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Pflegekompass
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Hat der Ehepartner automatisch eine Vorsorgevollmacht?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 27. Mai 2026 um 04:15

Hat der Ehepartner automatisch eine Vorsorgevollmacht?

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Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 9 Std.

TITEL: Hat der Ehepartner automatisch eine Vorsorgevollmacht? ANTWORT: Nein, eine automatische Vertretungsbefugnis zwischen Ehepartnern gibt es im deutschen Recht nicht. Auch nach Jahrzehnten Ehe darf ein Partner den anderen nicht einfach in Vermögensfragen, bei Vertragskündigungen oder gegenüber Behörden vertreten — dafür braucht es eine schriftliche Vorsorgevollmacht. Es gibt seit dem 01.01.2023 nur eine eng begrenzte Ausnahme, das sogenannte Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB). Das greift ausschließlich in akuten medizinischen Notlagen und auch nur: - in Fragen der Gesundheitssorge (Einwilligung in Untersuchungen, Heilbehandlung, ärztliche Eingriffe) - bei medizinisch indizierten freiheitsentziehenden Maßnahmen bis zu 6 Wochen - für die Geltendmachung von Ansprüchen rund um die akute Erkrankung (z. B. gegenüber Krankenkasse, Reha-Träger) - befristet auf maximal 6 Monate ab ärztlicher Feststellung der Notlage Alles andere — Bankgeschäfte, Mietvertrag, Pflegeheim-Vertrag, Antrag auf Pflegegrad, Wohnungsauflösung, Steuer — fällt nicht darunter. Hier wäre ohne Vollmacht der Gang zum Betreuungsgericht nötig (gesetzliche Betreuung nach § 1814 BGB), was Wochen bis Monate dauert und mit gerichtlicher Kontrolle verbunden ist. Praktisch heißt das: Eine Vorsorgevollmacht sollten Ehepaare frühzeitig errichten, solange beide geschäftsfähig sind. Empfehlenswert ist die Kombination aus drei Dokumenten: 1. Vorsorgevollmacht (umfassend für Vermögen, Behörden, Wohnung, ggf. Gesundheit) 2. Patientenverfügung (konkrete medizinische Wünsche) 3. Betreuungsverfügung (für den Fall, dass doch ein Betreuer bestellt werden muss — wen das Gericht dann nehmen soll) Für die reine Vorsorgevollmacht reicht Schriftform mit Datum und Unterschrift. Soll sie aber auch Immobiliengeschäfte oder Bankvollmachten umfassen, empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung — Banken akzeptieren oft nur ihre eigenen Formulare oder notarielle Urkunden. Ein Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (rund 20 €) sorgt dafür, dass Gerichte und Ärzte die Vollmacht im Ernstfall finden. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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