Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Ist Betreutes Wohnen auch ohne Pflegegrad möglich?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 12. Juni 2026 um 04:15

Ein Pflegegrad ist beim Wohnen mit Service übrigens keine Voraussetzung. Es gibt auch keine allgemeine Altersgrenze, die vorschreibt, ab wann ein Einzug in eine Einrichtung mit Service möglich ist. In unseren Einrichtungen sind die Bewohner und Bewohnerinnen bei Einzug in der Regel zwischen 75 und 90 Jahre alt.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 10 Std.

Ja, Betreutes Wohnen (auch "Wohnen mit Service" genannt) setzt keinen Pflegegrad voraus. Es handelt sich rechtlich nicht um eine Pflegeeinrichtung im Sinne des SGB XI, sondern um eine besondere Wohnform mit Servicevertrag — meist eine eigene Wohnung plus ein Grundservice-Paket (Notruf, Hausmeister, Ansprechpartner, oft gemeinschaftliche Angebote). Auch eine feste Altersgrenze gibt es nicht. In der Praxis ziehen die meisten Bewohner zwischen 75 und 90 Jahren ein, theoretisch ist ein Einzug aber deutlich früher möglich. Manche Anbieter setzen ein Mindestalter (oft 60 Jahre) in ihren eigenen Verträgen — das ist aber Hausrecht, kein gesetzlicher Rahmen. Wichtig für die Kostenseite: - Die Miete und die Grundservicepauschale zahlt der Bewohner privat. Pflegekasse oder Krankenkasse leisten dafür nichts. - Kommt später ein Pflegegrad dazu, greifen die normalen Leistungen wie zu Hause: Pflegegeld (§ 37 SGB XI), Pflegesachleistung über einen ambulanten Dienst (§ 36 SGB XI), Entlastungsbetrag von 131 €/Monat (§ 45b SGB XI), Hausnotruf-Zuschuss bis 25,50 €/Monat (§ 40 Abs. 1 SGB XI). - Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in der eigenen Wohnung (bodengleiche Dusche, Haltegriffe) sind mit Pflegegrad bis 4.180 € pro Maßnahme bezuschussbar (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Worauf beim Vertrag zu achten ist: Was umfasst der Grundservice genau, was sind Wahlleistungen, und wie ist die Kündigungsfrist geregelt, falls sich der Pflegebedarf so stark erhöht, dass nur noch ein Pflegeheim infrage kommt? Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) gilt nur, wenn Wohnraum und Pflege-/Betreuungsleistungen aus einer Hand verbindlich gekoppelt sind — beim klassischen Betreuten Wohnen mit reinem Grundservice meist nicht. Lass den Vertrag im Zweifel von der Verbraucherzentrale prüfen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.