Medikamente in der Pflege: Worauf Sie achten müssen
Kurzantwort: Pflegende Angehörige dürfen Medikamente reichen, die ein Arzt verordnet hat. Sie dürfen keine Medikamente eigenständig absetzen, Dosierungen ändern oder Tabletten heimlich ins Essen mischen. Bei über 40 Prozent der Senioren liegt Polypharmazie vor (5+ Medikamente). Ein jährlicher Medikamenten-Check beim Hausarzt kann Wechselwirkungen verhindern.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Alle Informationen dienen der Orientierung für pflegende Angehörige. Änderungen an Medikamenten – auch bei Nahrungsergänzungsmitteln – sollten immer mit dem behandelnden Arzt oder Apotheker abgesprochen werden.
Sieben Tabletten am Morgen, drei am Abend, dazu Augentropfen und ein Spray. Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, übernehmen Sie wahrscheinlich auch die Verantwortung für seine Medikamente. Und damit eine Aufgabe, auf die Sie niemand vorbereitet hat.
Dieser Artikel gibt Ihnen die wichtigsten Grundlagen: Was Sie dürfen und was nicht, wie Sie Medikamente sicher geben, welche Wechselwirkungen im Alltag lauern – und welche Hilfsmittel Ihnen das Leben leichter machen. Kein Fachchinesisch, kein Alarmismus. Nur das, was Sie wirklich wissen müssen.
Was pflegende Angehörige bei Medikamenten dürfen – und was nicht
Die Abgrenzung ist klar, aber vielen Angehörigen nicht bewusst:
Das dürfen Sie
Medikamente reichen, die ein Arzt verordnet hat – in der vom Arzt festgelegten Dosierung und zum richtigen Zeitpunkt.
Ihren Angehörigen an die Einnahme erinnern und dabei unterstützen.
Beobachten und dokumentieren: Nimmt Ihr Angehöriger die Medikamente? Treten Nebenwirkungen auf? Verändert sich der Zustand?
Den Arzt informieren, wenn etwas auffällt – Schwindel, Übelkeit, Verwirrtheit, Hautausschlag.
Das dürfen Sie nicht
Eigenständig Medikamente absetzen, die Dosierung verändern oder neue Medikamente geben – auch keine freiverkäuflichen.
Medikamente heimlich ins Essen mischen. Das ist eine Zwangsbehandlung und nach § 1831 BGB verboten – selbst mit Zustimmung eines Bevollmächtigten.
Medizinische Behandlungspflege durchführen: Injektionen, Infusionen, Insulinspritzen – das ist Aufgabe des Pflegedienstes oder geschulter Personen.
Wenn Ihr Angehöriger Medikamente verweigert, stehen Sie vor einem besonderen Dilemma. Was Sie in dieser Situation tun können – ohne Druck und ohne Tricks – erklären wir ausführlich in unserem Artikel zu Altersstarrsinn in der Pflege.
Polypharmazie: Wenn die Tablettenbox überläuft
Von Polypharmazie spricht man, wenn ein Mensch fünf oder mehr Medikamente gleichzeitig einnimmt. Die Faustregel der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) dazu ist ernüchternd: Ab fünf Medikamenten lässt sich nicht mehr zuverlässig vorhersagen, wie die verschiedenen Substanzen miteinander interagieren.
Die Zahlen in Deutschland sind eindeutig: Über 40 Prozent der über 65-Jährigen bekommen fünf oder mehr Wirkstoffe pro Quartal verordnet. Bei Pflegeheimbewohnern sind es durchschnittlich sechs bis acht. Hochrechnungen zufolge werden in Deutschland jährlich zwischen 12.000 und 58.000 Patienten durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen dauerhaft geschädigt oder sterben. Etwa 6,5 Prozent aller Krankenhauseinweisungen stehen im Zusammenhang mit Nebenwirkungen.
Die sogenannte Priscus-Liste enthält 177 Wirkstoffe, die für ältere Menschen als potenziell ungeeignet gelten. Ihr Apotheker kennt diese Liste. Fragen Sie bei Gelegenheit, ob eines der Medikamente Ihres Angehörigen darauf steht – und ob es Alternativen gibt.
Was Sie konkret tun können
Regen Sie beim Hausarzt einen jährlichen Medikamenten-Check an. Fragen Sie dabei: „Ist dieses Medikament noch nötig? Was passiert, wenn es wegfällt?“
Bringen Sie alle Medikamente zum Termin mit – auch freiverkäufliche und Nahrungsergänzungsmittel. Fachleute nennen das „Brown-Bag-Review“.
Fordern Sie den bundeseinheitlichen Medikationsplan an: Ab 3 verordneten Medikamenten haben Sie darauf ein Recht (§ 31a SGB V).
Viele Medikamente verursachen Schwindel und erhöhen die Sturzgefahr. Wie Sie die Wohnung sicherer machen und Stürze vermeiden, lesen Sie in unserem Artikel zur Sturzprophylaxe für pflegende Angehörige.
Wichtiger Hinweis: Setzen Sie niemals eigenständig Medikamente ab oder ändern Sie die Dosierung. Sprechen Sie immer zuerst mit dem behandelnden Arzt.

Infografik: Polypharmazie im Alter – pflegekompassmagazin.de
Medikamente richtig geben – Schritt für Schritt
Der richtige Zeitpunkt
Manche Medikamente müssen nüchtern genommen werden (30 Minuten vor dem Essen), andere zu den Mahlzeiten, wieder andere abends. Der Beipackzettel oder der Medikationsplan gibt Auskunft. Wenn Sie unsicher sind: Fragen Sie den Apotheker. Die meisten Apotheken erklären das geduldig und kostenlos.
Die richtige Reihenfolge
Nicht alle Medikamente vertragen sich gleichzeitig im Magen. Schilddrüsenmittel (L-Thyroxin) zum Beispiel sollten mindestens 30 Minuten vor anderen Tabletten genommen werden. Kalzium- und Eisenpräparate können die Aufnahme von Antibiotika hemmen. Der Medikationsplan sollte die Reihenfolge klar vorgeben.
Tabletten teilen und mörsern – wann erlaubt, wann nicht
Manche Tabletten dürfen geteilt werden (erkennbar an der Bruchkerbe), andere auf keinen Fall. Retardtabletten geben ihren Wirkstoff langsam über Stunden ab – wenn Sie sie zerbrechen, wird die gesamte Dosis auf einmal freigesetzt. Das kann gefährlich sein. Magensaftresistente Kapseln schützen den Wirkstoff vor der Magensäure – beim Mörsern geht dieser Schutz verloren.
Faustregel: Wenn keine Bruchkerbe vorhanden ist, nicht teilen. Und: Niemals mörsern, ohne vorher den Arzt oder Apotheker zu fragen.
Bei Schluckproblemen
Viele ältere Menschen haben Schwierigkeiten, Tabletten zu schlucken. Das ist kein Grund, Medikamente heimlich ins Essen zu mischen (das ist verboten und kann medizinisch problematisch sein). Stattdessen:
Fragen Sie den Arzt nach alternativen Darreichungsformen: Tropfen, Säfte, Schmelztabletten, Pflaster.
Geben Sie die Tablette mit ausreichend Wasser – mindestens ein halbes Glas. Zu wenig Flüssigkeit ist eine häufige Ursache für Schluckprobleme.
Aufrechte Haltung: Ihr Angehöriger sollte beim Schlucken aufrecht sitzen, nicht liegen.
Medikamenten-Tabelle führen
Erstellen Sie eine Übersicht mit: Name des Medikaments, Dosierung, Zeitpunkt, Zweck („wofür ist das?“). Bringen Sie diese Liste zu jedem Arztbesuch mit. Ab 3 verordneten Medikamenten haben Sie Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan (§ 31a SGB V). Ihr Hausarzt erstellt ihn.
Lagerung und Haltbarkeit – Was viele falsch machen
Medikamente sind empfindlicher, als die meisten Menschen denken. Die häufigsten Fehler:
Badezimmer: Der schlechteste Ort. Feuchtigkeit und Wärme zersetzen viele Wirkstoffe. Besser: Küchenschrank oder Schlafzimmer, trocken und unter 25 °C.
Kühlschrankpflichtige Medikamente: Insulin, bestimmte Augentropfen und Antibiotika-Säfte müssen gekühlt werden. Prüfen Sie den Beipackzettel.
Haltbarkeit nach Anbruch: Augentropfen sind nach Anbruch oft nur 4 Wochen haltbar, auch wenn das Verfallsdatum auf der Packung später liegt. Notieren Sie das Anbruchdatum auf der Flasche.
Abgelaufene Medikamente: Nicht in den Hausmüll, nicht in die Toilette. Die meisten Apotheken nehmen sie kostenlos zurück.
Wechselwirkungen im Alltag – Was viele nicht wissen
Nicht nur Medikamente untereinander können Wechselwirkungen verursachen. Auch ganz alltägliche Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel beeinflussen die Wirkung von Arzneimitteln – manchmal gefährlich.
Grapefruitsaft
Verstärkt die Wirkung vieler Medikamente, darunter Blutdrucksenker, Cholesterinsenker (Statine) und Immunsuppressiva. Schon ein Glas kann den Wirkstoffspiegel im Blut deutlich erhöhen.
Milch und Kalzium
Hemmen die Aufnahme bestimmter Antibiotika und Schilddrüsenmittel (L-Thyroxin). Mindestens zwei Stunden Abstand zwischen Milchprodukten und diesen Medikamenten.
Johanniskraut
Oft als „natürliches Mittel gegen Stimmungstiefs“ eingenommen – aber es schwächt die Wirkung von Blutverdünnern, Immunsuppressiva und Antidepressiva erheblich. Johanniskraut ist kein harmloses Kraut. Es muss dem Arzt gemeldet werden.
Alkohol
Verstärkt die Wirkung von Beruhigungsmitteln, Schlafmitteln und Schmerzmitteln. Bei Blutverdünnern kann Alkohol das Blutungsrisiko erhöhen. Sprechen Sie mit dem Arzt, ob und wie viel Alkohol bei der aktuellen Medikation vertretbar ist.
Nahrungsergänzungsmittel
Vitamin K (in grünem Blattgemüse und als Präparat) beeinflusst Blutverdünner wie Marcumar. Magnesium kann die Aufnahme von Antibiotika hemmen. Eisenpräparate können Schilddrüsenmedikamente unwirksam machen. Keine Nahrungsergänzungsmittel ohne Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker einnehmen.
Warum ausgewogene Ernährung gerade im Alter so wichtig ist und was Sie tun können, wenn Ihr Angehöriger zu wenig isst, lesen Sie in unserem Artikel zu Muskelabbau vorbeugen in der Pflege.
Wichtiger Hinweis: Diese Liste ist nicht vollständig. Fragen Sie bei jedem neuen Medikament oder Nahrungsergänzungsmittel den Apotheker nach möglichen Wechselwirkungen.

Infografik: Vorsicht Wechselwirkung – pflegekompassmagazin.de
Wenn Ihr Angehöriger Medikamente verweigert
Ein häufiges und belastendes Problem. Die Gründe sind vielfältig: Zu viele Tabletten auf einmal, unklare Wirkung, Angst vor Nebenwirkungen, oder das Gefühl, nicht krank zu sein und deshalb keine Medikamente zu brauchen. Bei Demenz kommt Misstrauen hinzu – manchmal die Angst, vergiftet zu werden.
Wichtig: Zwangsmedikation ist verboten (§ 1831 BGB). Das Untermischen von Tabletten ins Essen ist rechtlich eine Zwangsbehandlung und darf nur mit richterlicher Genehmigung in einer Klinik erfolgen.
Was stattdessen hilft:
Den konkreten Nutzen erklären: „Diese Tablette hilft gegen Ihren Schwindel. Damit konnten Sie letzten Donnerstag schon besser aufstehen.“
Alternative Darreichungsformen: Tropfen, Saft, Pflaster, Schmelztabletten – fragen Sie den Arzt.
Weniger auf einmal: Verteilen Sie die Einnahme über den Tag, statt 7 Tabletten zum Frühstück.
Den Hausarzt das Gespräch führen lassen – manchmal hört Ihr Angehöriger auf den Arzt eher als auf Sie.
Ausführliche Strategien, wie Sie mit Verweigerung umgehen – nicht nur bei Medikamenten, sondern auch bei Essen und Bewegung – finden Sie in unserem Artikel zu Altersstarrsinn in der Pflege: Was hinter dem Nein steckt.
Und wenn die Verweigerung Sie wütend oder verzweifelt macht: Das ist völlig normal. Mehr dazu, wie Sie mit diesen Gefühlen umgehen können, lesen Sie in unserem Artikel zu Schuldgefühle in der Pflege.
Hilfsmittel, die den Medikamenten-Alltag erleichtern
Medikamenten-Dispenser
Die einfachste Lösung: eine Wochenbox mit Fächern für jeden Tag und jede Tageszeit (morgens, mittags, abends, nachts). Einmal pro Woche vorbereiten, dann ist der Alltag übersichtlich. Kosten: 5–20 Euro im Fachhandel oder der Apotheke.
Elektronische Medikamenten-Spender
Für Menschen, die Medikamente vergessen: Elektronische Dispenser geben Alarm, wenn eine Dosis fällig ist. Manche öffnen das richtige Fach automatisch. Sinnvoll bei Demenz oder wenn Ihr Angehöriger zeitweise allein ist.
Wenn Ihr Angehöriger Angst hat, allein zu sein – und Sie sich Sorgen machen, ob er ohne Sie die Medikamente nimmt – finden Sie in unserem Artikel Pflegebedürftige hat Angst, allein zu sein weitere Lösungen, vom Hausnotruf bis zur Tagespflege.
Bundeseinheitlicher Medikationsplan
Ab 3 verordneten Medikamenten hat jeder Patient Anspruch darauf (§ 31a SGB V). Der Plan enthält: alle Medikamente, Dosierung, Zeitpunkt, Anwendungshinweise. Ihr Hausarzt erstellt ihn – bitten Sie darum, wenn Sie ihn noch nicht haben.
Pflegebox für den Alltag
Die Pflegebox enthält keine Medikamente, aber Hygienebedarf, den Sie täglich für die Pflege brauchen: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen. 42 Euro pro Monat, von der Pflegekasse bezahlt, ab Pflegegrad 1. Mehr dazu in unserem Artikel Pflegebox beantragen: 42 € monatlich.
Praxis-Tipp: Bitten Sie Ihren Apotheker um einen Medikamenten-Check. Viele Apotheken bieten eine kostenlose Wechselwirkungs-Prüfung an, wenn Sie alle Medikamente – auch freiverkäufliche und Nahrungsergänzungsmittel – einmal mitbringen. Das dauert 15 Minuten und kann Probleme aufdecken, die niemand auf dem Schirm hatte.
Häufige Fragen
Darf ich als Angehöriger meinem Pflegebedürftigen Medikamente geben?
Ja, wenn die Medikamente von einem Arzt verordnet wurden. Sie dürfen Tabletten, Tropfen und Säfte reichen. Injektionen, Infusionen und Insulinspritzen gehören in die Hände des Pflegedienstes. Im Zweifel fragen Sie den Arzt.
Was mache ich, wenn eine Tablette vergessen wurde?
Nehmen Sie die vergessene Tablette nicht einfach später oder doppelt ein. Lesen Sie den Beipackzettel oder rufen Sie den Arzt oder die Apotheke an. Manche Medikamente dürfen nachgenommen werden, andere nicht.
Darf ich Tabletten in Essen oder Getränke mischen?
Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen und nach Rücksprache mit dem Arzt. Heimliches Untermischen ist verboten (§ 1831 BGB). Fragen Sie stattdessen nach Tropfen, Säften oder Pflastern.
Wie oft sollte der Medikamentenplan überprüft werden?
Mindestens einmal pro Jahr. Zusätzlich nach jedem Krankenhausaufenthalt, bei neuen Symptomen und wenn ein neuer Facharzt Medikamente verordnet hat. Bringen Sie immer alle Medikamente mit.
Mein Angehöriger nimmt Nahrungsergänzungsmittel – ist das ein Problem?
Potenziell ja. Nahrungsergänzungsmittel können Medikamente beeinflussen: Vitamin K beeinflusst Blutverdünner, Johanniskraut schwächt viele Wirkstoffe, Magnesium hemmt Antibiotika. Erwähnen Sie alle Präparate beim Arzt und Apotheker.
Wer zahlt den Medikamenten-Dispenser?
Einfache Wochenboxen kosten 5–20 Euro und werden nicht erstattet. Elektronische Dispenser können als Hilfsmittel über die Krankenkasse beantragt werden, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Fazit: Sicherheit bei Medikamenten ist kein Zufall
Die Medikamentengabe ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben in der Pflege. Aber sie ist machbar – wenn Sie ein paar Grundregeln kennen: den Medikationsplan aktuell halten, regelmäßig den Arzt fragen, ob noch alles nötig ist, und den Apotheker als Verbündeten nutzen.
Der wichtigste Satz dieses Artikels: Fragen Sie im Zweifel immer den Arzt oder Apotheker. Es gibt keine dumme Frage, wenn es um Medikamente geht. Es gibt nur Fragen, die zu spät gestellt werden.
Für alles, was den Pflegealltag über die Medikamente hinaus erleichtert – von der Pflegebox über die Wohnraumanpassung bis zur Sturzprophylaxe – finden Sie weitere Ratgeber auf pflegekompassmagazin.de.
Wichtiger Hinweis: Alle Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Arzt oder Apotheker. Ändern Sie niemals eigenständig die Dosierung oder setzen Sie Medikamente ab, ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu halten.
Quellen und weiterführende Informationen
DEGAM: Hausrärztliche Leitlinie Multimedikation (2013, aktualisiert)
Priscus-Liste 2.0: Potenziell inadäquate Medikation für ältere Menschen
Deutsches Ärzteblatt: Polypharmakotherapie im Alter – Weniger Medikamente sind oft mehr
ABDA Faktenblatt Polymedikation (Stand Oktober 2025)
Neurologen und Psychiater im Netz: Senioren durch Arzneimittelwechselwirkungen gefährdet
Bundesgesundheitsministerium: Arzneimittel im Alter
§ 31a SGB V: Medikationsplan; § 1831 BGB: Genehmigung ärztlicher Zwangsmaßnahmen
Pflegekompass – Dein Wegweiser für die Pflege