Kurzantwort: Die Pflegelücke ist die Differenz zwischen tatsächlichen Pflegekosten und der gesetzlichen Kassenleistung. Sie ist im Heim am größten: Die Kasse zahlt nach § 43 SGB XI einen festen Betrag (805 € bei PG2 bis 2.096 € bei PG5), typische Heimkosten liegen regional aber oft bei 2.500 bis 3.200 € pro Monat. Daraus ergibt sich modellhaft eine Lücke von mehreren Hundert bis über 2.000 € pro Monat — je nach Pflegegrad und Region. Alle Zahlen hier sind eine offengelegte Modellrechnung mit Spannen, keine bundeseinheitliche Behauptung.
- Definition: reale Kosten minus Kassenleistung minus Zuschlag § 43c
- Größte Lücke: vollstationäre Pflege im Heim
- Keine Bundeszahl: Kosten variieren regional zu stark — nur Spannen sind seriös
- Methodik offen: alle Annahmen unten benannt
- Individuell rechnen: der Rechner liefert die persönliche Zahl

Was die Pflegelücke ist — und was nicht
Die Pflegelücke ist die Differenz zwischen den tatsächlichen monatlichen Pflegekosten und dem, was die gesetzliche Pflegeversicherung für die jeweilige Versorgungsform und den Pflegegrad leistet. Sie ist kein Schätzwert aus dem Bauch, sondern eine einfache Rechnung — aber nur so genau wie ihre Eingangsgrößen. Den Gesamtrahmen, in den sie eingebettet ist, erklärt der Überblick zur Pflegefinanzierung 2026.
Was sie nicht ist: eine fixe Bundeszahl. Die gesetzlichen Leistungen sind bundeseinheitlich, die Kosten nicht. Wer eine einzige Euro-Zahl für Deutschland nennt, blendet die regionale Streuung aus. Dieser Artikel arbeitet deshalb durchgehend mit Spannen und benennt die Annahmen offen.
Methodik und Annahmen
Damit die Zahlen nachvollziehbar bleiben, liegt der Modellrechnung Folgendes zugrunde:
- Leistungsseite: ausschließlich die gesetzlichen Beträge 2026 nach SGB XI — Pflegegeld (§ 37), Pflegesachleistung (§ 36), Leistungsbetrag vollstationär (§ 43), Leistungszuschlag (§ 43c), Entlastungsbetrag (§ 45b).
- Kostenseite: typische Kostenspannen, ausdrücklich als Bandbreite, nicht als Punktwert. Heimkosten je nach Region, Träger und Ausstattung häufig 2.500 bis 3.200 € pro Monat für Pflege und Unterkunft.
- Lückenformel: Kostenspanne minus Kassenleistung, im Heim zusätzlich minus Leistungszuschlag § 43c (verweildauerabhängig).
- Nicht enthalten: individuelle Einkommens- und Vermögensanrechnung, regionale Ausreißer, Einzelfall-Zuschläge. Diese verschieben das Bild im konkreten Fall.
- Zweck: Größenordnung greifbar machen — nicht Ersatz einer individuellen Berechnung.
Modell 1: Pflege zu Hause durch Angehörige
Hier zahlt die Kasse Pflegegeld nach § 37 SGB XI plus den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 € pro Monat).
| Pflegegrad | Pflegegeld § 37 (€/Monat) | + Entlastungsbetrag § 45b |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 131 € |
Eine reine Geldlücke entsteht hier oft erst, wenn ergänzende Dienste zugekauft werden. Der eigentliche, schwer in Euro fassbare Posten ist die unbezahlte Arbeitszeit der pflegenden Angehörigen — sie taucht in keiner Kassenleistung auf und ist der Grund, warum diese Konstellation finanziell unterschätzt wird.
Modell 2: Pflege zu Hause mit Pflegedienst
Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, gilt die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI als Obergrenze.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung § 36 (€/Monat) |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € |
Die Lücke ist hier gleich Bedarf minus dieses Budget. Liegt der reale Pflegebedarf etwa bei Pflegegrad 4 über 1.859 € pro Monat, trägt der Haushalt die Differenz. Die Größe schwankt stark mit dem Stundenumfang des Dienstes — deshalb keine Punktzahl, sondern eine individuelle Rechnung sinnvoll.
Modell 3: Vollstationäre Pflege im Heim
Hier ist die Lücke modellhaft am größten. Die Kasse zahlt einen festen Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI; die realen Heimkosten liegen regional deutlich darüber.
| Pflegegrad | Leistungsbetrag § 43 (€/Monat) | Typische Kostenspanne Pflege + Unterkunft | Rechnerische Lücke vor § 43c |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 805 € | ca. 2.500–3.200 € | ca. 1.700–2.400 € |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € | ca. 2.500–3.200 € | ca. 1.200–1.900 € |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € | ca. 2.500–3.200 € | ca. 650–1.350 € |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € | ca. 2.500–3.200 € | ca. 400–1.100 € |
Modellrechnung mit Annahme einer typischen Kostenspanne von 2.500 bis 3.200 € pro Monat für Pflege und Unterkunft. Regionale Ausreißer nach oben und unten sind möglich. Investitionskosten und Einzelfallzuschläge sind nicht gesondert ausgewiesen.
Diese Lücke verkleinert sich mit der Verweildauer durch den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI:
| Verweildauer | Zuschlag auf pflegebedingten Eigenanteil |
|---|---|
| bis 12 Monate | 15 % |
| 13–24 Monate | 30 % |
| 25–36 Monate | 50 % |
| ab 37 Monaten | 75 % |
Der Zuschlag wirkt nur auf den pflegebedingten Eigenanteil, nicht auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Die Gesamtlücke sinkt damit über die Zeit, verschwindet aber in der Regel nicht. Den Heim-Eigenanteil im Einzelfall modelliert der Eigenanteil-Rechner.

Ihre persönliche Pflegelücke statt Durchschnitt
Die Tabellen zeigen Größenordnungen, nicht Ihre Zahl. Pflegegrad, Versorgungsform, Region und Einkommen verschieben das Ergebnis erheblich. Der Pflegelücken-Rechner führt durch eine individuelle Modellrechnung — neutral, ohne Datenweitergabe an Versicherer, ohne Tarifempfehlung.
Eigene Pflegelücke berechnen →
Einordnung: was die Zahl aussagt — und was nicht
Für eine seriöse Einordnung sind drei Punkte wichtig:
- Die Leistungsseite ist hart. Die Beträge nach §§ 36/37/43/43c SGB XI sind bundeseinheitlich und exakt belegbar.
- Die Kostenseite ist eine Spanne. Heimkosten variieren regional stark — jede Punktzahl wäre eine unzulässige Vereinfachung.
- Die Lücke ist real, aber individuell. Dass eine Lücke besteht, ist systembedingt (Teilkasko-Prinzip); ihre konkrete Höhe ist fallabhängig.
Wer aus dieser Lücke ableitet, dass jeder privat vorsorgen müsse, springt zu kurz. Ob private Vorsorge ein Thema ist, hängt von Tragbarkeit aus Einkommen und Vermögen ab und wird neutral im Ratgeber Pflegezusatzversicherung sinnvoll? erörtert. Wer die Bauformen verstehen will, findet sie im Vergleich Pflegetagegeld, Pflegerente, Pflegekostenversicherung. Pflegekompass empfiehlt keinen Tarif und keinen Anbieter.
Häufige Fragen zur Pflegelücke
Stimmt es, dass die Lücke im Heim mehrere Tausend Euro beträgt?
In bestimmten Konstellationen ja, in anderen nicht. Bei niedrigem Pflegegrad und hohen regionalen Heimkosten kann die rechnerische Lücke vor dem Zuschlag § 43c über 2.000 € pro Monat liegen; bei hohem Pflegegrad und langer Verweildauer fällt sie deutlich geringer aus. Eine pauschale Mehrere-Tausend-Aussage für alle Fälle ist nicht belegbar.
Warum nennt Pflegekompass keine einzelne Bundeszahl?
Weil sie methodisch nicht haltbar wäre. Die Kostenseite streut regional zu stark. Eine seriöse Angabe ist entweder eine Spanne mit benannten Annahmen oder eine individuelle Berechnung — beides bietet dieser Artikel beziehungsweise der Rechner.
Verschwindet die Lücke nach mehreren Jahren im Heim?
Nein, sie schrumpft. Der Leistungszuschlag § 43c steigt mit der Verweildauer bis 75 % ab dem 37. Monat, wirkt aber nur auf den pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben und werden vom Zuschlag nicht erfasst.
Ist die unbezahlte Pflege durch Angehörige Teil der Lücke?
Ökonomisch ja, kassenrechnerisch nein. Die Arbeitszeit pflegender Angehöriger taucht in keiner Leistungsstatistik auf, ist aber ein realer Aufwandsposten. In dieser Modellrechnung ist sie bewusst nicht monetarisiert, weil es dafür keine belegbare Standardgröße gibt.
Zusammenfassung
Die Pflegelücke 2026 ist die Differenz aus realen Kosten und gesetzlicher Kassenleistung. Sie ist im Heim am größten, weil der feste Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI (805 € bis 2.096 €) deutlich unter den regionalen Heimkosten (modellhaft 2.500 bis 3.200 €) liegt; der Leistungszuschlag § 43c verkleinert sie über die Verweildauer. Bei häuslicher Pflege ist die Geldlücke kleiner, der unbezahlte Aufwand der Angehörigen dafür hoch.
Alle Zahlen sind eine offengelegte Modellrechnung mit Spannen — keine Bundeszahl. Ihre persönliche Zahl liefert der Pflegelücken-Rechner; den Gesamtrahmen der Pflegefinanzierung 2026. Dieser Artikel ist neutral, nennt keinen Anbieter und ersetzt keine individuelle Beratung.
Quellen und Hinweise
- § 36 SGB XI — Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI — Pflegegeld
- § 43 SGB XI — vollstationäre Pflege, Leistungsbetrag
- § 43c SGB XI — Leistungszuschlag nach Verweildauer
- § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag
- BMG — Leistungen der Pflegeversicherung
- Verbraucherzentrale — Pflegekosten und Eigenanteil
Stand Mai 2026. Leistungsbeträge nach SGB XI sind bundeseinheitlich und belegbar; Kostenangaben sind als Modellspannen dargestellt und können regional erheblich abweichen. Diese Modellrechnung ist keine bundeseinheitliche Aussage, ersetzt keine individuelle Berechnung oder Beratung und enthält keine Tarif- oder Anbieterempfehlung.
