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Pflegekompass
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Wie hoch ist der GdB bei einer Krebserkrankung?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie hoch ist der Grad der Behinderung bei einer Krebserkrankung?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Bei einer Krebserkrankung bekommen Sie in Ihrem Erstantrag fast immer den GdB 50. Der Grad der Behinderung variiert zwischen 20 und 100 und wird immer in Zehnerschritten erhöht. Sprechen Sie mit Ihrem Behandlungsteam bei einer Krebserkrankung über die Möglichkeit des Schwerbehindertenausweises.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Bei einer Krebserkrankung wird im Erstantrag üblicherweise ein GdB von 50 festgestellt — und damit der Schwerbehindertenstatus. Hintergrund ist die sogenannte Heilungsbewährung: Das Versorgungsamt geht in der Regel für fünf Jahre nach abgeschlossener Primärbehandlung von einer wesentlichen Funktionsbeeinträchtigung aus, unabhängig davon, wie gut die Therapie angeschlagen hat. Geregelt ist das in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Teil B. Der GdB wird grundsätzlich in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 vergeben. Höhere Werte sind bei Krebs durchaus üblich: - aggressive Tumoren, Metastasen oder unklare Prognose: GdB 80 bis 100 - gleichzeitige Begleiterkrankungen (Herz, Lunge, Psyche): werden mit eingerechnet - nach Ablauf der Heilungsbewährung ohne Rückfall: häufig Herabstufung auf GdB 30 oder weniger Was du konkret tun kannst: 1. Antrag beim Versorgungsamt bzw. Landesamt für Soziales deines Bundeslandes stellen (formlos oder über das Online-Formular). 2. Arztbriefe, Histologie, Therapieberichte und Reha-Berichte beilegen — je vollständiger, desto schneller und passgenauer die Bewertung. 3. Bei der Sozialberatung des Krankenhauses oder der Krebsberatungsstelle Hilfe holen — die kennen die Formulare und die richtige Formulierung. Wichtig zur Abgrenzung: Der GdB ist Schwerbehindertenrecht nach SGB IX und hat nichts mit dem Pflegegrad nach SGB XI zu tun. Beides sind getrennte Verfahren mit eigenen Anträgen, eigenen Gutachten und eigenen Leistungen. Ein hoher GdB führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad — und umgekehrt. Wenn beides infrage kommt, lohnt sich der parallele Antrag. Bei Streit über die Höhe des GdB hilft der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bescheid. Sozialverbände wie VdK oder SoVD vertreten dich dabei sehr günstig. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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