tagespflege und Pflegegeld ohne Anrechnung kombiniert werden. Das Pflegegeld wird nicht gekürzt, wenn Sie Tagespflege nutzen. Das Gleiche gilt für Pflegesachleistungen – auch diese bleiben vollständig erhalten.
Was ist der Unterschied zwischen Tagespflege und Nachtpflege?
Tagespflege findet tagsüber statt (meist 8–16 Uhr), Nachtpflege in den Abend- und Nachtstunden. Beide sind teilstationäre Leistungen nach § 41 SGB XI und teilen sich das gleiche Budget. Tagespflege ist deutlich verbreiteter als Nachtpflege.
Was zahle ich als Eigenanteil bei der Tagespflege?
Der private Eigenanteil umfasst Unterkunft und Verpflegung (ca. 15–25 € pro Tag), Fahrtkosten zur Einrichtung sowie den Investitionskostenanteil. Die pflegebedingten Kosten übernimmt die Pflegekasse. Der Eigenanteil variiert je nach Einrichtung.
Zusammenfassung
Tagespflege ist eine der wertvollsten Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige – und sie ist besser finanziert als viele denken. Die Pflegekasse stellt ein eigenes Budget von 724 bis 2.095 Euro monatlich bereit. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen bleiben davon vollständig unberührt. Der private Eigenanteil beschränkt sich auf Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten.
Prüfen Sie auch, ob Sie bereits Ihre kostenlose Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln beantragt haben – das sind zusätzlich 42 Euro monatlich.
Sie suchen einen passenden Tagespflege-Platz? Über unsere Expertensuche finden Sie Beratung in Ihrer Nähe, die Ihnen bei der Suche hilft.
Quellen und Hinweise
- § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistungen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) – Neuregelung der Anrechenbarkeit teilstationärer Leistungen (2015)
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeleistungen
- Verbraucherzentrale – Tagespflege: Das sollten Sie wissen
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
