Kurzantwort:Die Techniker Krankenkasse (TK) zahlt 2026 für den Hausnotruf nach § 40 SGB XI einen monatlichen Zuschuss von 25,50 Euro sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad 1 oder höher. Die TK akzeptiert alle DGUV-zertifizierten Hausnotruf-Anbieter mit Versorgungsvertrag. Antrag online über TK-App, Online-Geschäftsstelle oder direkt über den Anbieter.
- Zuschuss:25,50 €/Monat (§ 40 SGB XI)
- Installation:10,49 € einmalig
- Voraussetzung:mind. Pflegegrad 1 + Notrufbedarf
- Antragsweg: TK-App, Online-Geschäftsstelle, Anbieter oder Post
- Bearbeitungszeit: typisch 1-3 Wochen
- Vertragspartner: alle DGUV-zertifizierten und im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Anbieter
Die TK ist die drittgrößte gesetzliche Krankenkasse — und damit auch eine der größten Pflegekassen — in Deutschland. Wer dort versichert ist und über einen Hausnotruf nachdenkt, fragt sich oft: Zahlt die TK das? Welche Anbieter sind erlaubt? Und wie funktioniert der Antrag konkret?
Die Antworten sind angenehm klar. Die TK zahlt dasselbe wie jede andere gesetzliche Pflegekasse — der Zuschuss ist bundeseinheitlich geregelt. Den Antragsweg hat die TK aber stark digitalisiert: Wer mit Smartphone oder Online-Konto vertraut ist, kommt sehr schnell zum Ziel. Wer das nicht möchte, kann den Antrag auch klassisch per Post oder über den Anbieter stellen. Wir gehen die vier Schritte sauber durch.
Hat die TK einen eigenen Hausnotruf-Dienst?
Nein. Die TK Pflegekasse betreibt keinen eigenen Hausnotruf — und das ist bei keiner gesetzlichen Pflegekasse in Deutschland anders. Stattdessen arbeitet die TK im Vertragspartner-Modell mit zugelassenen Hausnotruf-Anbietern.
Damit ein Anbieter TK-Vertragspartner sein kann, muss er zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet — Produktgruppe 52, Notrufsysteme.
- DGUV-zertifiziert— Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zertifiziert Hausnotruf-Systeme nach DIN VDE 0834 (Norm für Notrufsysteme). Diese Zertifizierung ist Standard bei allen seriösen Anbietern.
Beide Punkte sind faktische Hürden — kein Anbieter, der regulär am Markt ist, scheitert daran. Praktisch heißt das: Praktisch alle Wohlfahrts-Träger (Johanniter, Malteser, ASB, DRK, Caritas) und alle etablierten privaten Anbieter sind TK-Vertragspartner.

Welche Anbieter akzeptiert die TK?
Bundesweit akzeptiert die TK alle DGUV-zertifizierten Hausnotruf-Anbieter mit Versorgungsvertrag. Die wichtigsten:
Wohlfahrts-Träger
- Johanniter-Unfall-Hilfe — bundesweit verbreitet, Pakete mit Vibby-Sturzsensor
- Malteser-Hilfsdienst — i-Care-System mit Reichweite bis 100 m draußen
- Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) — bundesweit, oft mit ehrenamtlicher Präsenz
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK) — größte Hausnotruf-Reichweite in Deutschland
- Caritas — katholischer Wohlfahrtsverband, oft mit eigenem Pflegedienst kombiniert
Private Anbieter
- Vitakt — moderne Geräte, App-Anbindung, Reichweite bis 200 m
- Libify — Smartwatch-basierte Lösungen
- Hausnotruf24 — günstige Standard-Pakete
- Weitere regionale Anbieter, die im Hilfsmittelverzeichnis stehen
Wichtig: Vor Vertragsschluss mit einem Anbieter schriftlich bestätigen lassen, dass ein Versorgungsvertrag mit der TK Pflegekasse besteht. Sonst kann es passieren, dass der Zuschuss nicht direkt abgerechnet wird und Sie auf einem Eigenanteil sitzen bleiben.
Wie hoch ist der TK Hausnotruf-Zuschuss 2026?
Die Höhe des Zuschusses ist bundeseinheitlich nach § 40 SGB XI geregelt — die TK zahlt exakt dieselben Beträge wie die AOK, die Barmer, die DAK oder jede andere gesetzliche Pflegekasse. Daraus folgt: Wenn Sie zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen, ist die Höhe des Hausnotruf-Zuschusses kein Differenzierungsgrund.
| Betrag | Frequenz | Rechtsgrundlage | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| 25,50 € | monatlich | § 40 SGB XI | Grundversorgung, direkt an Anbieter |
| 10,49 € | einmalig | § 40 SGB XI | Installations-Pauschale |
| 306 € | pro Jahr | 25,50 € × 12 | Summe Jahres-Zuschuss |
| 0 € | monatlich | § 40 SGB XI | Eigenanteil bei Standard-Paket eines Wohlfahrts-Trägers |
Quelle: Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, Produktgruppe 52 (Notrufsysteme), Stand Mai 2026. Identische Werte gelten bei allen gesetzlichen Pflegekassen.
Mehr zur allgemeinen Zuschuss-Logik in unserem Ratgeber Hausnotruf-Zuschuss 2026. Zur Kostenstruktur über alle Anbieter hinweg lesen Sie Hausnotruf Kosten 2026.
Welche Voraussetzungen verlangt die TK?
Die TK prüft drei Pflichtangaben im Antrag:
- TK-Pflegeversicherung — Sie sind bei der TK-Pflegekasse versichert. Privat Versicherte können nicht über die TK abrechnen.
- Pflegegrad 1 oder höher — anerkannt durch Bescheid des Medizinischen Dienstes (oder gleichwertige Begutachtung). Bei höherem Pflegegrad gelten dieselben Konditionen. Wer noch keinen hat, beantragt ihn parallel.
- Notrufbedarf — Sie leben allein, sind tagsüber lange allein, haben hohe Sturzgefahr, chronische Erkrankungen oder eine vergleichbare Situation. Diese Begründung füllen Sie im Antragsformular kurz aus — meist 2-3 Sätze reichen.
Was die TK NICHT verlangt:
- Eine ärztliche Verordnung — der Hausnotruf ist Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI, nicht medizinisches Hilfsmittel nach § 33 SGB V
- Eine MDK-Sonderbegutachtung — der bestehende Pflegegrad-Bescheid reicht
- Ein bestimmtes Mindestalter — der Pflegegrad ist ausschlaggebend, nicht das Alter
- Einen Einkommensnachweis — der Anspruch hängt nicht vom Einkommen ab
Spezialfall: Wer keinen Pflegegrad hat oder Pflegegrad 1 in der besonderen Situation prüfen will, sollte die Ratgeber Hausnotruf bei Pflegegrad 1 und Hausnotruf ohne Pflegegrad lesen.
So beantragen Sie den TK Hausnotruf
Die TK ist eine der digitalsten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Das macht den Antragsprozess flexibel — Sie können den Antrag auf vier verschiedenen Wegen stellen. Wir empfehlen die digitale Variante über die TK-App oder die Online-Geschäftsstelle, weil sie typisch am schnellsten bearbeitet wird.
Schritt 1: Pflegegrad prüfen
Schauen Sie auf Ihrem letzten Pflegegrad-Bescheid nach. Steht dort Pflegegrad 1 oder höher? Falls noch kein Bescheid vorliegt, beantragen Sie parallel den Pflegegrad beim Medizinischen Dienst. Das kann zeitlich gleichzeitig mit dem Hausnotruf-Antrag laufen, dauert aber 6 bis 8 Wochen.
Schritt 2: DGUV-zertifizierten Anbieter wählen
Aus der Liste der TK-Vertragspartner einen Anbieter wählen. Kriterien zur Auswahl:
- Lokale Erreichbarkeit — wie schnell ist der Anbieter im Notfall vor Ort? Gibt es einen Stützpunkt in Ihrer Region?
- Benötigte Zusatzleistungen — Schlüssel-Service, Sturzsensor, GPS-Mobilteil? Diese sind nicht im Zuschuss enthalten.
- Technische Anforderungen — App-Anbindung? Höhere Reichweite? Wasserfeste Sensoren?
- Vertragsbedingungen — Mindestlaufzeit, Kündigungsfristen, Sonderkündigung im Todesfall.
Einen vergleichenden Anbieter-Überblick finden Sie im Hausnotruf-Anbieter-Vergleich 2026. Ein Faktencheck zur Stiftung-Warentest-Bewertung steht in Hausnotruf bei Stiftung Warentest 2026.
Schritt 3: Antrag online stellen
Bei der TK haben Sie vier Antragswege zur Auswahl:
- TK-App — direkt im Smartphone, Pflegegrad- Bescheid als Foto hochladen, Formular ausfüllen, Absenden. Schnellster Weg.
- Online-Geschäftsstelle — über die TK-Webseite, vergleichbarer Ablauf, aber mit größerem Bildschirm.
- Über den Anbieter — viele Hausnotruf-Anbieter (Johanniter, Malteser, ASB etc.) füllen den Antrag mit Ihnen zusammen aus und leiten ihn weiter. Für Menschen ohne Internet-Zugang oft der bequemste Weg.
- Per Post oder persönlich — klassisches Papier-Formular, einzureichen per Brief oder direkt in einer TK-Geschäftsstelle.
Pflichtangaben im Antrag:
- Name, Anschrift, Versichertennummer
- Pflegegrad-Bescheid als Anlage (Kopie reicht, kein Original)
- Begründung für Notrufbedarf (2-3 Sätze): „Ich lebe allein, habe ein erhöhtes Sturzrisiko nach einer Operation“ — oder ähnlich
- Gewünschter Anbieter mit Adresse und Versorgungsvertrags- Nummer (gibt der Anbieter durch)
- Bei Vollmacht: Vollmachts-Erklärung des Antragstellers für einen Angehörigen
Schritt 4: Bewilligung und Installation
Die TK bearbeitet den Antrag typisch in 1 bis 3 Wochen. Bei eindeutiger Begründung und vollständigem Antrag oft schneller. Sie bekommen einen Bewilligungsbescheid per Post oder digital. Anschließend installiert der Anbieter das System bei Ihnen — Basisstation, Funkfinger, Probealarm.
Der Zuschuss von 25,50 € läuft ab Bewilligung automatisch — die TK rechnet direkt mit dem Anbieter ab, Sie sehen nur den Differenzbetrag auf der Rechnung. Bei Standard-Paketen vieler Wohlfahrts-Träger liegt dieser Differenzbetrag bei 0 Euro.
Welche Zusatzleistungen zahlt die TK nicht?
Wie bei jeder Pflegekasse deckt der Zuschuss von 25,50 € nur die Standard-Grundversorgung. Folgende Zusatzleistungen müssen selbst getragen werden:
- Schlüssel-Service / Schlüssel-Hinterlegung — typisch 4 bis 8 €/Monat
- Tageskontakt / täglicher Kontrollanruf— 10 bis 20 €/Monat
- Automatische Sturzerkennung— 5 bis 10 €/Monat (mehr in Hausnotruf mit Sturzerkennung 2026)
- Mobiler GPS-Notruf unterwegs— 25 bis 35 €/Monat (mehr in Hausnotruf mobil GPS)
- Zweitsender für den Partner — separater Vertrag
Der Eigenanteil für diese Leistungen kann teilweise als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden — mehr in Hausnotruf von der Steuer absetzen. Spezialfälle wie Demenz mit Hausnotruf erklärt Hausnotruf bei Demenz.
Was tun bei einer Ablehnung der TK?
Ablehnungen sind die Ausnahme. Wenn doch: Sie haben das Recht auf Widerspruch. Konkret:
- Widerspruch einlegen innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids. Schriftlich an die TK oder digital über die TK-App.
- Begründung nachreichen — bei Alleinlebenden: aktuelle Meldebescheinigung; bei Erkrankungen: kurze ärztliche Stellungnahme (auch wenn keine Verordnung nötig ist, hilft sie bei Widersprüchen).
- Pflegestützpunkt nutzen — kostenlose unabhängige Beratung in Ihrer Region.
- Sozialgericht — bei dauerhafter Ablehnung und Verweigerung des Widerspruchs ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich, allerdings selten nötig.
Rechtshinweis:Der Anspruch auf den Hausnotruf-Zuschuss ist gesetzlich gesichert nach § 40 SGB XI, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Ablehnung trotz Voraussetzungs-Erfüllung muss begründet werden und ist anfechtbar.
Häufige Fragen zum TK Hausnotruf
Wie hoch ist der TK Hausnotruf-Zuschuss 2026?
25,50 € pro Monat (§ 40 SGB XI) plus einmalig 10,49 € für die Installation. Bundeseinheitlich geregelt, identisch bei allen gesetzlichen Pflegekassen.
Akzeptiert die TK private Anbieter wie Vitakt oder Libify?
Ja, sofern diese im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet und DGUV-zertifiziert sind. Praktisch alle etablierten privaten Anbieter erfüllen diese Bedingung. Im Zweifel vor Vertragsschluss bei der TK rückfragen.
Wie schnell bearbeitet die TK den Antrag?
Typisch 1 bis 3 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags. Über TK-App oder Online-Geschäftsstelle oft am schnellsten — die TK gehört zu den digital-fortgeschrittenen Pflegekassen.
Kann ich den TK Hausnotruf-Antrag in der App stellen?
Ja. Die TK-App bietet einen vollständig digitalen Antragsweg mit Foto-Upload für den Pflegegrad-Bescheid und elektronischer Unterschrift. Alternativ funktionieren auch Online-Geschäftsstelle, Anbieter-Antrag und klassischer Post- weg.
Was zahlt die TK NICHT?
Zusatzleistungen wie Schlüssel-Service (4-8 €/Monat), Tageskontakt (10-20 €), Sturzsensor (5-10 €), GPS- Mobilteil (25-35 €). Auch ein Zweitsender für den Partner wird separat berechnet.
Wie wechsle ich den Hausnotruf-Anbieter bei der TK?
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (üblich 12 Monate) jederzeit möglich. Der neue Anbieter muss ebenfalls DGUV-zertifiziert und TK-Vertragspartner sein. Die TK braucht eine kurze schriftliche Information über den Anbieter- Wechsel — der Zuschuss läuft dann nahtlos weiter.
Zusammenfassung
Die TK Pflegekasse zahlt 2026 für den Hausnotruf den gesetzlichen Zuschuss von 25,50 Euro pro Monat (§ 40 SGB XI) plus einmalig 10,49 Euro für die Installation. Voraussetzung: Pflegegrad 1+, Notrufbedarf, ein DGUV-zertifizierter Hausnotruf-Anbieter mit Versorgungsvertrag. Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig.
Die TK ist eine der digital-fortgeschrittenen Pflegekassen: Der Antrag geht über die TK-App, die Online-Geschäftsstelle, den Anbieter oder klassisch per Post. Die Bearbeitungszeit liegt typisch bei 1 bis 3 Wochen. Akzeptierte Anbieter sind alle Wohlfahrts-Träger (Johanniter, Malteser, ASB, DRK, Caritas) und etablierte private Anbieter (Vitakt, Libify, Hausnotruf24 u.a.) — solange im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und DGUV-zertifiziert. Bei Ablehnung haben Sie ein Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats.
Quellen und Hinweise
- § 40 SGB XI — Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, Produktgruppe 52 (Notrufsysteme)
- Techniker Krankenkasse (TK) — Pflegekassen-Leistungen (Stand Mai 2026)
- DIN VDE 0834 — Norm für Hausnotrufsysteme (DGUV-Zertifizierung)
- § 40 SGB XI — Gesetzestext
- Techniker Krankenkasse — Anbieterseite
- GKV-Spitzenverband — Hilfsmittelverzeichnis
- Bundesministerium für Gesundheit — Pflegeleistungen im Überblick
Stand Mai 2026. Beträge nach § 40 SGB XI und Hilfsmittelverzeichnis. Pflegekompass empfiehlt keinen Anbieter im Speziellen. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch die TK Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
