Entlastungsbetrag 2026: 131 Euro monatlich – so nutzen Sie ihn richtig

Kurzantwort: Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Monat (1.572 Euro/Jahr) und steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause gepflegt werden. Er ist zweckgebunden für Haushaltshilfe, Betreuung, Alltagsbegleitung, Tages-/Nachtpflege und Kurzzeitpflege. Die Abrechnung erfolgt über Belege bei der Pflegekasse oder per Abtretungserklärung direkt mit dem Anbieter. Nicht genutztes Budget kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden – danach verfällt es.

4 Milliarden Euro. So viel Geld verfällt jedes Jahr allein beim Entlastungsbetrag – weil 80 Prozent der Berechtigten ihn nicht nutzen. Nicht weil sie ihn nicht brauchen. Sondern weil sie nicht wissen, wofür er gedacht ist, wie die Abrechnung funktioniert oder welche Anbieter in ihrer Nähe zugelassen sind.

Dieser Artikel räumt mit der Unsicherheit auf. Schritt für Schritt: Was der Entlastungsbetrag ist, wofür Sie ihn einsetzen dürfen, wie Sie einen Anbieter finden und welche Fristen Sie kennen müssen.

Was der Entlastungsbetrag ist – und was er nicht ist

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegekasse. Das bedeutet: Sie bekommen das Geld nicht auf Ihr Konto überwiesen wie beim Pflegegeld. Stattdessen erstattet die Pflegekasse Ihnen Kosten für bestimmte anerkannte Leistungen – nachdem Sie die Belege eingereicht haben.

Der Betrag liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 131 Euro pro Monat (vorher: 125 Euro). Für 2026 gilt derselbe Betrag – die nächste Anpassung erfolgt erst am 1.1.2028.

Der Entlastungsbetrag ist zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen. Er wird nicht angerechnet. Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen 2026 zum Beispiel zur Verfügung: 599 Euro Pflegegeld plus 131 Euro Entlastungsbetrag plus 42 Euro Pflegehilfsmittel plus Zugang zum Entlastungsbudget von 3.539 Euro pro Jahr.

Wer Anspruch hat

  • Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5.

  • Die Pflege muss zu Hause stattfinden (ambulant).

  • Der Anspruch entsteht automatisch – Sie müssen keinen separaten Antrag stellen.

  • Aber: Die Erstattung müssen Sie beantragen – durch Einreichen der Belege.

Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben: In unserem Artikel Pflegegrad beantragen 2026 erklären wir den gesamten Weg – vom Antrag bis zum Widerspruch.

Besonders wichtig für Pflegegrad 1

Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege. Der Entlastungsbetrag ist für sie oft die wichtigste Leistung der Pflegekasse. Mit 131 Euro pro Monat lässt sich regelmäßige Haushaltshilfe finanzieren, Alltagsbegleitung oder eine Betreuungsgruppe. Für viele Menschen mit Pflegegrad 1 macht der Entlastungsbetrag den Unterschied zwischen „allein zurechtkommen müssen“ und „echte Unterstützung im Alltag haben“.

Wofür Sie den Entlastungsbetrag nutzen dürfen

Haushaltshilfe

Die häufigste Verwendung. Ein zugelassener Dienst übernimmt Putzen, Wäsche waschen, Einkaufen, Kochen oder Aufräumen. Bei 131 Euro pro Monat sind das – je nach Anbieter und Region – etwa 4 bis 6 Stunden Haushaltshilfe monatlich.

Alltagsbegleitung und Betreuung

Ein Alltagsbegleiter kommt vorbei, geht mit Ihrem Angehörigen spazieren, liest vor, spielt Gesellschaftsspiele oder leistet einfach Gesellschaft. Das ist keine Luxusleistung – es ist oft der einzige menschliche Kontakt außerhalb der Pflege. Besonders wertvoll, wenn Ihr Angehöriger Angst hat, allein zu sein – mehr dazu in unserem Artikel Pflegebedürftige hat Angst, allein zu sein.

Begleitung zum Arzt oder zu Behörden

Arzttermine, Behördengänge, Apothekenbesuche – ein zugelassener Begleitdienst kann das übernehmen und über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Tages- und Nachtpflege

Wenn Ihr Angehöriger Tagespflege nutzt und der reguläre Zuschuss der Pflegekasse nicht reicht, können Sie den Eigenanteil über den Entlastungsbetrag finanzieren.

Kurzzeitpflege

Auch den Eigenanteil für Kurzzeitpflege können Sie mit dem Entlastungsbetrag abdecken. Das ist besonders nützlich, wenn Sie das Entlastungsbudget von 3.539 Euro pro Jahr bereits ausgeschöpft haben.

Nachbarschaftshilfe

Eine oft übersehene Möglichkeit: In vielen Bundesländern können Sie eine Nachbarin, eine Freundin oder einen Bekannten als Nachbarschaftshelfer über den Entlastungsbetrag bezahlen lassen – meist 5 bis 10 Euro pro Stunde. Die Regeln sind bundeslandabhängig:

  • Die Person darf nicht mit Ihnen verwandt sein (bis zum 2. Grad).

  • Sie darf nicht im selben Haushalt leben.

  • In manchen Bundesländern muss die Person einen kurzen Pflegekurs absolviert haben (§ 45 SGB XI) oder bei einer Fachstelle registriert sein.

Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder Ihrem Pflegestützpunkt, welche Regeln in Ihrem Bundesland gelten.

Infografik: Wofür der Entlastungsbetrag genutzt werden darf – pflegekompassmagazin.de

Was NICHT erlaubt ist

  • Grundpflege (Waschen, Anziehen, Essen) bei Pflegegrad 2 bis 5 – dafür gibt es die Sachleistungen.

  • Freie Auszahlung aufs Konto – der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden.

  • Bezahlung von Angehörigen, die im selben Haushalt leben.

  • Leistungen von nicht anerkannten Anbietern.

  • Medikamente, Hilfsmittel oder Arztkosten.

So funktioniert die Abrechnung

Es gibt zwei Wege, den Entlastungsbetrag zu nutzen:

Weg 1: Kostenerstattung (Sie gehen in Vorkasse)

  1. Sie beauftragen einen zugelassenen Anbieter (z.B. Haushaltshilfe, Betreuungsdienst).

  2. Sie bezahlen die Rechnung selbst.

  3. Sie reichen die Belege bei der Pflegekasse ein.

  4. Die Pflegekasse erstattet Ihnen die Kosten – bis maximal 131 Euro pro Monat.

Weg 2: Abtretungserklärung (der Anbieter rechnet direkt ab)

Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung. Damit rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.

Praxis-Tipp: Die Abtretungserklärung ist der bequemere Weg. Fragen Sie Ihren Anbieter, ob er direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Die meisten professionellen Dienste bieten das an.

Ansparen und Fristen – das müssen Sie wissen

Sie müssen den Entlastungsbetrag nicht jeden Monat ausgeben. Sie können ihn über das Kalenderjahr ansparen – das ergibt 1.572 Euro pro Jahr.

Aber Achtung: Es gibt eine Frist. Nicht verbrauchte Beträge aus dem Vorjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie. Das bedeutet konkret:

  • Rest aus 2025 kann noch bis zum 30. Juni 2026 abgerufen werden.

  • Ab dem 1. Juli 2026 ist der Rest aus 2025 unwiderruflich weg.

  • Im ersten Halbjahr 2026 steht Ihnen deshalb maximal bis zu 2.358 Euro zur Verfügung (1.572 Euro aus 2026 + 786 Euro Rest aus 2025).

Die Übertragung ins Folgejahr passiert automatisch – Sie müssen keinen separaten Antrag stellen.

Infografik: Fristen und Ansparen – pflegekompassmagazin.de

Wichtig: Prüfen Sie jetzt, ob Sie noch nicht genutztes Budget aus 2025 haben. Wenn ja: Nutzen Sie es bis spätestens 30. Juni 2026. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach dem aktuellen Stand – Sie können eine formlose Anfrage per E-Mail oder Brief stellen.

Der Umwandlungsanspruch: Noch mehr Budget

Wenig bekannt, aber wirkungsvoll: Wenn Sie Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) nicht voll ausschöpfen, können Sie bis zu 40 Prozent des ungenutzten Sachleistungsbetrags in zusätzliche Mittel für Entlastungsleistungen umwandeln.

Beispiel: Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen 796 Euro Sachleistungen zu. Ihr ambulanter Pflegedienst rechnet davon 400 Euro ab. Es bleiben 396 Euro ungenutzt. 40 Prozent davon = 158 Euro zusätzlich für Entlastungsleistungen – on top zu den 131 Euro Entlastungsbetrag. Das macht zusammen 289 Euro pro Monat.

Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse über den Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI. Er wird selten aktiv angeboten, steht Ihnen aber zu.

So finden Sie einen zugelassenen Anbieter

Der Entlastungsbetrag kann nur bei zugelassenen Anbietern abgerechnet werden. Das sind entweder Pflegedienste, Betreuungsdienste oder nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

So finden Sie einen Anbieter in Ihrer Nähe:

  • Pflegekasse fragen: Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, Sie über anerkannte Angebote in Ihrer Region zu informieren. Stellen Sie eine formlose Anfrage.

  • Pflegestützpunkt: Kostenlose Beratung, oft mit regionaler Anbieterliste.

  • Landesportale: Viele Bundesländer führen Online-Verzeichnisse anerkannter Anbieter (z.B. Pflegewegweiser NRW, pflege-in-hessen.de).

Was der Entlastungsbetrag für Ihren Pflegealltag bedeutet

131 Euro klingen nicht nach viel. Aber über das Jahr summiert sich das auf 1.572 Euro – genug für regelmäßige Haushaltshilfe, Betreuungsstunden oder Alltagsbegleitung.

Im Pflegealltag brauchen Sie neben dem Entlastungsbetrag auch die richtigen Hilfsmittel. Die Pflegebox liefert Ihnen Pflegehilfsmittel für 42 Euro monatlich – kostenlos ab Pflegegrad 1. Das ist eine andere Leistung als der Entlastungsbetrag und kann zusätzlich genutzt werden.

Wenn Medikamente zum Alltag gehören: Ein aktueller Medikationsplan gibt Ihnen Sicherheit bei der Gabe. Was beim Umgang mit vielen Medikamenten zu beachten ist, erklärt unser Artikel zu Medikamenten in der Pflege. Und wann zu viele Pillen zum Risiko werden: Polypharmazie im Alter.

Wenn die Wohnung sicherer werden muss: Die Pflegekasse bezuschusst Wohnraumanpassungen mit bis zu 4.180 Euro. Und einfache Maßnahmen zur Sturzprophylaxe können schon viel bewirken.

Wenn Ihr Angehöriger sich gegen Hilfe wehrt: Unser Artikel zu Altersstarrsinn in der Pflege zeigt Strategien, die wirklich funktionieren. Und wenn Ängste oder Panikattacken den Alltag bestimmen: Panikattacken bei Pflegebedürftigen erklärt, was hilft.

Wenn die emotionale Belastung Sie überwältigt: Schuldgefühle in der Pflege erklärt, warum das normal ist. Und wenn Muskelabbau durch Inaktivität droht: Muskelabbau vorbeugen bietet alltagstaugliche Übungen.

Häufige Fragen

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Der Anspruch entsteht automatisch mit dem Pflegegrad. Einen Antrag brauchen Sie nicht. Aber: Sie müssen die Kosten belegen, damit die Pflegekasse sie erstattet. Belege einreichen oder eine Abtretungserklärung unterschreiben – das ist der „Antrag“ in der Praxis.

Kann ich den Entlastungsbetrag rückwirkend abrufen?

Ja – innerhalb des Kalenderhalbjahres. Nicht genutztes Budget aus 2025 können Sie noch bis 30. Juni 2026 abrufen. Reichen Sie dafür die Belege bei der Pflegekasse ein.

Was passiert, wenn ich den Betrag nicht nutze?

Er verfällt. Nicht genutztes Budget aus 2025 verfällt am 1. Juli 2026. Das sind bis zu 1.572 Euro, die verloren gehen. Deshalb: regelmäßig nutzen, nicht erst am Jahresende.

Kann ich meine Tochter als Haushaltshilfe bezahlen?

Nur unter bestimmten Bedingungen. Angehörige, die im selben Haushalt leben, können in der Regel nicht über den Entlastungsbetrag bezahlt werden. Angehörige, die nicht im selben Haushalt leben und als Nachbarschaftshelfer anerkannt sind, unter Umständen schon – das ist bundeslandabhängig.

Was ist der Unterschied zum Entlastungsbudget?

Der Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat) und das Entlastungsbudget (3.539 Euro/Jahr) sind zwei verschiedene Leistungen. Das Entlastungsbudget fasst Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen und gilt ab Pflegegrad 2. Der Entlastungsbetrag steht ab Pflegegrad 1 zu. Beide können parallel genutzt werden.

Wie finde ich heraus, wie viel Budget ich noch habe?

Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach. Sie können eine formlose Anfrage per E-Mail oder Brief stellen. Seit 2024 haben Sie zudem das Recht, halbjährliche Leistungsübersichten bei Ihrer Pflegekasse anzufordern.

Wird der Entlastungsbetrag auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung. Er wird nicht auf das Pflegegeld, die Sachleistungen oder andere Pflegeleistungen angerechnet.

Sie müssen das nicht allein herausfinden

Das Pflegesystem ist kompliziert. Entlastungsbetrag, Entlastungsbudget, Umwandlungsanspruch, Sachleistungen – die Begriffe verschwimmen. Und genau deshalb nutzen so viele Familien ihre Ansprüche nicht.

Wenn Sie sich Austausch mit anderen Pflegenden wünschen, die genau diese Fragen kennen: Wir bauen gerade die Pflegekompass Gemeinschaft auf – für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige gemeinsam.

Fazit: Nutzen Sie, was Ihnen zusteht

Der Entlastungsbetrag ist Ihr Recht. Er steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu, er ist zusätzlich zu allen anderen Leistungen und er kostet Sie nichts. Aber er kommt nicht von allein – Sie müssen einen Anbieter finden und die Belege einreichen.

Der nächste Schritt: Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an und fragen Sie: „Welche anerkannten Anbieter für den Entlastungsbetrag gibt es in meiner Region?“ Und: „Wie viel ungenutztes Budget habe ich noch aus dem Vorjahr?“ Diese zwei Fragen kosten fünf Minuten – und können Ihren Pflegealltag spürbar erleichtern.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Regelungen zum Entlastungsbetrag können je nach Bundesland variieren. Für individuelle Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Alle Angaben gemäß § 45b SGB XI, Stand: März 2026.

Quellen

§ 45b SGB XI: Entlastungsbetrag – Zweckbindung, Höhe, Erstattung

§ 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlungsanspruch

VdK-Pflegestudie 2022: 80 % Nichtnutzung, 4 Mrd. Euro Verfall jährlich

PUEG: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – Erhöhung auf 131 Euro ab 1.1.2025

pflege.de: Im-Fokus-Studie 2024 – Entlastungsbetrag in der Praxis

betanet.de: Entlastungsbetrag – Rechtsgrundlagen und Landesportale

BSG-Urteil v. 30.08.2023, AZ B 3 P 4/22 R: Informationspflicht der Pflegekassen

Interne Verlinkungen in diesem Artikel

  • Pflegegrad beantragen – Voraussetzung für den Entlastungsbetrag

  • Pflegebedürftige Angst allein sein – Alltagsbegleitung als Verwendungszweck

  • Pflegebox beantragen – zusätzliche Leistung, nicht anrechnen

  • Medikationsplan erstellen – Medikamentenmanagement im Alltag

  • Medikamente in der Pflege – sichere Medikamentengabe

  • Polypharmazie im Alter – Wechselwirkungen prüfen

  • Wohnraumanpassung – weitere Zuschüsse ab PG 1

  • Sturzprophylaxe – Sicherheit im Wohnraum

  • Altersstarrsinn – wenn Hilfe verweigert wird

  • Panikattacken Pflegebedürftige – Ängste und Entlastung

  • Schuldgefühle in der Pflege – emotionale Belastung

  • Muskelabbau vorbeugen – Bewegung und Ernährung

  • Pflegekompass Gemeinschaft – Austausch für Angehörige

Folge-Keyword: „Verhinderungspflege beantragen 2026“ – 30.000+ Suchanfragen/Monat, Entlastungsbudget erklärungsbedürftig.

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