Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Wo bekomme ich ein Formular für eine Vorsorgevollmacht?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Mai 2026 um 04:15

Wo bekomme ich ein Formular für eine Vorsorgevollmacht?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Vordrucke für die Vorsorgevollmacht bekommst du kostenlos an mehreren Stellen — du musst nichts kaufen: - Bundesministerium der Justiz (BMJ): Das offizielle Formular samt Broschüre "Betreuungsrecht" gibt es als PDF unter bmj.de zum Download. Das ist der Standard, den die meisten Banken, Ärzte und Behörden problemlos akzeptieren. - Betreuungsbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises: Dort liegen Vordrucke aus, und du kannst die Vollmacht gegen eine geringe Gebühr (meist 10 €) auch direkt beglaubigen lassen (§ 7 BtOG). - Notar: Pflicht ist die notarielle Beurkundung nur, wenn es um Immobiliengeschäfte oder Aufnahme/Kündigung von Krediten geht. Sonst reicht Schriftform. - Verbraucherzentrale und Caritas/Diakonie: bieten ebenfalls Mustervordrucke mit Erläuterungen. Worauf du beim Ausfüllen achten solltest: Eine Vorsorgevollmacht ist nur so gut wie ihre Klarheit. Kreuze ausdrücklich an, welche Bereiche sie umfassen soll — Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögen, Post- und Fernmeldeverkehr. Für besonders eingriffstiefe Entscheidungen (z. B. Unterbringung, freiheitsentziehende Maßnahmen, riskante ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB) muss das ausdrücklich in der Vollmacht stehen, sonst gilt sie dort nicht. Praktisch sinnvoll ist die Kombination aus drei Dokumenten: 1. Vorsorgevollmacht (wer entscheidet für mich) 2. Patientenverfügung (was ich medizinisch will/nicht will) 3. Betreuungsverfügung (ersatzweise, falls ein Gericht doch einen Betreuer bestellen muss) Damit die Vollmacht im Ernstfall auch gefunden und anerkannt wird, lohnt sich die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de, Einmalgebühr ca. 20 €). Betreuungsgerichte prüfen dort vor jeder Betreuerbestellung. Eine Beglaubigung der Unterschrift durch die Betreuungsbehörde ist gerade für Banken empfehlenswert — viele Kreditinstitute akzeptieren nur beglaubigte oder hauseigene Bankvollmachten. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.