Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
PflegetippsEingereichte Frage
0 Ansichten

Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Treppenlift?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Mai 2026 um 04:15

Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Treppenlift? Benötige ich eine chronische Erkrankung, um einen kostenlosen Treppenlift zu erhalten? In der Regel ja. Die meisten Förderprogramme und Zuschüsse setzen eine chronische Erkrankung oder Behinderung voraus . Hinweis: Bei einer vorübergehenden Erkrankung besteht kein Anspruch auf einen Treppenlift, aber wir können gerne andere Möglichkeiten für Sie prüfen!

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Einen komplett kostenlosen Treppenlift gibt es streng genommen nicht — aber er kann durch Zuschüsse so weit gedeckt sein, dass kein nennenswerter Eigenanteil bleibt. Der zentrale Topf dafür ist der Wohnumfeld-Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Voraussetzungen für den Pflegekassen-Zuschuss: - anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 (chronische Erkrankung allein reicht nicht — es muss ein bewilligter Pflegegrad vorliegen) - die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine selbständigere Lebensführung wiederherstellen - Antrag VOR Auftragsvergabe — sonst keine Erstattung Höhe: bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt (z. B. Ehepaar mit jeweils eigenem Pflegegrad) gibt es den Zuschuss mehrfach, gedeckelt bei 16.720 € pro Maßnahme (§ 40 Abs. 4 Satz 3 SGB XI). Ein gerader Sitzlift im Einfamilienhaus liegt häufig im Rahmen von 4.000–6.000 € — damit ist die Maßnahme bei einer Person oft fast vollständig gedeckt, bei Ehepaaren regelmäßig komplett. Weitere Töpfe, die ergänzend oder alternativ greifen können: - KfW-Zuschuss 455-B "Altersgerecht Umbauen": aktuell nur als Kredit verfügbar, der direkte Zuschuss ist seit Mitte 2024 ausgelaufen — Stand sollte vor Antrag bei der KfW geprüft werden - Bundesländer- und kommunale Förderprogramme (sehr unterschiedlich, NRW, Bayern und Berlin haben eigene Schienen) - Berufsgenossenschaft, wenn der Treppenlift durch einen Arbeitsunfall nötig wird - Unfallversicherung oder Haftpflicht des Schädigers nach Unfall - Krankenkasse zahlt einen Treppenlift in der Regel NICHT — er gilt nicht als Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V Bei nur vorübergehender Einschränkung (z. B. nach einer OP ohne anschließende dauerhafte Pflegebedürftigkeit) übernimmt die Pflegekasse tatsächlich nichts — hier sind Mietlifte oder Treppensteighilfen die realistischere Lösung. Praxis-Reihenfolge: erst Pflegegrad sichern, dann beim Treppenlift-Anbieter zwei bis drei Angebote einholen, diese mit einer kurzen Begründung der Pflegesituation bei der Pflegekasse einreichen, Bewilligung abwarten, dann beauftragen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.