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Wie hoch ist der Eigenanteil bei einem Treppenlift?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 22. Mai 2026 um 04:15

Wie hoch ist der Eigenanteil bei einem Treppenlift?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

Hallo, der Eigenanteil hängt davon ab, was der Treppenlift kostet und ob ein Pflegegrad vorliegt. Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme ab Pflegegrad 1. Den Rest zahlt die Familie selbst. Realistische Preise aus der Praxis: - Gerader Treppenlift (ein Stockwerk): 3.500–6.000 € - Kurvenlift (mit Kurve oder über mehrere Etagen): 8.000–15.000 € - Plattformlift für Rollstuhl: 10.000–18.000 € - Gebrauchte Anlagen oder Miete: ab ca. 80–150 €/Monat Das heißt konkret: Bei einem geraden Lift für 5.000 € und vorhandenem Pflegegrad bleibt rein rechnerisch kein Eigenanteil, weil der Zuschuss die Kosten deckt. Bei einem Kurvenlift für 12.000 € zahlt die Familie nach Abzug der 4.180 € noch rund 7.800 € selbst. Wichtig für die Beantragung: 1. Pflegegrad muss vorliegen (mindestens PG 1). 2. Antrag bei der Pflegekasse VOR Auftragsvergabe stellen — wer den Lift erst kauft und dann beantragt, geht meist leer aus. 3. Zwei bis drei Kostenvoranschläge einholen, der Pflegekasse vorlegen. 4. Bei Bewilligung Auftrag erteilen, Rechnung einreichen. Bei einer Wohngruppe mit mehreren Berechtigten greift § 38a SGB XI: Der Zuschuss kann bei bis zu vier Bewohnern auf maximal 16.720 € pro Maßnahme aufgestockt werden. Wenn sich die Pflegesituation später wesentlich verändert — zum Beispiel von gehfähig mit Stock zu Rollstuhl — kann ein neuer Antrag gestellt werden. Das gilt als neue Maßnahme. Mein Tipp aus der Praxis: Viele Familien übersehen, dass auch die Krankenkasse beteiligt werden kann, wenn der Lift medizinisch indiziert ist (etwa nach Schlaganfall, vor Reha-Entlassung). Das wird selten bewilligt, aber bei sauberer ärztlicher Begründung lohnt sich der Antrag. Und: Lift-Anbieter rechnen oft Sonderausstattungen separat ab (Klappsitz, Sicherheitsgurt, Schlüsselschalter) — diese Posten beim Kostenvoranschlag genau prüfen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall — die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenlos und kommt auf Wunsch zu dir nach Hause.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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