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Pflegekompass
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Wo beantrage ich 10 Tage Pflegezeit?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 27. Mai 2026 um 04:15

Wo beantrage ich 10 Tage Pflegezeit?

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Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 9 Std.

Du meinst vermutlich nicht die Pflegezeit (das ist die unbezahlte Freistellung bis zu 6 Monate nach § 3 PflegeZG), sondern die kurzfristige Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Abs. 3 SGB XI. Das sind zwei verschiedene Dinge, die oft verwechselt werden: - Bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pflegebedürftigem nahen Angehörigen - Akute Pflegesituation (plötzliche Verschlechterung, Krankenhausentlassung, Organisation der Versorgung) - Lohnersatz ca. 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, gedeckelt wie Krankengeld So läuft der Antrag ab: 1. Arbeitgeber unverzüglich informieren, dass du wegen akuter Pflegesituation kurzfristig fernbleibst (§ 2 PflegeZG). Schriftlich oder per Mail, mit voraussichtlicher Dauer. 2. Ärztliche Bescheinigung besorgen, dass eine akute Pflegesituation vorliegt und die Auszeit zur Organisation der Pflege oder pflegerischen Versorgung notwendig ist. 3. Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen stellen — nicht bei deiner eigenen Kasse. Antragsformulare gibt es online auf der Website der jeweiligen Pflegekasse oder telefonisch. Mit dabei: ärztliche Bescheinigung, Nachweis Verdienstausfall (Arbeitgeber-Bescheinigung), Angabe deiner Bankverbindung. Wichtig zur Abgrenzung: Wenn dein Angehöriger noch keinen Pflegegrad hat, reicht die ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit. Es muss kein laufendes Verfahren bestehen. Die 10 Tage gelten seit 2024 jährlich erneuert (vorher einmalig pro Pflegefall). Du musst sie nicht am Stück nehmen — du kannst sie über das Jahr verteilen, solange jeweils eine akute Situation vorliegt. Wenn du den Begriff "Pflegezeit" tatsächlich im Sinne von § 3 PflegeZG (bis 6 Monate Freistellung) gemeint hast: Die kündigst du schriftlich beim Arbeitgeber an, mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn, und beantragst parallel ein zinsloses BAFzA-Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Sag gern Bescheid, welche der beiden Varianten du brauchst — dann gehen wir den Antrag konkreter durch.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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