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Was kostet ein Treppenlift mit Pflegegrad 2?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Mai 2026 um 04:15

Was kostet ein Treppenlift mit Pflegegrad 2?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Ein gerader Treppenlift im Einfamilienhaus liegt aktuell bei etwa 4.000 bis 9.000 Euro, ein Kurvenlift über zwei Etagen schnell bei 9.000 bis 15.000 Euro. Gebrauchte Geräte oder Mietmodelle gibt es ab etwa 50 bis 100 Euro im Monat — bei längerer Nutzungsdauer rechnet sich Kauf meist eher. Entscheidend für dich: Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Das gilt für jede einzelne wohnumfeldverbessernde Maßnahme — ein Treppenlift fällt klassisch darunter. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, erhöht sich der Zuschuss bis maximal 16.720 Euro. Wichtig zum Ablauf, sonst geht der Zuschuss verloren: - Antrag VOR Auftragsvergabe bei der Pflegekasse stellen. Wer erst bestellt und dann beantragt, bekommt nichts. - Zwei bis drei Kostenvoranschläge einholen, gerne auch von Gebrauchtlift-Anbietern. - Begründung beilegen: Warum ist der Lift notwendig (Sturzgefahr, Einschränkung beim Treppensteigen, Erreichbarkeit von Bad/Schlafzimmer)? Atteste oder Pflegegutachten unterstützen. Was viele übersehen: Der Zuschuss ist NICHT auf die Anschaffung beschränkt. Auch der Einbau, eventuelle Anpassungen am Treppengeländer und die Inbetriebnahme zählen mit rein. Reicht der Lift teurer als 4.180 Euro, trägst du die Differenz selbst — viele Familien kombinieren das mit Eigenmitteln oder KfW-Förderung (Programm 455-B "Altersgerecht Umbauen", zuschussweise wieder aktiv prüfen, da Verfügbarkeit schwankt). Kassen entscheiden in der Regel innerhalb von drei bis fünf Wochen. Falls dein Pflegegrad sich später verändert oder die Wohnsituation wesentlich anders wird (z. B. Umzug, zusätzliche Einschränkung), kannst du erneut einen Zuschuss für eine weitere Maßnahme beantragen — der 4.180-Euro-Topf gilt pro Maßnahme, nicht einmal im Leben. Tipp aus der Praxis: Frag beim Anbieter direkt nach dem Pflegekassen-Zuschuss. Seriöse Firmen übernehmen die Formalitäten und rechnen die 4.180 Euro vor — du zahlst nur die Differenz. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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