Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
1 Ansicht

Wo bekomme ich ein Formular für eine Vorsorgevollmacht?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 27. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Wo erhält man am besten ein Formular für eine Vollmacht?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Dies ist eine Übersicht zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Weitere Informationen finden Sie auf GOV.UK oder beim Office of the Public Guardian. Formulare für die Vorsorgevollmacht und ein Informationspaket erhalten Sie beim Office of the Public Guardian.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 9 Std.

Die in Deutschland gebräuchlichste und juristisch sauberste Vorlage stammt vom Bundesministerium der Justiz (BMJ). Du findest sie kostenlos als PDF-Download auf bmj.de unter dem Stichwort „Vorsorgevollmacht". Dort gibt es auch eine ausführliche Broschüre, die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sauber voneinander trennt — diese drei Dokumente werden häufig verwechselt. Weitere seriöse Bezugsquellen: - Betreuungsbehörde der Stadt/des Landkreises: stellt Formulare bereit und beglaubigt die Unterschrift für rund 10 € (§ 7 BtOG). Das genügt für die meisten Alltagsfragen — Bank, Pflegekasse, Krankenhaus. - Notar: notwendig, wenn die Vollmacht auch Grundstücksgeschäfte, Immobilienverkauf oder Unternehmensentscheidungen umfassen soll. Kosten richten sich nach Geschäftswert (GNotKG). - Verbraucherzentrale: bietet geprüfte Vorlagen gegen geringe Schutzgebühr, teils online. - Hausbank: viele Banken akzeptieren ihre eigenen Bankvollmachten leichter als externe Dokumente — sinnvoll, ergänzend zur allgemeinen Vorsorgevollmacht eine separate Kontovollmacht zu erstellen. Zwei Punkte, die in der Praxis oft vergessen werden: 1. Die Vollmacht muss eigenhändig unterschrieben sein, mit Datum. Ohne Unterschrift ist sie wirkungslos. 2. Damit Ärzte und Behörden im Ernstfall überhaupt wissen, dass eine Vollmacht existiert, lohnt sich die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer. Die Registrierung kostet einmalig knapp 20 € online und ist lebenslang gültig. Den Hinweis auf GOV.UK und das Office of the Public Guardian aus deiner Frage kannst du ignorieren — das ist britisches Recht und in Deutschland nicht anwendbar. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — bei komplexen Vermögensverhältnissen oder familiären Sondersituationen ist der Gang zum Notar oder zu einem Fachanwalt für Erbrecht/Familienrecht der sicherere Weg.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.