Pflegegrad beantragen 2026: So stellen Sie den Antrag – und so gehen Sie vor, wenn er abgelehnt wird
Kurzantwort: Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse – ein Anruf genügt. Nach dem Antrag kommt der Medizinische Dienst (MD) zur Begutachtung. Der Bescheid muss innerhalb von 25 Arbeitstagen kommen. Wird der Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad zu niedrig eingestuft, haben Sie einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt – deshalb: so früh wie möglich beantragen.
Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu allem. Ohne ihn gibt es kein Pflegegeld, keine Sachleistungen, keinen Entlastungsbetrag, keinen Zuschuss für den Umbau der Wohnung. Trotzdem warten viele Familien zu lange mit dem Antrag – aus Unsicherheit, aus Scham oder weil sie denken: „So schlimm ist es doch noch nicht.“
Dieser Artikel erklärt den gesamten Weg: vom ersten Anruf bei der Pflegekasse bis zum Widerspruch, wenn die Entscheidung nicht passt. Schritt für Schritt, mit den aktuellen Leistungsbeträgen für 2026.
Schritt 1: Den Antrag stellen – einfacher als gedacht
Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse ist an Ihre Krankenkasse angegliedert – Sie können also einfach die Nummer auf Ihrer Versichertenkarte anrufen.
Der Antrag ist formlos möglich. Das bedeutet: Sie brauchen kein spezielles Formular. Ein Anruf reicht. Eine kurze E-Mail reicht. Ein Brief reicht. Ein einziger Satz genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“
3 Wege, den Antrag zu stellen
Telefonisch: Schnellste Variante. Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Anrufs – das Datum zählt rückwirkend für den Leistungsbeginn.
Per E-Mail oder Brief: Besser nachweisbar. Per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung.
Online: Immer mehr Pflegekassen bieten ein digitales Antragsformular auf ihrer Website.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt – nicht ab dem Tag der Begutachtung und nicht ab dem Tag der Bewilligung. Jeder Tag ohne Antrag ist ein Tag ohne Leistungen.
Wer darf den Antrag stellen?
Sie müssen den Antrag nicht selbst stellen. Auch Angehörige, Nachbarn oder Freunde können das übernehmen – mit einer Vollmacht. Wenn eine Vorsorgevollmacht oder gesetzliche Betreuung besteht, kann der Bevollmächtigte den Antrag direkt einreichen.
Voraussetzung
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die versicherte Person innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben (oder familienversichert gewesen sein). Bei Kindern gilt die Bedingung als erfüllt, wenn ein Elternteil entsprechend versichert ist.
Schritt 2: Die Begutachtung vorbereiten
Nach Ihrem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten kommt der MD, bei privat Versicherten der Dienst MEDICPROOF. Der Gutachter besucht den Pflegebedürftigen zu Hause – der Termin dauert in der Regel 45 bis 90 Minuten.
Die Vorbereitung ist entscheidend. Die meisten Fehler passieren nicht im Antrag, sondern in der Begutachtung. Deshalb:
Pflegetagebuch führen. Dokumentieren Sie mindestens 7 bis 14 Tage lang, was Sie an Pflege leisten. Wann stehen Sie auf, um zu helfen? Wie lange dauert das Anziehen? Wie oft müssen Sie bei den Mahlzeiten unterstützen? Je konkreter, desto besser.
Unterlagen sammeln. Arztbriefe, Krankenhausentlassbriefe, Reha-Berichte, Medikamentenplan, Diagnosen – alles, was den Pflegebedarf belegt.
Begleitperson mitnehmen. Beim Begutachtungstermin sollte jemand dabei sein, der die Pflegesituation aus dem Alltag kennt. Pflegebedürftige neigen dazu, ihre Einschränkungen herunterzuspielen – aus Stolz, aus Scham oder weil der Gutachter „Besuch“ ist.
Den schlechten Tag zeigen. Das ist keine Übertreibung – es ist die Wahrheit. Der Gutachter soll den Alltag sehen, wie er wirklich ist. Nicht den Tag, an dem ausnahmsweise alles klappt.
Wenn Ihr Angehöriger mehrere Medikamente nimmt, bringen Sie den Medikationsplan mit. Falls keiner existiert: In unserem Artikel Medikationsplan erstellen erklären wir, wie Sie ihn kostenlos vom Arzt bekommen. Auch der Artikel zu Medikamenten in der Pflege liefert wichtige Grundlagen.
Praxis-Tipp: Schreiben Sie für jedes der 6 Module 2–3 konkrete Beispiele aus dem Alltag auf. Nicht: „Er braucht Hilfe beim Anziehen.“ Sondern: „Ich muss ihm jeden Morgen die Socken anziehen, die Knöpfe schließen und die Schuhe binden. Das dauert 15 Minuten. Er kann es wegen seiner Arthritis in den Händen nicht selbst.“
Die 6 Module der Begutachtung – so wird bewertet
Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit Ihres Angehörigen in sechs Bereichen (Modulen). Die Module haben unterschiedliche Gewichtungen – am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 Prozent.
Modul 1: Mobilität (10 %)
Kann die Person allein aufstehen? Gehen? Treppen steigen? Sich im Bett umdrehen? Wenn Sturzangst die Bewegung einschränkt, gehört das hierhin. Mehr dazu in unserem Artikel zur Sturzprophylaxe.
Modul 2: Kognition und Verhalten (15 %)
Orientierung, Gedächtnis, Unruhe, Aggression, Wahnvorstellungen, Ängste, Depression. Wenn Ihr Angehöriger unter Panikattacken oder starken Ängsten leidet, fließt das hier ein. Hintergründe dazu finden Sie in unserem Artikel zu Panikattacken bei Pflegebedürftigen.
Modul 3: Selbstversorgung (40 %)
Das gewichtigste Modul. Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang. Hier zählt jede einzelne Einschränkung – auch die, an die Sie sich längst „gewöhnt“ haben. Vergessen Sie nicht: Auch das Zubereiten von Mahlzeiten und das mundgerechte Zerkleinern gehören dazu.
Modul 4: Krankheitsbewältigung (20 %)
Medikamente einnehmen, Verbände wechseln, Arztbesuche organisieren, Therapien durchführen. Wenn Ihr Angehöriger viele Medikamente nimmt und Sie die Gabe übernehmen, zählt das hier. Was bei der Medikamentengabe zu beachten ist, erklärt unser Artikel Medikamente in der Pflege. Und warum zu viele Medikamente ein eigenes Problem sind: Polypharmazie im Alter.
Kann die Person ihren Tagesablauf selbst gestalten? Kontakte pflegen? Sich beschäftigen? Wenn Ihr Angehöriger sich aus Angst zurückzieht oder allein nicht mehr zurechtkommt: In unserem Artikel Pflegebedürftige hat Angst, allein zu sein finden Sie Lösungen.
Modul 6: Außerhäusliches Leben
Verkehrsmittel nutzen, Behördengänge, Arztbesuche außer Haus. Dieses Modul fließt nicht direkt in die Punktzahl ein, sondern wird bei Modul 5 berücksichtigt. Trotzdem sollten Sie Einschränkungen hier benennen.

Infografik: Die 6 Module der Pflegegrad-Begutachtung – pflegekompassmagazin.de
Pflegegrade und Leistungen 2026 auf einen Blick
Je nach Punktzahl in der Begutachtung ergibt sich Ihr Pflegegrad. Hier sind die aktuellen monatlichen Beträge:
Pflegegrad 1 (12,5–26,9 Punkte)
Geringe Beeinträchtigung. Kein Pflegegeld, keine Sachleistungen. Aber: 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat, Pflegehilfsmittel (42 Euro), Wohnraumanpassung (bis 4.180 Euro) und Hausnotruf (25,50 Euro).
Pflegegrad 2 (27–47,4 Punkte)
Erhebliche Beeinträchtigung. 347 Euro Pflegegeld oder 796 Euro Sachleistungen. Plus 131 Euro Entlastungsbetrag und Zugang zum Entlastungsbudget von 3.539 Euro pro Jahr (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombiniert).
Pflegegrad 3 (47,5–69,9 Punkte)
Schwere Beeinträchtigung. 599 Euro Pflegegeld oder 1.497 Euro Sachleistungen.
Pflegegrad 4 (70–89,9 Punkte)
Schwerste Beeinträchtigung. 800 Euro Pflegegeld oder 1.859 Euro Sachleistungen.
Pflegegrad 5 (90–100 Punkte)
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen. 990 Euro Pflegegeld oder 2.299 Euro Sachleistungen.

Infografik: Pflegegrade und Leistungen 2026 – pflegekompassmagazin.de
Dazu kommen für alle Pflegegrade: 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Alles Wichtige dazu – und wie Sie die kostenlose Pflegebox beantragen – erklären wir in unserem Artikel Pflegebox beantragen: 42 Euro monatlich kostenlos.
Zuschüsse für den barrierefreien Umbau der Wohnung (bis 4.180 Euro pro Maßnahme) gibt es ab Pflegegrad 1. Alle Details: Wohnraumanpassung in der Pflege.
Hinweis zu 2026: Die Leistungsbeträge wurden zuletzt zum 1.1.2025 erhöht. Für 2026 und 2027 sind keine weiteren Erhöhungen geplant. Die nächste Dynamisierung erfolgt erst am 1.1.2028.
Die 7 häufigsten Fehler bei der Begutachtung
Einschränkungen herunterspielen. „Das geht schon“ oder „So schlimm ist es nicht“ – viele Pflegebedürftige wollen vor dem Gutachter „gut dastehen“. Besprechen Sie vorher: Es geht nicht darum, sich schlecht darzustellen. Es geht darum, den Alltag ehrlich zu zeigen.
Kein Pflegetagebuch. Ohne Dokumentation fehlen dem Gutachter konkrete Beispiele. Und Ihnen fehlen die Argumente, wenn es zum Widerspruch kommt.
Guten Tag vorzeigen. Wenn der Gutachter zufällig an einem guten Tag kommt und alles klappt – sagen Sie das. „Heute ist ein guter Tag. An den meisten Tagen braucht er Hilfe bei...“
Psychische Einschränkungen verschweigen. Ängste, Panikattacken, Depression, Unruhe, Verweigerung – all das fließt in die Module 2 und 3 ein. Wenn Sie es nicht erwähnen, wird es nicht gewertet.
Keine Begleitperson. Gehen Sie nicht davon aus, dass der Pflegebedürftige alles erzählt. Seien Sie dabei und ergänzen Sie, was er vergisst oder herunterspielt.
Medikamentenliste fehlt. Der Gutachter braucht einen Überblick über die Medikation – besonders für Modul 4. Ein aktueller Medikationsplan ist hier Gold wert.
Freiverkäufliche Hilfe nicht erwähnen. Wenn Sie als Angehöriger täglich helfen – beim Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen, Medikamente richten – ist das Pflege. Erwähnen Sie jede Hilfe, auch die, die für Sie „selbstverständlich“ ist.
Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig? So legen Sie Widerspruch ein
Der Bescheid liegt vor – und der Pflegegrad ist niedriger als erwartet. Oder der Antrag wurde komplett abgelehnt. Das passiert häufiger, als Sie denken. Aber: Ein Widerspruch lohnt sich in sehr vielen Fällen.
Die Fristen
Sie haben einen Monat nach Erhalt des Bescheids Zeit für den Widerspruch.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – per Brief, per E-Mail oder per Fax.
Im Zweifel reicht zunächst ein formloses Schreiben: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Die Begründung reiche ich nach.“ Das sichert die Frist.
So formulieren Sie den Widerspruch
Der Widerspruch muss begründet sein. Fordern Sie dafür zunächst das vollständige Gutachten bei der Pflegekasse an – Sie haben ein Recht darauf. Vergleichen Sie die Bewertung in jedem Modul mit der Realität. Typische Ansatzpunkte:
Modul 3 (Selbstversorgung) zu niedrig bewertet: Sie übernehmen täglich Dinge, die der Gutachter als „teilweise selbstständig“ eingestuft hat.
Modul 2 (Kognition) nicht berücksichtigt: Ängste, Unruhe oder Verweigerung wurden nicht erwähnt oder nicht erfasst.
Modul 4 unterbewertet: Die Medikamentengabe, Arztbesuche oder Therapien wurden nicht vollständig erfasst.
Was nach dem Widerspruch passiert
Die Pflegekasse prüft Ihren Widerspruch. In vielen Fällen wird eine erneute Begutachtung angesetzt. Bereiten Sie sich darauf genauso sorgfältig vor wie auf die erste Begutachtung – mit Pflegetagebuch, Unterlagen und Begleitperson.
Wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. Das ist für Sie kostenfrei und es besteht kein Anwaltszwang. In der Praxis führt allein die Klageerhebung oft dazu, dass die Pflegekasse einlenkt.
Praxis-Tipp: Holen Sie sich Unterstützung. Pflegestützpunkte, die Verbraucherzentrale und Sozialverbände wie der VdK helfen kostenlos beim Widerspruch. In manchen Fällen kann auch ein unabhängiger Pflegeberater die Situation einschätzen und Sie auf die Neubegutachtung vorbereiten.
Pflegegrad erhöhen: Wenn sich die Situation verschlechtert
Die Krankheit schreitet fort. Die Demenz wird schlimmer. Nach einem Sturz oder Krankenhausaufenthalt ist der Pflegebedarf gestiegen. Dann können Sie jederzeit eine Höherstufung des Pflegegrads beantragen – ohne Wartezeit.
Der Ablauf ist derselbe wie beim Erstantrag: Anruf bei der Pflegekasse, erneute Begutachtung, neuer Bescheid. Auch hier gilt: Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag des Höherstufungsantrags gezahlt.
Wenn Ihr Angehöriger Hilfe verweigert und die Situation dadurch eskaliert, finden Sie Strategien in unserem Artikel zu Altersstarrsinn in der Pflege. Und wenn die emotionale Belastung Sie überwältigt: Schuldgefühle in der Pflege erklärt, warum das normal ist – und was hilft.
Gerade nach einem Sturz oder bei zunehmender Sturzangst ist es wichtig, auch die Wohnung sicherer zu machen. Unser Artikel zur Sturzprophylaxe erklärt, was hilft. Und wenn größere Umbauten nötig sind: Wohnraumanpassung zeigt, welche Zuschüsse Ihnen zustehen.
Und wenn der Muskelabbau durch Inaktivität fortschreitet: Im Artikel Muskelabbau vorbeugen finden Sie alltagstaugliche Übungen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit. Wird die Frist überschritten, ohne dass die Pflegekasse die Verzögerung zu vertreten hat, haben Sie Anspruch auf 70 Euro Entschädigung pro angefangener Woche.
Kann ich den Pflegegrad rückwirkend beantragen?
Nein. Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung. Was vor dem Antrag lag, wird nicht rückwirkend erstattet. Deshalb: Antrag so früh wie möglich stellen.
Kann der Pflegegrad auch wieder herabgestuft werden?
Ja, bei einer Neubegutachtung wird der aktuelle Zustand bewertet. Wenn sich der Zustand verbessert hat, kann theoretisch eine Herabstufung erfolgen. In der Praxis kommt das selten vor.
Mein Angehöriger will keinen Pflegegrad – was tun?
Viele Pflegebedürftige empfinden den Antrag als Eingeständnis von Schwäche. Erklären Sie: Der Pflegegrad ist ein Versicherungsanspruch, in den jahrelang eingezahlt wurde. Es ist Ihr Recht, ihn zu nutzen – genauso wie eine Kassenleistung beim Zahnarzt.
Brauche ich für den Antrag einen Arztbrief?
Nein. Beim Erstantrag brauchen Sie keine medizinischen Unterlagen. Die reichen Sie später ein, wenn die Pflegekasse das Formular schickt. Aber: Arztbriefe, Diagnosen und Entlassbriefe bei der Begutachtung bereitzulegen, erhöht Ihre Chancen deutlich.
Wie lege ich Widerspruch ein?
Schriftlich, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids. Ein formloses Schreiben reicht zunächst: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein.“ Die ausführliche Begründung können Sie nachreichen.
Kostet die Klage beim Sozialgericht etwas?
Nein. Das Verfahren ist für Versicherte kostenfrei. Es besteht kein Anwaltszwang – Sie können sich aber anwaltlich vertreten lassen, wenn Sie möchten.
Sie müssen das nicht allein durchstehen
Der Weg zum Pflegegrad kann frustrierend sein. Formulare, Gutachtertermine, Widersprüche – das kostet Kraft. Und die brauchen Sie eigentlich für die Pflege selbst. Wenn Sie sich Austausch mit anderen Pflegenden wünschen, die genau das kennen: Wir bauen gerade die Pflegekompass Gemeinschaft auf – für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige gemeinsam.
Fazit: Nicht warten – beantragen
Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Wohnraumanpassung und Pflegehilfsmitteln. Ohne ihn gibt es nichts davon. Der Antrag ist formlos möglich, kostet nichts und dauert fünf Minuten.
Der nächste Schritt: Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an. Sagen Sie: „Ich möchte Leistungen der Pflegeversicherung beantragen.“ Notieren Sie Datum und Uhrzeit. Und dann bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor – mit Pflegetagebuch, Unterlagen und diesem Artikel.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für individuelle Fragen zum Pflegegrad wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder die Verbraucherzentrale. Alle Angaben gemäß SGB XI, Stand: März 2026.
Quellen
§ 14, § 15, § 18, § 33 SGB XI: Pflegebedürftigkeit, Begutachtung, Antragsverfahren
Bundesgesundheitsministerium: Antragsverfahren Pflegeleistungen (2026)
Verbraucherzentrale: Pflegegrad beantragen – So geht’s (2026)
Medizinischer Dienst Bund: Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (NBA)
PUEG: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – Leistungsbeträge 2025/2026
Interne Verlinkungen in diesem Artikel
Medikationsplan erstellen – Modul 4, Medikamentendokumentation
Medikamente in der Pflege – Medikamentengabe für Begutachtung
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