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Pflegekompass
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Bezuschusst die Pflegekasse Betreutes Wohnen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Mai 2026 um 10:58

Was zahlt die Pflegekasse für Betreutes Wohnen? Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für das Notrufsystem. Außerdem können Sie den Entlastungsbetrag nutzen, um bestimmte Hilfsleistungen zu finanzieren. Die Wohnkosten selbst bezuschusst die Pflegekasse nicht.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Die reinen Wohnkosten — also Miete, Nebenkosten, die Betreuungspauschale für Notruf-Bereitschaft, Hausmeisterservice und Freizeitangebote — übernimmt die Pflegekasse nicht. Betreutes Wohnen ist rechtlich eine normale Mietwohnung mit zubuchbaren Serviceleistungen, keine Pflegeeinrichtung. Mit anerkanntem Pflegegrad stehen dir aber dieselben Leistungen zu wie zu Hause. Konkret nutzbar im Betreuten Wohnen: - Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige (PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €) oder Pflegesachleistung bei ambulantem Dienst - Entlastungsbetrag 131 €/Monat ab PG 1 (§ 45b SGB XI) — einsetzbar für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe nach Landesrecht, Betreuungsangebote - Hausnotruf-Zuschuss bis 25,50 €/Monat (§ 40 Abs. 1 SGB XI) ab PG 1, wenn du überwiegend allein lebst — den klassischen Notrufknopf der Anlage zahlt die Pflegekasse also tatsächlich mit - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €/Monat ab PG 1 (Pflegebox) - Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen bis 4.180 € pro Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) — z. B. bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung. Wichtig: vor Auftragsvergabe beantragen. Ein Sonderfall, der oft übersehen wird: Wenn mindestens drei Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe zusammenleben und gemeinschaftlich eine Hilfskraft beauftragen, kommt zusätzlich der Wohngruppenzuschlag von 224 €/Monat pro Person hinzu (§ 38a SGB XI). Das gilt aber nur für echte Pflege-WGs, nicht für klassisches Betreutes Wohnen mit Einzelwohnungen. Die Betreuungspauschale (häufig 80–200 €/Monat je nach Anbieter) ist also Privatsache. Manche Träger weisen einen Teil davon als haushaltsnahe Dienstleistung aus — den kannst du steuerlich nach § 35a EStG mit 20 % geltend machen, das senkt die Belastung indirekt. Wenn du den Vertrag noch nicht unterschrieben hast: Lass die Servicepauschale aufschlüsseln. Manche Leistungen kannst du sonst doppelt bezahlen, obwohl sie über Entlastungsbetrag oder Pflegesachleistung schon abgedeckt wären.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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