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Pflegekompass
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Wer bezahlt eine polnische 24-Stunden-Pflegekraft?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Mai 2026 um 04:15

Wer bezahlt eine Polin als Pflegekraft? Bekomme ich Pflegegeld für polnische Pflegekräfte? Die Betreuung durch polnische Pflegekräfte gilt in Deutschland noch immer als Privileg. Dennoch stehen Ihnen Leistungen der Pflegekasse auch bei der Betreuung durch eine polnische Pflegekraft zu. Ab dem Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf das Pflegegeld.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Die Kosten trägst grundsätzlich du selbst beziehungsweise dein Angehöriger als Privathaushalt. Die Pflegekasse beteiligt sich nicht direkt an einer polnischen Betreuungskraft, aber mehrere Leistungen lassen sich zur Finanzierung einsetzen. Realistisch musst du mit 2.500 bis 3.500 € pro Monat rechnen, wenn die Vermittlung seriös abrechnet. Der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 €/Stunde gilt seit dem BAG-Urteil vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20) auch für Bereitschaftszeiten — Angebote unter 2.000 € sind in aller Regel ein Hinweis auf Lohndumping oder Schwarzarbeit. Diese Leistungen kannst du gegenrechnen: - Pflegegeld ab Pflegegrad 2 (347 € bis 990 €), wird auf dein Konto gezahlt und ist frei verwendbar - Verhinderungspflege bis 3.539 €/Jahr (gemeinsames Budget mit Kurzzeitpflege nach § 42a SGB XI) — nutzbar, wenn die Stammpflegeperson vertreten wird - Entlastungsbetrag 131 €/Monat (§ 45b SGB XI) für anerkannte Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen, je nach Landesrecht - Verhinderungspflege und Pflegesachleistung greifen nur, wenn die Betreuungskraft über einen anerkannten Pflegedienst oder ein zugelassenes Modell beschäftigt ist — die Details prüft die Pflegekasse im Einzelfall Drei legale Beschäftigungsmodelle gibt es: 1. Entsendung über ein polnisches Unternehmen mit A1-Bescheinigung — am häufigsten 2. Selbständige Tätigkeit mit Gewerbeschein in Polen 3. Direkte Anstellung im Haushalt (du als Arbeitgeber, mit Anmeldung, Sozialversicherung, Lohnsteuer) Reine Schwarzarbeit ist keine Option: Es drohen Nachzahlungen für Sozialabgaben, kein Unfallversicherungsschutz im Haushalt und aufenthaltsrechtliche Konsequenzen für die Kraft. Zusätzlich kannst du steuerlich entlasten: - Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG: 20 % der Kosten, max. 4.000 €/Jahr Steuerermäßigung - Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG, wenn Pflegegrad nachgewiesen Vor Vertragsabschluss lohnt sich ein Blick in die Vermittlerverträge: seriöse Anbieter weisen Mindestlohn, Sozialabgaben und A1-Bescheinigung transparent aus. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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