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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wie hoch ist der Pflegeversicherungs-Beitrag 2026 in Deutschland?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 12. Juni 2026 um 04:15

Die Leistungen der Sozialversicherung und der ergänzenden Sozialhilfe (SSI) für 75 Millionen Amerikaner werden im Jahr 2026 um 2,8 Prozent steigen. Die Anpassung der Lebenshaltungskosten (COLA) um 2,8 Prozent beginnt mit den Leistungen, die ab Januar 2026 an fast 71 Millionen Sozialversicherungsempfänger ausgezahlt werden.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 10 Std.

Die Zahlen aus deiner Frage stammen aus dem US-System (Social Security, SSI, COLA-Anpassung). Das hat mit der deutschen Pflegeversicherung nichts zu tun — hier gilt ein eigenes Beitragsrecht nach SGB XI. Ich gehe deshalb davon aus, dass dich der deutsche Pflegeversicherungs-Beitrag 2026 interessiert. Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung liegt 2026 unverändert bei 3,6 % des Bruttoeinkommens. Den Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte (1,8 % + 1,8 %). In Sachsen gilt eine abweichende Verteilung, weil dort der Buß- und Bettag nicht als Feiertag entfällt — Arbeitnehmer tragen einen halben Prozentpunkt mehr. Aufschläge und Abschläge je nach Familienstand (seit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG): - Kinderlose ab 23 Jahre: Zuschlag 0,6 %, Gesamtbeitrag 4,2 % (Zuschlag zahlt der Arbeitnehmer allein) - 1 Kind: 3,6 % (kein Abschlag, lebenslang) - 2 Kinder unter 25: 3,35 % - 3 Kinder unter 25: 3,10 % - 4 Kinder unter 25: 2,85 % - 5 oder mehr Kinder unter 25: 2,60 % Die Abschläge ab dem zweiten Kind gelten nur, solange das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat. Danach „fällt“ es heraus und der Beitragssatz steigt entsprechend wieder an. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.512,50 € Monatsbrutto. Über diesem Wert werden keine Pflegeversicherungs-Beiträge mehr erhoben. Eine größere Beitragserhöhung wie 2024 (damals +0,35 Prozentpunkte) ist für 2026 nach aktuellem Stand nicht beschlossen. Sollte der Gesetzgeber im Laufe des Jahres nachsteuern — der Pflegefonds steht weiter unter Druck —, würde das per Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums geschehen. Falls deine Frage auf eine andere Sozialversicherung zielte (Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung), schreib gern nochmal — die haben jeweils eigene Beitragssätze.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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