Was gilt für mich?
Wie beantrage ich Hausnotruf bei der Barmer?
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Mit Pflegegrad — wie beantragen?
Antrag bei der Barmer-Pflegekasse
Mit Pflegegrad 1+ zahlt die Barmer-Pflegekasse 25,50 €/Monat. Den Antrag stellen Sie meist über einen Barmer-Vertragspartner (Johanniter, Malteser, ASB, DRK, Caritas) — der übernimmt die Genehmigung für Sie.
Zu den 4 Schritten →Noch kein Pflegegrad
Hausnotruf trotzdem möglich
Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht — Sie tragen die Kosten selbst (ca. 25–50 €/Monat). Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Krankenkasse nach § 33 SGB V einspringen. Ein Pflegegrad-Antrag lohnt sich.
Hausnotruf ohne Pflegegrad →Welcher Anbieter bei der Barmer?
Barmer-Vertragspartner wählen
Die Barmer arbeitet mit Johanniter, Malteser, ASB, DRK und Caritas zusammen. Diese rechnen den 25,50-€-Zuschuss direkt mit der Barmer ab. Den Restbetrag (je nach Tarif) tragen Sie selbst.
Was kostet mich der Hausnotruf?
Zuschuss deckt Basistarif oft ganz
Der Basistarif liegt meist zwischen 25 und 30 €/Monat. Die Barmer-Pflegekasse übernimmt 25,50 €. Bei Zusatzleistungen (Schlüsseltresor, Sturzsensor, mobiler Notruf) kommen Eigenkosten dazu.
Kurzantwort:Mit anerkanntem Pflegegrad 1 oder höher zahlt die Barmer-Pflegekasse einen Zuschuss von 25,50 Euro pro Monatfür einen Hausnotruf (§ 40 SGB XI). Den Antrag stellt am einfachsten ein Barmer-Vertragspartner für Sie. Ob ein Eigenanteil bleibt, hängt vom gewählten Tarif ab (siehe unten).
Die Sorge ist real: ein Sturz im Bad, allein in der Wohnung, niemand hört den Hilferuf. Ein Hausnotruf nimmt diese Angst — den Angehörigen wie den Betroffenen. Und das Beste: Mit Pflegegrad zahlt die Barmer den Großteil oder die kompletten Kosten des Basistarifs.
Wer bekommt bei der Barmer einen Hausnotruf-Zuschuss?
Den Zuschuss von 25,50 Euro monatlich erhält jede Person mit mindestens Pflegegrad 1, die allein lebtoder zeitweise allein ist und im Notfall nicht selbstständig Hilfe rufen kann. Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI — der Zuschuss zählt zu den Pflegehilfsmitteln.
- Pflegegrad 1 bis 5:Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1. Ein höherer Pflegegrad erhöht den Hausnotruf-Zuschuss nicht — 25,50 Euro gelten einheitlich.
- Allein lebend oder zeitweise allein:Auch wer tagsüber allein ist, weil Angehörige arbeiten, erfüllt die Voraussetzung.
- Hilfebedarf im Notfall: Es muss nachvollziehbar sein, dass die Person im Ernstfall nicht selbst telefonieren oder Hilfe holen kann.
Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt:Dann zahlt die Pflegekasse nichts. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Barmer-Krankenkasse nach § 33 SGB V einspringen. Ansonsten tragen Sie die Kosten selbst — Details im Ratgeber Hausnotruf ohne Pflegegrad.
Barmer-Vertragspartner im Vergleich (mit Besonderheiten)
Die Barmer arbeitet mit den großen Hilfsorganisationen zusammen. Diese rechnen den 25,50-Euro-Zuschuss direkt mit der Barmer ab — Sie zahlen nur den eventuellen Differenzbetrag. Die Tabelle zeigt die Anbieter samt Besonderheiten, die im Snippet nicht abbildbar sind:
| Vertragspartner | Verfügbarkeit | Basistarif (ca.) | Direktabrechnung Barmer | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| Johanniter | Bundesweit | ca. 25–30 €/Monat | Ja | Großes Netz an Servicestützpunkten |
| Malteser | Bundesweit | ca. 25–30 €/Monat | Ja | Optional Schlüsseltresor-Service |
| ASB | Regional stark | ca. 23–29 €/Monat | Ja | Häufig günstiger Basistarif |
| DRK | Bundesweit | ca. 25–30 €/Monat | Ja | Vielerorts mit Sturzsensor-Option |
| Caritas | Regional | ca. 25–30 €/Monat | Ja | Oft an Sozialstationen angebunden |
Tabelle: Barmer-Hausnotruf-Vertragspartner im Überblick (Richtwerte, Stand Mai 2026). Tarife variieren regional — bitte beim Anbieter bestätigen lassen. Quelle: Pflegekompass.
Wichtig:Der Zuschuss von 25,50 Euro ist bundeseinheitlich und unabhängig vom Pflegegrad — ein Pflegegrad 4 bringt nicht mehr Hausnotruf-Geld als Pflegegrad 1. Was variiert, ist nur der Tarif des Anbieters.
Antrag in 4 Schritten
Die Beantragung ist unkompliziert. Der Vertragspartner übernimmt den Papierkram mit der Barmer-Pflegekasse — Sie müssen sich nicht selbst an die Kasse wenden.
Schritt 1: Pflegegrad prüfen
Stellen Sie sicher, dass ein Pflegegrad (1 bis 5) anerkannt ist. Den Nachweis liefert der Pflegegrad-Bescheid der Barmer-Pflegekasse. Liegt noch kein Pflegegrad vor, sollten Sie zuerst einen Pflegegrad-Antrag stellen — das lohnt sich, weil damit auch andere Leistungen freigeschaltet werden.
Schritt 2: Vertragspartner wählen
Wählen Sie einen Barmer-Vertragspartner: Johanniter, Malteser, ASB, DRK oder Caritas. Vergleichen Sie Basistarif, Zusatzleistungen (Schlüsseltresor, Sturzsensor) und regionale Verfügbarkeit. Eine Übersicht aller Anbieter mit Preisen liefert unser Hausnotruf-Anbieter-Vergleich 2026.
Schritt 3: Antrag ausfüllen — Anbieter reicht ein
Der Vertragspartner stellt das Antragsformular für den Hausnotruf-Zuschuss bereit. Benötigt werden: Name und Adresse der pflegebedürftigen Person, Barmer-Versichertennummer, Pflegegrad und eine Kopie des Pflegegrad-Bescheids. Der Anbieter reicht den Antrag direkt bei der Barmer-Pflegekasse ein.
Schritt 4: Genehmigung abwarten — Gerät wird installiert
Die Barmer-Pflegekasse genehmigt den Zuschuss in der Regel innerhalb von 3 bis 6 Wochen. Nach Genehmigung installiert der Anbieter die Basisstation und übergibt den Funksender (Armband oder Halskette). Der Zuschuss von 25,50 Euro wird ab Genehmigung direkt mit dem Anbieter verrechnet.
Tipp:Fragen Sie den Anbieter, ob das Gerät bereits vor der endgültigen Genehmigung installiert werden kann. Viele Vertragspartner liefern sofort und verrechnen den Zuschuss rückwirkend ab Antragstellung.
Was bleibt an Eigenkosten?
Der Barmer-Zuschuss von 25,50 Euro deckt den Basistarif der meisten Anbieter weitgehend oder vollständig. Wo Eigenkosten entstehen:
- Tarif über 25,50 Euro:Liegt der Basistarif z. B. bei 29 Euro, zahlen Sie die Differenz von 3,50 Euro selbst.
- Einmalige Anschlussgebühr:Manche Anbieter berechnen eine einmalige Einrichtungspauschale (oft 10–15 Euro).
- Zusatzleistungen:Schlüsseltresor, automatische Sturzerkennung oder mobiler Notruf mit GPS kosten zusätzlich 5–15 Euro pro Monat.
Eine vollständige Kostenaufstellung über alle Anbieter und Tarife finden Sie im Ratgeber Hausnotruf Kosten 2026. Wie Sie selbst getragene Kosten teilweise steuerlich absetzen, erklärt der Ratgeber Hausnotruf von der Steuer absetzen.
Pflegekasse oder Krankenkasse — wer zahlt was?
Bei der Barmer gibt es zwei mögliche Kostenträger für den Hausnotruf. Welcher zuständig ist, hängt von Ihrer Situation ab:
- Barmer-Pflegekasse (§ 40 SGB XI):Zahlt 25,50 Euro/Monat, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Das ist der Standardfall und in diesem Ratgeber beschrieben.
- Barmer-Krankenkasse (§ 33 SGB V):Kann den Hausnotruf als medizinisches Hilfsmittel übernehmen, wenn er ärztlich begründet ist und kein Pflegegrad vorliegt — z. B. nach Herzinfarkt oder bei Epilepsie.
Liegt ein Pflegegrad vor, ist immer die Pflegekasse zuständig. Der Zuschuss schließt eine zusätzliche Krankenkassen-Leistung für denselben Hausnotruf aus — Doppelförderung ist nicht möglich.
Wenn die Barmer den Antrag ablehnt
Eine Ablehnung ist selten, kommt aber vor. Die häufigsten Gründe und was dann hilft:
- Kein anerkannter Pflegegrad:Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch nach § 40 SGB XI. Erst Pflegegrad beantragen.
- Keine Alleinlebend-Situation anerkannt:Die Barmer sieht keinen Bedarf, weil dauerhaft eine Person anwesend ist. Hier hilft eine genaue Begründung, wann die Person allein ist.
- Formfehler:Fehlende Unterschrift oder fehlender Bescheid. Eine Nachbesserung genügt meist.
Gegen eine unberechtigte Ablehnung können Sie binnen eines Monats nach dem Ablehnungsbescheid kostenfrei schriftlich Widerspruch einlegen. Schildern Sie konkret die Notfallsituation und die Zeiten des Alleinseins.
Welche Hausnotruf-Funktionen lohnen sich?
Der Basistarif reicht für viele aus — doch je nach Situation können Zusatzfunktionen den Unterschied machen. Diese Übersicht hilft bei der Entscheidung, was Sie beim Barmer-Vertragspartner zubuchen sollten:
- Basis-Hausnotruf:Funksender (Armband oder Kette) plus Basisstation mit Freisprechverbindung zur 24-Stunden-Notrufzentrale. Vom 25,50-Euro-Zuschuss meist vollständig gedeckt. Für die meisten ausreichend.
- Automatische Sturzerkennung:Ein Sensor erkennt Stürze und löst auch dann Alarm aus, wenn die Person bewusstlos ist und den Knopf nicht drücken kann. Sinnvoll bei Sturzgefahr, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder beginnender Demenz.
- Schlüsseltresor:Ein sicher angebrachter Tresor an der Wohnungstür ermöglicht dem Rettungsdienst Zutritt, ohne die Tür aufzubrechen. Spart im Ernstfall Minuten und Reparaturkosten.
- Mobiler Notruf mit GPS:Ein Gerät für unterwegs mit Ortung. Sinnvoll für Menschen, die noch aktiv sind und das Haus regelmäßig verlassen. Wird vom Pflegekassen-Zuschuss in der Regel nicht voll gedeckt.
Eine Gegenüberstellung von Hausnotruf und Smartwatch mit Notruffunktion finden Sie im Ratgeber Hausnotruf oder Smartwatch. Wer besonderen Wert auf Sturzerkennung legt, findet Details im Ratgeber Hausnotruf mit Sturzerkennung 2026.
Tipp:Starten Sie mit dem Basistarif. Wenn sich der Bedarf ändert — etwa nach einem Sturz oder bei fortschreitender Demenz — lassen sich Zusatzfunktionen jederzeit nachbuchen, ohne den Anbieter zu wechseln.
Ein Praxisfall: So lief der Antrag bei Frau R.
Frau R. (83) lebt allein, Barmer-versichert, Pflegegrad 2. Nach einem Sturz im Bad — sie lag 40 Minuten, bis die Nachbarin kam — entschied die Familie: ein Hausnotruf muss her. Die Tochter rief bei der Barmer an und bekam den Hinweis auf den 25,50-Euro-Zuschuss und die Vertragspartner.
Ablauf konkret:
- Tag 1:Johanniter als Barmer-Vertragspartner kontaktiert, Basistarif (28 Euro) gewählt.
- Tag 2:Antragsformular vom Anbieter erhalten, mit Pflegegrad-Bescheid zurückgeschickt.
- Tag 4:Basisstation installiert, Funksender als Armband übergeben — noch vor der endgültigen Genehmigung.
- Nach 3 Wochen:Barmer-Genehmigung, 25,50 Euro werden seither direkt mit dem Anbieter verrechnet.
Ergebnis: Statt 28 Euro zahlt die Familie nur noch 2,50 Euro Eigenanteil pro Monat. Der entscheidende Tipp war, das Gerät sofort installieren zu lassen — der Zuschuss wurde rückwirkend ab Antragstellung verrechnet. Wie hoch der Zuschuss bei anderen Kassen ausfällt, zeigt der Ratgeber Hausnotruf Zuschuss Pflegekasse 2026.
Die 5 häufigsten Fehler beim Hausnotruf-Antrag
Diese Fehler kosten Zeit oder Geld. Wer sie kennt, vermeidet die typischen Verzögerungen:
- Antrag ohne Pflegegrad stellen:Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht. Erst Pflegegrad prüfen oder beantragen.
- Direkt teuren Komforttarif buchen:Der Zuschuss deckt nur den Basistarif. Zusatzleistungen erst nach Bedarf wählen.
- Auf die Genehmigung warten, bevor man bestellt: Viele Anbieter installieren sofort und verrechnen rückwirkend — unnötiges Warten kostet Sicherheit.
- Alleinlebend-Situation nicht begründen: Die Barmer braucht nachvollziehbare Angaben, wann die Person allein ist. Vage Angaben führen zu Rückfragen.
- Doppelförderung erwarten:Liegt ein Pflegegrad vor, zahlt die Pflegekasse — eine zusätzliche Krankenkassen-Leistung für denselben Hausnotruf gibt es nicht.
Achtung:Der Funksender muss im Alltag getragen werden — am Handgelenk oder als Halskette. Ein Gerät in der Schublade hilft im Notfall nicht. Klären Sie vorab, ob die Person den Sender akzeptiert.
Häufige Fragen zum Barmer-Hausnotruf
Wie beantrage ich einen Hausnotruf bei der Barmer?
Mit anerkanntem Pflegegrad über einen Barmer-Vertragspartner (Johanniter, Malteser, ASB, DRK, Caritas). Der Anbieter holt die Genehmigung des 25,50-Euro-Zuschusses direkt bei der Barmer-Pflegekasse ein. Sie müssen sich nicht selbst an die Kasse wenden.
Wie viel zahlt die Barmer für den Hausnotruf?
25,50 Euro pro Monat nach § 40 SGB XI — einheitlich für alle Pflegegrade. Der Betrag deckt den Basistarif vieler Anbieter weitgehend ab.
Ab welchem Pflegegrad zahlt die Barmer den Hausnotruf?
Bereits ab Pflegegrad 1. Ein höherer Pflegegrad erhöht den Hausnotruf-Zuschuss nicht.
Welche Anbieter arbeiten mit der Barmer zusammen?
Johanniter, Malteser, ASB, DRK und Caritas. Alle rechnen den Zuschuss direkt mit der Barmer ab.
Bleibt trotz Barmer-Zuschuss ein Eigenanteil?
Nur, wenn der Basistarif über 25,50 Euro liegt oder Sie Zusatzleistungen wie Sturzsensor oder mobilen Notruf wählen. Viele Basistarife sind mit dem Zuschuss komplett gedeckt.
Wie lange dauert es, bis der Hausnotruf einsatzbereit ist?
Die Installation der Basisstation dauert meist nur einen Termin. Viele Barmer-Vertragspartner richten das Gerät schon vor der endgültigen Genehmigung ein und verrechnen den Zuschuss rückwirkend ab Antragstellung — so entsteht keine Sicherheitslücke.
Kann ich den Hausnotruf-Anbieter später wechseln?
Ja. Es gibt keine gesetzliche Bindung an einen bestimmten Barmer-Vertragspartner. Ein Wechsel ist möglich, wenn ein anderer Anbieter besser passt — der neue Vertragspartner übernimmt die Abrechnung des Zuschusses mit der Barmer.
Quellen und Hinweise
- § 40 SGB XI — Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Hausnotruf-Zuschuss 25,50 Euro/Monat)
- § 33 SGB V — Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (bei medizinischer Notwendigkeit ohne Pflegegrad)
- § 40 SGB XI — Gesetzestext
- Barmer — Hausnotruf
Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert und geprüft von Tobias Grundmann, Experte für Pflegerecht. Tarife der Anbieter sind Richtwerte und variieren regional. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
