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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Verhinderungspflege Stundenlohn — wie viel zahlt man der Ersatzpflegekraft?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 20. Mai 2026 um 04:15

Wie hoch ist der Stundenlohn für Verhinderungspflege? In der Praxis hat sich eine Spanne von 5 bis 25 Euro pro Stunde bewährt. Der genaue Betrag hängt davon ab, wie aufwändig die Pflege ist und zu welchen Zeiten sie stattfindet. Beispiele: einfache Unterstützung im Haushalt oder Einkaufen → etwa 8–12 € pro Stunde.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 16 Std.

Einen gesetzlich festgelegten Stundenlohn gibt es nicht. Die Pflegekasse erstattet, was tatsächlich gezahlt wurde — bis das Jahresbudget von 3.539 € (gemeinsam mit Kurzzeitpflege) ausgeschöpft ist. In der Praxis haben sich diese Spannen etabliert: - Einfache Hilfen (Einkaufen, Haushalt, Spaziergang): 8–12 €/Stunde - Betreuung mit Grundpflege (Hilfe beim Essen, Toilettengang, Mobilisation): 12–18 €/Stunde - Anspruchsvolle Pflege (Inkontinenz, Transfer, nachts, Demenz mit Weglauftendenz): 18–25 €/Stunde - Pflegedienst als Ersatzpflege: nach dessen Stundensätzen, meist 35–55 €/Stunde Wichtig bei der Höhe: Die Pflegekasse prüft, ob der Stundensatz angemessen ist. Wer einer fremden Betreuungskraft 30 € für Spaziergänge zahlt, riskiert Kürzungen. Orientierung am ortsüblichen Niveau ist sicher. Sonderfall nahe Angehörige (bis 2. Grad) oder Haushaltsmitglieder: Hier ist die Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr gedeckelt, unabhängig vom vereinbarten Stundensatz: - PG 2: 520,50 €/Jahr - PG 3: 898,50 €/Jahr - PG 4: 1.200 €/Jahr - PG 5: 1.485 €/Jahr Nachweisbare Fahrtkosten und Verdienstausfall der Ersatzperson kommen zusätzlich obendrauf, bis das Gesamtbudget ausgeschöpft ist. Praktischer Tipp: Eine kurze schriftliche Vereinbarung zwischen Pflegebedürftigem und Ersatzpflegekraft mit Stundensatz, Datum, Stundenanzahl und Unterschrift reicht der Kasse als Beleg. Quittung nicht vergessen. Belege seit 2026 bis Ende des Folgejahres einreichen — danach verfällt der Anspruch.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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