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Pflegekompass
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Was fällt unter wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 12. Juni 2026 um 04:15

Was fällt unter wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

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Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 9 Std.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche oder technische Veränderungen am Wohnraum, die die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglichen, erleichtern oder die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person erhalten. Geregelt in § 40 Abs. 4 SGB XI. Die Pflegekasse bezuschusst pro Maßnahme bis zu 4.180 €, ab Pflegegrad 1. Klassiker aus dem Pflegealltag: - Bodengleiche Dusche statt Wanne, rutschfeste Beläge, Duschsitz fest montiert - Haltegriffe in Bad und WC, erhöhtes WC oder Toilettensitzerhöhung mit Verschraubung - Treppenlift (Sitz- oder Plattformlift), Rampe für Rollator/Rollstuhl - Türverbreiterung für Rollstuhl, Schwellenabbau, Türen mit leichtgängigen Schließern - Anpassung der Küche: unterfahrbare Arbeitsplatte, höhenverstellbares Spülbecken - Anpassung des Schlafzimmers: Pflegebett-tauglicher Aufstellplatz, Beleuchtung, Notruf - Umbau von Lichtschaltern, Steckdosen, Türklinken auf erreichbare Höhe - Bei kognitiven Einschränkungen: Herdsicherung, Wassermelder, automatische Türsicherung Was zählt nicht dazu: reine Verschönerung, normaler Renovierungsbedarf, Möbel ohne Pflegebezug, Hilfsmittel die über das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkasse laufen (Rollator, Rollstuhl, Pflegebett — das beantragt der Hausarzt per Rezept). Wichtige Mechanik, die in der Praxis oft schiefgeht: 1. Antrag IMMER vor Auftragsvergabe stellen. Wer den Handwerker schon beauftragt hat, bekommt die Erstattung in der Regel verweigert. 2. Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb beilegen, kurze Begründung warum die Maßnahme die Pflege erleichtert. 3. Die 4.180 € sind ein Zuschuss "je Maßnahme". Wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert (Verschlechterung, neuer Pflegegrad, anderer Pflegebedarf), kann erneut beantragt werden — auch für dasselbe Bad. Das wird oft vergessen. 4. Bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt (z. B. Ehepaar oder Wohngruppe) addieren sich die Zuschüsse, gedeckelt bei 16.720 € pro Maßnahme. Mein Tipp aus der Praxis: Die Wohnberatung der Kommunen oder über die Pflegestützpunkte ist kostenlos und kennt die Anforderungen der Kassen. Ein Beratungstermin vor Antragstellung spart später Streit über die Bewilligung. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Prüfung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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