Kurzantwort:Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 4 monatlich 25,50 Eurofür den Hausnotruf nach § 40 SGB XI plus einmalig 10,49 Euro für die Installation. Diese Pauschale ist für alle Pflegegrade gleich— von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. Bei PG 4 sind zusätzliche Hilfsmittel wie Sturzsensor, Großtaster oder Sensormatten oft sinnvoll, die teilweise separat über § 40 SGB XI bezuschusst werden.
- Pflegekasse zahlt:25,50 €/Monat (bei jedem Pflegegrad gleich).
- Installation:10,49 € einmalig.
- Rechtsgrundlage:§ 40 SGB XI, technische Pflegehilfsmittel.
- PG-4-Definition: mindestens 70 Punkte im NBA (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit).
- Sinnvoll dazu:Sturzsensor (+6–12 €) oft unverzichtbar.
Pflegegrad 4 bedeutet, dass der Pflegebedürftige in fast allen Lebensbereichen Hilfe braucht. Häufige Situationen: ein fortgeschrittener Demenz-Patient, eine ältere Frau nach schwerem Schlaganfall, ein Mann mit Parkinson im späten Stadium. Die Pflegegradentscheidung trifft der Medizinische Dienst (MD) nach Begutachtung — Voraussetzung sind mindestens 70 von 100 Punkten im Neuen Begutachtungsassessment (NBA).
Genau in dieser Lebenssituation entstehen besondere Schutz-Bedürfnisse — und mit ihnen rechtliche Besonderheiten, die wir hier aus Sicht des Pflegerechts erklären.
Wie hoch ist der Hausnotruf-Zuschuss bei Pflegegrad 4?
Eine der häufigsten Missverständnisse: Viele Angehörige glauben, der Hausnotruf-Zuschuss steige mit dem Pflegegrad. Stimmt nicht. Anders als beim Pflegegeld oder bei den Pflegesachleistungen ist der Hausnotruf-Zuschuss eine Pauschale, die nicht pflegegradabhängig ist.

| Pflegegrad | Hausnotruf-Zuschuss | Installation | Pflegegeld (Vergleich) |
|---|---|---|---|
| PG 1 | 25,50 €/Monat | 10,49 € einmalig | — |
| PG 2 | 25,50 €/Monat | 10,49 € einmalig | 347 € |
| PG 3 | 25,50 €/Monat | 10,49 € einmalig | 599 € |
| PG 4 | 25,50 €/Monat | 10,49 € einmalig | 800 € |
| PG 5 | 25,50 €/Monat | 10,49 € einmalig | 990 € |
Hilfsmittelverzeichnis GKV-Spitzenverband Produktgruppe 52 und § 37 SGB XI für Pflegegeld. Stand 2026.
Mit anderen Worten: Wer beim Pflegegrad-2-Antrag erfolgreich ist, bekommt für den Hausnotruf genauso viel wie bei Pflegegrad 4. Die Höherstufung von PG 3 auf PG 4 bringt für den Hausnotruf nichts — wohl aber für andere Leistungen. Mehr dazu im Ratgeber Pflegegeld bei Pflegegrad 4.
Welche zusätzlichen Hilfsmittel sind bei PG 4 sinnvoll?
Bei Pflegegrad 4 ist der klassische Hausnotruf-Knopf am Handgelenk oft nicht mehr ausreichend. Mögliche Gründe: Die Person ist bettlägerig und erreicht den Knopf nicht; sie kann ihn aufgrund von Demenz oder kognitiven Einschränkungen nicht bewusst drücken; sie verliert nach einem Sturz das Bewusstsein. Aus rechtlicher Sicht ergeben sich daraus weitere Hilfsmittel-Ansprüche.
- Sturzsensor.Beschleunigungs-basierter Sensor, der bei einem Sturz automatisch einen Notruf auslöst. Aufpreis 6–12 €/Monat. Wird vom Pflegekassen-Zuschuss nicht gedeckt, kann aber bei nachweisbarem hohen Sturzrisiko manchmal als „Härtefall“-Einzelleistung über § 40 SGB XI im individuellen Bedarf bewilligt werden — Erfolgsquote gering, lohnt aber den Antrag.
- Großtaster mit Funkverbindung. Wandmontiert oder am Bett. Verbindet sich mit der Hausnotruf-Basisstation. Im Standardpaket einiger Anbieter enthalten — für bettlägerige PG-4-Patienten oft die bessere Lösung als der Armband-Knopf.
- Sensormatten am Bett.Erkennen, wenn die Person aufsteht oder aus dem Bett fällt. Können in die Hausnotruf-Logik integriert werden. Eigenleistung, oft 20 bis 40 €/Monat.
- Klassische Pflegehilfsmittel.Pflegebett mit elektrischer Höhenverstellung, Lifter, Rollstuhl, Pflegerollator — alle über § 40 SGB XI bei individuellem Bedarf bezuschusst, oft 100 %ig übernommen.
- Pflegebox-Verbrauchsmittel.Bis zu 42 €/Monat für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel — separat zum Hausnotruf. Details im Ratgeber Pflegebox-Inhalt.
Rechtlicher Hinweis: Pflegehilfsmittel sind immer individuell zu beantragen. Die Pflegekasse darf einen Antrag nicht pauschal mit „Pflegegrad reicht nicht“ ablehnen, wenn der Bedarf konkret begründet ist. Bei Ablehnung lohnt sich der Widerspruch innerhalb von einem Monat — siehe unser Hausnotruf-Antrag-Ratgeber mit Widerspruch-Muster.
Wer beantragt den Hausnotruf bei Pflegegrad 4?
Aus rechtlicher Sicht ist Pflegegrad 4 oft ein Schwellenwert — viele Pflegebedürftige sind nicht mehr geschäftsfähig oder können einen Antrag nicht mehr eigenständig stellen. Wer darf rechtlich für sie handeln?
- Vorsorgevollmacht. Wenn der Pflegebedürftige vor der Demenz oder schweren Erkrankung eine Vorsorgevollmacht erteilt hat, kann der Bevollmächtigte den Hausnotruf-Antrag ohne weitere Genehmigung stellen. Die Vollmacht muss im Original vorliegen.
- Betreuung nach §§ 1814 ff. BGB.Wenn keine Vollmacht besteht, hat das Betreuungsgericht in der Regel einen rechtlichen Betreuer bestellt. Dieser darf für den Pflegebedürftigen den Hausnotruf-Antrag stellen — bei Beträgen unter 5.000 € ohne weitere Gerichts-Genehmigung.
- Geschäftsfähigkeit erhalten.Auch bei Pflegegrad 4 sind manche Pflegebedürftige weiterhin geschäftsfähig (z. B. bei körperlicher Behinderung ohne kognitive Einschränkung). In diesem Fall stellen sie den Antrag selbst.
Wichtig: Eine Generalvollmacht des Sozialversicherungsträgers ist nicht nötig. Eine schriftliche Antragsvollmacht für die Pflegekasse genügt — sofern der Pflegebedürftige geistig noch in der Lage ist, sie zu erteilen. Das Standardformular bekommen Sie bei jeder Pflegekasse kostenfrei.
Wie läuft der Antrag bei der Pflegekasse rechtlich ab?
- Antragsstellung.Mündlich oder schriftlich bei der Pflegekasse. Der Tag der Antragsstellung ist rechtlich entscheidend — ab diesem Datum läuft die zweiwöchige Entscheidungsfrist nach § 18 SGB XI für Pflegegrad-Anträge bzw. drei Wochen für reine Hilfsmittel-Anträge.
- Sachverhaltsdarstellung.Bei PG 4 ist die Begründung selten kritisch — das Notrufbedürfnis ergibt sich aus dem Schweregrad. Pflegekassen genehmigen den Antrag in der Regel ohne weitere Prüfung.
- Bewilligungsbescheid. Die Pflegekasse schickt einen schriftlichen Bescheid mit der Höhe der Leistung. Diesem Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt sein. Der Bescheid ist Grundlage für jede spätere Auseinandersetzung.
- Ablehnung — Widerspruch.Bei Ablehnung haben Sie einen Monat Zeit für einen schriftlichen Widerspruch nach § 84 SGG. Begründung muss nicht sofort eingereicht werden — der Widerspruch wahrt zunächst die Frist.
Welche Anbieter eignen sich besonders bei PG 4?
Nicht jeder Hausnotruf-Anbieter ist für schwer pflegebedürftige Menschen gleich gut geeignet. Aus pflege-rechtlicher Sicht wichtig sind drei Kriterien.
- Erreichbarkeit der Helfer vor Ort.Bei Pflegegrad 4 zählt jede Minute — die Anbieter mit dichtem Helfernetz vor Ort (Caritas, ASB, Malteser, Johanniter in vielen Regionen) sind hier oft im Vorteil. Vergleich der Anbieter im Hausnotruf-Anbieter-Vergleich.
- Sturzsensor verfügbar. Nicht jeder Anbieter bietet einen automatischen Sturzsensor. Übersicht im Vergleich der Hausnotruf-Modelle mit Sturzerkennung.
- Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse. Damit der Eigenanteil bei null bleibt. Die Pflegekasse hilft Ihnen bei der Auswahl — kontaktieren Sie sie direkt oder prüfen Sie das Hilfsmittelverzeichnis.
Häufige Fragen zum Hausnotruf bei Pflegegrad 4
Steigt der Hausnotruf-Zuschuss bei PG 4?
Nein. Der Pflegekassen-Zuschuss ist für alle Pflegegrade gleich: 25,50 €/Monat plus 10,49 € einmalig. Der höhere Pflegebedarf von PG 4 schlägt sich beim Pflegegeld und bei anderen Pflegehilfsmitteln nieder, nicht beim Hausnotruf.
Brauche ich bei PG 4 einen rechtlichen Betreuer?
Nur wenn der Pflegebedürftige nicht mehr geschäftsfähig ist und keine Vorsorgevollmacht besteht. In diesem Fall bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der den Antrag stellt. Eine Vorsorgevollmacht vermeidet das Betreuungsverfahren.
Wie hoch sind die Kosten für Zusatzleistungen bei PG 4?
Sturzsensor 6–12 €/Monat, Sensormatte am Bett 20–40 €, Schlüsseldepot bei Anbietern wo nicht inkludiert 3–5 €, Mobilnotruf mit GPS 25–40 €/Monat. Diese Zusätze trägt der Pflegebedürftige bzw. die Familie selbst — die Pflegekasse bezuschusst sie in der Regel nicht.
Was passiert, wenn der PG-4-Patient den Knopf nicht drücken kann?
Bei Bewusstseinsstörungen oder schwerer Demenz funktioniert der klassische Hausnotruf nicht zuverlässig. Lösungen: automatischer Sturzsensor, Sensormatten am Bett, oder Anwesenheits-Sensoren in der Wohnung. Im Extremfall hilft nur 24-Stunden-Pflege oder ein Pflegeheim — siehe Ratgeber Pflegeheim-Kosten Pflegegrad 4.
Kann ich bei PG 4 den Hausnotruf ablehnen lassen?
Theoretisch ja, aber sehr selten. Wer geschäftsfähig ist, kann jede Pflegekassen-Leistung ablehnen. Die Pflegekasse drängt nie zur Annahme. Wenn aber ein gesetzlicher Betreuer bestellt ist, muss dieser im Sinne der „Wünsche und Vorstellungen des Betreuten“ entscheiden — Ablehnung ohne Grund ist hier nicht durch das Betreuungsgesetz gedeckt.
Zusammenfassung
Bei Pflegegrad 4 bekommen Sie für den Hausnotruf genau so viel wie bei Pflegegrad 1 — nämlich 25,50 € monatlich plus 10,49 € einmalig. Der höhere Pflegebedarf schlägt sich an anderer Stelle nieder: höheres Pflegegeld, mehr Pflegehilfsmittel im Einzelfall, häufiger Anspruch auf Sturzsensor oder Sensorsysteme im Bett.
Aus rechtlicher Sicht sind bei PG 4 zwei Punkte besonders wichtig: Wer stellt den Antrag (Vorsorgevollmacht oder Betreuer), und welche Hilfsmittel sind im Einzelfall begründbar. Bei Ablehnung lohnt sich der Widerspruch immer — rechtlich keine Hürde, oft erfolgreich. Den breiteren Kontext gibt unser Pillar Hausnotruf 2026 und die Pflegegrad-4-Voraussetzungen.
Quellen und Hinweise
- § 40 SGB XI — Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 15 SGB XI — Pflegegrade und Begutachtungsinstrument (Neues Begutachtungsassessment, NBA)
- §§ 1814 ff. BGB — Betreuung (seit Betreuungsrechts-Reform 2023)
- § 84 SGG — Widerspruchsverfahren bei Sozialversicherungs-Entscheidungen
- § 40 SGB XI Gesetzestext
- GKV-Spitzenverband Hilfsmittelverzeichnis PG 52
Alle Angaben wurden im Mai 2026 fachlich geprüft. Pflegerechtliche Sachverhalte können im Einzelfall abweichen — dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Pflegestützpunkt, eine Sozialberatung oder einen Rechtsanwalt für Sozialrecht.
