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Pflegekompass
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Brauche ich für betreutes Wohnen einen Pflegegrad?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 12. Juni 2026 um 04:15

Die Senioren und Seniorinnen bewältigen ihren Alltag größtenteils selbst und nehmen auf Wunsch Services wie einen Wäschedienst in Anspruch. Ein Pflegegrad ist beim Wohnen mit Service übrigens keine Voraussetzung.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 9 Std.

Nein, für den Einzug in eine Einrichtung des betreuten Wohnens (auch "Wohnen mit Service" genannt) ist kein Pflegegrad erforderlich. Das Konzept richtet sich gezielt an Senioren, die ihren Alltag noch weitgehend selbstständig bewältigen und nur punktuell auf Unterstützung zurückgreifen wollen. Vertraglich gibt es zwei Bausteine, die du sauber auseinanderhalten solltest: - Mietvertrag für die Wohnung (Miete, Nebenkosten wie bei jeder Wohnung) - Betreuungsvertrag mit Grundleistungen (z. B. Hausnotruf-Bereitschaft, Ansprechpartner vor Ort, Veranstaltungen) — meist als Pauschale zwischen 100 und 400 €/Monat - Wahlleistungen, die nur bei Bedarf gebucht und einzeln abgerechnet werden (Wäschedienst, Reinigung, Mahlzeiten, Fahrdienst) Wenn später doch Pflegebedarf entsteht, ändert sich an der Wohnsituation in der Regel nichts. Du kannst ganz normal einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen (§ 33 SGB XI) und dann ambulante Pflegesachleistungen oder Pflegegeld nach § 36 bzw. § 37 SGB XI in Anspruch nehmen — der Pflegedienst kommt dann in deine Wohnung wie in jede andere auch. Genau das ist der Vorteil gegenüber dem Pflegeheim: Die eigene Wohnung bleibt, die Versorgung wird flexibel aufgestockt. Achte beim Vertragsabschluss auf zwei Punkte: Welche Leistungen sind in der Betreuungspauschale enthalten und welche kosten extra? Und gibt es Kopplungsklauseln, die dich verpflichten, einen bestimmten Pflegedienst des Hauses zu nutzen? Solche Klauseln sind kritisch zu sehen, denn die freie Wahl des Pflegedienstes ist nach § 2 Abs. 2 SGB XI ausdrücklich garantiert. Wenn du absehen kannst, dass mittelfristig ein Pflegegrad kommen könnte, lohnt es sich, vorher zu prüfen, ob die Wohnung barrierefrei ist (bodengleiche Dusche, ausreichende Türbreiten) — sonst kann später ein Wohnumfeld-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme nötig werden.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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