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Pflegekompass
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Kann ich privat eine Pflegekraft einstellen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Mai 2026 um 10:58

Kann ich privat eine Pflegekraft einstellen? Das Motiv für die erwerbsmäßige Pflege ist der Gelderwerb. Dann kann die Tätigkeit eine meldepflichtige Beschäftigung sein. Ist das Motiv der Verdienst, kann die private Pflege meldepflichtig sein. Nämlich dann, wenn die finanzielle Entschädigung höher als das Pflegegeld ist.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Ja, das ist möglich — und zwar in drei rechtskonformen Varianten. Welche passt, hängt davon ab, wer arbeitgeberseitig auftritt und woher die Pflegekraft kommt. Die drei Modelle in der Praxis: - Direktanstellung im Haushalt: Die Familie wird selbst Arbeitgeber, meldet die Pflegekraft bei der Minijob-Zentrale oder regulär bei der Sozialversicherung an und zahlt Lohn, Steuern und Sozialabgaben. Volle arbeitsrechtliche Verantwortung (Urlaub, Lohnfortzahlung, Mindestlohn 12,82 €/Stunde brutto in 2026). - Entsendung aus dem EU-Ausland (z. B. Polen): Die Kraft ist bei einer ausländischen Agentur angestellt und wird mit A1-Bescheinigung nach Deutschland entsandt. Vertragspartner ist die Agentur, nicht die Familie. Achtung: Bereitschaftszeiten sind Arbeitszeit (BAG-Urteil vom 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20) — der Mindestlohn gilt auch hier. - Selbständige Pflegekraft mit Gewerbeschein: Sie rechnet auf Rechnung ab. Das Modell ist nur tragfähig, wenn echte Selbständigkeit vorliegt (mehrere Auftraggeber, eigene Betriebsmittel) — sonst droht Scheinselbständigkeit mit Nachzahlung von Sozialabgaben. Zum Stichwort "Motiv und Meldepflicht": Sobald die Pflegekraft regelmäßig Geld erhält, das über eine reine Aufwandsentschädigung an einen Angehörigen hinausgeht, ist das eine Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV — unabhängig davon, ob die Person verwandt ist oder nicht. Maßstab ist nicht das Pflegegeld, sondern ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt (Weisung, Eingliederung, Entgelt). Die Schwelle ist niedriger als oft angenommen. Realistische Kosten für eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung liegen bei seriöser Vermittlung zwischen 2.500 und 3.500 €/Monat. Das Pflegegeld (z. B. 599 € bei PG 3) kann verwendet werden, deckt aber nur einen kleinen Teil. Pflegesachleistungen lassen sich für eine direkt angestellte Kraft nicht abrufen — die bekommen nur zugelassene Pflegedienste. Vor dem Schritt unbedingt klären: - Welches Modell zu eurer Situation passt (Pflegeintensität, Sprachkenntnisse, Wohnsituation) - Welche steuerlichen Pflichten die Familie übernimmt (Haushaltsscheckverfahren, Lohnsteuer) - Versicherungsschutz (Haftpflicht, Unfallversicherung über Minijob-Zentrale) Schwarzarbeit ist keine Option — sie gefährdet Versicherungsschutz, Aufenthaltsrecht der Kraft und führt im Schadensfall zu erheblicher Haftung der Familie. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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